Vater kann keinen Kindesunterhalt zahlen wegen eventuellen Hartz 4 Bezug
Hallo alle zusammen,
ich beziehe momentan Arbeitslosengeld 2, habe eine Tochter die im November 12 Jahre alt wird, bin alleinerziehend. Der Vater hatte bis Juli einen Job, hatte auch bis dahin immer Unterhalt gezahlt (Mindestunterhalt 272,-€). Er hatte nie lange einen Job, also nicht ein ganzes Jahr voll gearbeitet. Bei seinem letzten Job hat er mit seinem Chef ein Aufhebungsvertrag vereinbart (verstehe ich nicht so ganz warum er das gemacht hat) nun hat er 3 Monate eine Sperrung, sagt zu mir er wisse noch nicht wann er wieder zahlen könne, ob er Arbeitslosengeld oder Hartz 4 bekäme. Hä, was ist das den für ein gelabere. Wie auch immer, Fakt ist das meine Tochter im November 12 Jahre alt wird, ich dann auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen werde. Das Jobcenter von mir, weis bescheid. Ich habe vom Jugendamt eine Bescheinigung bekommen das der Vater wegen Arbeitslosigkeit nicht Zahlen kann, das wollte das Jobcenter haben. Ich muss dazu noch erwähnen das ich von April bis Ende August einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma hatte die mir aber dann leider zum 15.09.2014 kündigen musste, da sie keinen Folgeauftrag für mich hatten, deshalb musste ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen. Hatte im Weiterbewilligungsantrag auch mitgeteilt das der Unterhalt sich ab November erhöht auf 334,-€ (Mindestunterhalt) da meine Tochter 12 Jahre wird. Bekam dann auch den Bewilligungsbescheid wo die 334,-€ bereits mit angerechnet sind. Bekam dann 2 Tage später die Mitteilung vom Vater das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Für Oktober habe ich keinen Unterhalt bekommen. Für den Monat Oktober müsste ich doch noch Unterhaltsvorschuss bekommen, oder? Was passiert dann ab November, da bekommen ich keinen Unterhaltsvorschuss, und vom Kindesvater wohl auch nicht. Was muss ich tun? An wenn muss ich mich wenden?
Schon mal Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Was muss ich tun?
Das Amt durch eine WAHRHEITSGEMÄSSE MITTEILUNG informieren, dass Vater nicht zahlen kann. Ggf. die Nicht-Zahlung mit Kontoauszügen belegen.
An wenn muss ich mich wenden?
Jugendamt, wegen Beistandsschaft.
Aufhebungsvertrag während Unterhaltspflicht KANN jenseits der Sanktionierbarkeit im SGB II auch unterhaltsrechtlich problematisch werden wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Jobcenter wegen geringeren Einkommens der Tochter
Abgesehen davon, ist es finanziell gesehen für dich relativ wumpe, ob Vater Unterhalt zahlt oder nicht, da der Unterhalt ohnehin voll auf Bedarf der Tochter angerechnet wird.
Wenn dein Kind im November erst 12 wird,dann steht dir für Oktober auch noch Unterhaltsvorschuss von 180 € zu !
Dann musst du das ganze dem Jobcenter mitteilen ( Veränderungsmitteilung ) das du keinen Unterhalt mehr bekommst,das würde ich an deiner Stelle gleich machen und nicht noch für den 1 Monat Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Der Unterhalt und das Kindergeld ist ja eh Einkommen deines Kindes und wird auf ihren Bedarf angerechnet,fällt der dann weg,dann bekommt sie hat mehr Sozialgeld gezahlt,bis auf Höhe ihres Bedarfes.
Ab November steigt dann der Regelsatz fürs Kind, weil der Unterhalt nicht mehr zufließt und somit auch nicht mehr angerechnet werden kann.
Dennoch finde ich das alles recht merkwürdig, vorallem die Bescheinung vom Jugendamt:
Ich habe vom Jugendamt eine Bescheinigung bekommen das der Vater wegen Arbeitslosigkeit nicht Zahlen kann....
Arbeitslosigkeit ist kein Grund keinen Unterhalt mehr zahlen zu können.
Ist der Unterhaltsanspruch denn von einem Gericht tituliert worden ?
Wenn ja, dann kann er immerhin einen Job annehmen, in dem er genau das verdient, was er an Unterhalt zu zahlen hat, ohne das es ihm beim Amt auf seine Leistungen angerechnet wird. Er muss dazu nur dem Amt den gegen ihn erwirkten Unterhaltstitel auch vorlegen.
Das kannst jetzt drehen und wenden wie Du möchtest, ich meine das was auf dem Konto ankommt ;-)
nun wenn die Arge in Kenntniss gesetzt wurde dass du keinen Kindesunterhalt mehr bekommst wird wenn du Harz4 bekommst weniger abgezogen. Wenn du berufstätig bist hast du Anspruch auf Wohngeld und ggf Aufstockung. Sprich mit Arge
mit einen Harz4 Rechner siehste schnell den Unterschied wenn du 272 Eus Kindesunterhalt mit angibst oder einfach weg lässt
verstehe ich nicht so ganz warum er das gemacht hat)
sollte logisch sein, da will sich jemand vor dem Unterhalt drücken. Jugendamt mitteilen, Familiengericht einschalten. Möglich, dass du vom Amt Vorschuss bekommst und die holen sich das Geld vom Vater zurück.
Nicht der Regelsatz steigt,sondern der Bedarf des Kindes !