Wird eine ausbezahlte Lebensversicherung beim Kindesunterhalt mit angerechnet?
Mein Ex-Mann muss ab Januar 2018 Unterhalt für unsere Tochter (12) zahlen. Seit unserer Trennung/Scheidung 2014 brauchte er es nicht da ich Ehegattenunterhalt zahlen musste und es mit dem Kindesunterhalt verrechnet worden ist ( Notariell beglaubigt) Nun muss er aber und weigert sich. Er meint das er nur 1600 bekommt und das nicht reicht mit allen Abzügen ( genaue Fahrtenkosten zur Arbeit 480 und VS) er nur 1031€ hat und das unter dem Selbstbehalt ist. Nun weiß ich aber das er im März 2018 seine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt. Wird diese zum Einkommen mit angerechnet und wenn ja wie ( voll oder durch 12 geteilt oder nur %tual) Der Ehegattenunterhalt müsste doch auch mit angerechnet werden als Einkommen oder nicht? Ich hoffe einer von Euch kann mir wirklich helfen Danke
3 Antworten
Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobligenheit.
Fahrtkosten in der Höhe werden beim Mindestunterhalt nur in absoluten Ausnahmefällen anerkannt. Insbesondere müßte er darlegen, warum eine näher an der Arbeit liegende Wohnung ausgeschlossen ist.
Die Lebensversicherung ist beim Mindestunterhalt minderjähriger Kinder in aller Regel zum Unterhalt einzusetzen. Sofern er sie verrente, mit den jeweiligen monatlichen Betrag.
Ansonsten ist Sie so zu verteilen, das sie für den Unterhalt und Selbstbehalt reicht. Ausnahmen wären sicherlich angebracht, soweit die Lebensversicherung benötigt wird um den Selbtbehalt von 880€ im Alter zu erreichen. Zu beachten ist Ferner in wieweit die Versicherung aus den Selbstbehalt der bisherigen Unterhaltspflicht bezahlt wurde. Das Geld darf beim Unterhalt natürlich nicht doppelt gerechnet werden.
Unterhalt den der Unterhaltspflichtige selbst erhält ist Einkommen.
Ich würde hier vom Mindestunterhalt in Höhe von 370€ ( ab 2018) ausgehen.
Hallo , vielen Dank für deine Hilfe. Genau so was habe ich auch im Internet gelesen. Eine nähere Wohnung zum Arbeitsort wäre möglich, es würde nichts dagegen sprechen ( keine weiteren Zahlpflichtigen Kinder oder neue Frau). Sogar sein Anwalt hatte darüber mal einen Artikel in der Zeitung verfasst. Komisch das er das bei meinem Ex nicht angibt ( haha).
vielen Dank nochmal
Die Lebensversicherung wird nicht miteinberechnet, nur sein Gehalt zählt.
Beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss und richte eine Beistandschaft ein.
Das Jugendamt kümmert sich dann kostenlos um die Berechnung und Eintreibung des Kindesunterhalts.
Nein, kann es nicht.
Erst wenn er aufgrund des Geldes der Lebensversicherung Geld bekommt (also z.B. Zinsen und andere Kapitalerträge), können diese nach Abzug der Steuern angerechnet werden, das reine Geld aus der Lebensversicherung aber nicht.
Nicht die LV direkt, sondern die Beiträge dafür, d.h. er muss, wenn er nicht den Mindestunterhalt erreicht diese "freistellen", wenn er damit in die Zahlpflicht kommt
Ok. Ist nicht ganz so schön. Aber ich habe auch gelesen das der Kindesunterhalt immer im Vordergrund steht und wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist kann die LV die als vermögen steht mit angerechnet werden.