Wenn ich in die Schweiz ziehe habe ich dann noch Anspruch auf Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?

8 Antworten

erstmal muss geklärt werden, ob der vater einen umzug seines kindes ins ausland überhaupt zustimmt. das kann dir schonmal auf die füße fallen. dann ist zu klären ob und wie du jede woche oder 14tägig den umgang zwischen vater und kind gewährleistest und auch finanzierst. dir sollte bewußt sein, dass du zumindest soviel verdienst, dass du die flüge des kindes alle 14 tage, als auch die benzinkosten des vaters auch bezahlen kannst.

Beim Kindergeld hängt es davon ab, ob du weiterhin vollständig in Deutschland einkommenssteuerpflichtig bist - Beim Unterhalt ist es anders, die Kinder haben ein Recht auf Unterhalt, egal wo sie wohnen, da stellt sich nur die Frage der Höhe.

Bitte mache genau Angaben: Wenn Du in der Schweiz arbeiten und wohnen willst, untrstehtst Du schweizer Recht und nicht mehr dem deutschen. Wo werden sich die Kinder aufhalten, das ist wichtig. Du wist in der Schweiz Kindergeld (hier Familienzulagen genannt) erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ziehen Deine Kinder mit Dir in die Schweiz, so ist das kein Problem du musst lediglich die notwendigen Dokumente beibringen. Wenn die Kinder im Ausland verbleiben, ist es auch möglich, Familienzulagen zu erhalten, es bricht aber ein wahrer Formularkrieg auf Dich ein. Aber immerhin, möglich ist es. Wenn ein Elternteil in Deutschland verbleibt dieser die Unterhaltspflicht trägt, sind Bezüge in Deutschland möglich, aber dann keine in der Schweiz. Das zugehörige Abkommen Schweiz/EU erspar ich Dir, erkundige Dich bei der zuständigen Familienausgleichskasse in der Schweiz (beim Arbeitgeber erfragen) nach den Voraussetzungen. Mit dem Wohnortswechlsel verlierst Du in jedem Fall die Ansprüche in Deutschland.

Ausschliesslich Kinder, die in Deutschland leben erhalten Unterhaltsvorschuss. Selbst bei Aufenthalt in EU-Staaten gibt es nichts. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 28.01.2010, Aktenzeichen: 7 A 10994/09.OVG.

Piratin74 
Beitragsersteller
 21.08.2010, 11:08

danke

Kindergeld von Deutschland nein. Unterhalt muß immer bezahlt werden. Aber vielleicht zahlt der Schweizer Staat Kindergeld.

Piratin74 
Beitragsersteller
 21.08.2010, 10:32

ich meine aber Unterhaltsvorschuss! Das erhalte ich vom Jugendamt

chicaBlue  21.08.2010, 10:34
@Piratin74

Nein, dann ist der deutsche Staat nicht mehr für dich zuständig. Du zahlst dann ja keine Steuern mehr in Deutschland. Versuch den Erzeuger dranzukriegen.

Piratin74 
Beitragsersteller
 21.08.2010, 10:36
@chicaBlue

ach der ist faul und geht nicht arbeiten:-(

cortijero  21.08.2010, 10:37
@Piratin74

falschen Vater ausgesucht. Da sollte man vorher schon mal genauer hinschauen, von wem man sich ein Kind machen läßt

chicaBlue  21.08.2010, 10:37
@Piratin74

Ab und zu den Gerichtsvollzieher vorbeischicken :-)

jumba  29.08.2010, 11:47
@chicaBlue

netter versch chica. den gerichtsvollzieher musst du erstmal bezahlen sonst läuft er nicht. wenn der vater nicht arbeitet ist er nicht leistungsfähig und somit beläuft der unterhaltstitel sich auf null. man könnte höchstens auf unterhaltspflichtverletzung klagen, damit der vater in den knast kommt wenn er sich nicht um arbeit etc kümmert.

Orchidee1  06.09.2010, 21:22
@Piratin74

Was hat der deutsche Steuerzahler (der es bezahlt) mit der Schweiz zu tun?

Orchidee1  06.09.2010, 21:23
@Piratin74

Warum haste denn dann ein Kind mit ihm?

Vorher Verstand einschalten.

Piratin74 
Beitragsersteller
 12.09.2010, 10:58
@Orchidee1

er wollte ja sein leben in den griff bekommen als wir uns kennengelernt haben. hat nun leider den falschen weg eingeschlagen