Rückzahlung nach Abfindung?
Liebes Team,
ich habe vorletztes Jahr eine Abfindung erhalten und diese auch in der Steuererklärung mit angegeben. Nun studiere ich und habe demnach kein Einkommen; Bekomme ich trotzdem dieses Jahr noch Geld zurück, da die Abfindung meistens über die Fünftel Regelung versteuert wird? Woran erkenne ich, ob über die Fünftel Regelung versteuert wurde? Muss ich dazu eine Steuererklärung ohne Einkommen einreichen?
Grüße
1 Antwort
1. Die Steuern auf die Abfindung werden bei Auszahlung vom Arbeitgeber einbehalten.
2. Unabhängig davon musst Du für das Jahr der Abfindungsauszahlung eine Steuererklärung abgeben.
3. Das Finanzamt prüft von amtswegen, ob die Steuern in der richtigen Höhe einbehalten und abgeführt wurden, erstattet überschüssige Steuern oder fordert eine Nachzahlung.
4. Ob die Fünftelregelung angewendet werden kann, richtet sich danach, ob eine "Zusammenballung der Einkünfte" vorlag - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html