Steuerabgaben bei Abfindung?

3 Antworten

Du kannst sie bei deinem Steuern abrechnen und somit etwas weniger zahlen musst als eigentlich sonst

Du kannst für die Berechnung der Steuern die "Fünftel-Regelung" anwenden:

1.Dabei wird zunächst die Steuer auf Dein Jahresentgelt ermittelt.

2.Dann wird die Steuer auf das Jahresentgelt zuzüglich von 1/5 der Abfindung errechnet.

3.Der Differenzbetrag zwischen der Steuer für das Jahresentgelt und der Steuer für das Jahresentgelt zuzüglich von 1/5 der Abfindung wird dann mit 5 multipliziert.

Das Ergebnis ist dann der Steueranteil, der für die gesamte Abfindung anfällt.

Diese Steuer auf die Abfindung nach der "Fünftel-Regelung" fällt geringer aus, als wenn gleich die Abfindung "als Ganzes" berücksichtigt würde.

Ernsterwin  26.06.2018, 07:06

Ob die Fünftelregelung hier greift, erscheint mir sehr fraglich. Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.09. endet, dann dürfte für den Rest des Jahres mehr Gehalt verloren zu gehen, als die Abfindung ausmacht. Unter diesen Bedingungen kommt es nicht zu einer "Zusammenballung von Einkünften" - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html - und damit auch zu keiner ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung. Die Abfindung wird dann wie laufendes Gehalt versteuert, ist aber sozialabgabenfrei.

DerSchopenhauer  26.06.2018, 18:35

Grundsätzlich richtig - aber hier fehlt es an der Zusammenballung von Einkünften - daher keine Fünftelregelung möglich.

Familiengerd  26.06.2018, 18:46
@DerSchopenhauer

Ja, das Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis bis zum 30.09. und der Abfindung liegt um 500 € unter dem ursprünglichen Jahreseinkommen von 26.000 €.

Manchmal ist es ja doch etwas komplizierter, als man denkt!

Du musst die Abfindung ganz normal versteuern. Am Ende des Jahres wirst du dir zu viel gezahlte Steuern durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen können.

Familiengerd  25.06.2018, 18:14
Du musst die Abfindung ganz normal versteuern.

Nun, hier wird die "Fünftel-Regelung" angewendet, wodurch sich eine Verringerung der Besteuerung der Abfindung ergibt.