Ich habe aus versehen falsche Angaben beim BaföG gemacht, was kann passieren?
Hallo,
ich habe im letztn und vorletzten Jahr meinen Bafög Antrag verlängert. Dabei habe ich leider jedes mal falsche Angaben zum Einkommen meiner Mutter gemacht, da sie mir falsche Daten übermittelt hat. Es sind keine großen Summen: 2000€ angegeben, anstatt 4000€ und 1000€ angegeben anstatt 2500€ (alle Angaben sind jährlich, nicht monatlich, es handelt sich um 450€ Jobs). Ich sollte Nachweise über das Einkommen miener Mutter machen und auch über die Monate, in denen sie nicht gearbeitet hat. Jetzt hat sie bei der Sozialversicherung nach einem Nachweis gefragt und dabei ist das raus gekommen. Ich Konnte beim BaföG Amt noch neimanden telefonisch erreichen aber möchte dies unbedingt tun. Mir ist es unheimlich unangenehm, da ich die falschen Angaben wirklich nicht machen wollte. Zumal dieses geringe Einkommen wahrscheinlich sowieso keinen Einfluss auf die höhe hätte.
Hat jemand vielleicht eine Idee was jetzt passieren kann? Verfällt dadurch mein Anspruch auf BaföG oder muss ich wohmöglich eine Strafe und auch das bisher erhaltene Geld zurück zahlen?
Vielen Dank für alle Antworten
2 Antworten
Hallo,
da ich auch davon ausgehe, dass das keinen Unterschied macht bei den geringen Abweichungen, wird da nichts passieren.
Angeben solltest du es auf jeden Fall.
Selbst wenn es was ausmachen sollte, dann musst du den überzahlten Beitrag zahlen. Da du es selbst korrigierst, wird auch da sonst nichts passieren. Der Baföganspruch verfällt nicht, Strafe muss man nur zahlen, wenn ein Betrugsversuch nachgewiesen wird. Da du es aber selbst angibst, die Differenz so gering ist, dass sich da nichts oder nicht viel ändert, würde ich davon ausgehen, dass da auch nichts passiert.
Okay, danke für die Antwort. Ich gebe es auf jeden Fall selber an. Das System auzunutzen kommt für mich nicht in Frage und die Rückzahlungen würde ich natürlich in kauf nehmen. Betrügen wollte ich damit auch auf keinen Fall, wäre bei den Beträgen auch irgendwie sinnlos.
Schönes Wochenende noch!
Wer schummelt bekommt Ärger, somit wird wohl Mutter wenn überhaupt zu Gericht gebeten.
Hat sie im Vordruck unterschrieben?
Dein Bedarf steht ja fest, da wird sich also nichts ändern, setze ggf. Formblatt 8.
Mich irritiert, wurde gar kein Stipendium geprüft/beantragt, wenn Mutter so geringe Einkommen hat?
Schau mal rein beim St.-Werk Villigst, vielleicht passt es ja.
Danke für die schnelle Antwort. Mein Mutter hat das Formblatt unterschrieben, es ist auch nicht so als hätte sie die Angaben absichtlich gemacht. Aufgrund einer psychischen Erkrankung ist sie immer mal wieder in ärztlicher Behandlung und da muss ihr das irgendwie entfallen sein.
Meine Eltern leben getrennt und mein Vater verdient recht gut, mit einem Stipendium habe ich mich aber erhlich gesagt auch nicht auseinander gesetzt.Beantragt und überprüft wurde es vom Amt aber auch nicht, sollten die soetwas normalerweise machen (liegt dann wahrscheinlich am Einkommen meines Vaters).