Kann Arbeitgeber bei Kündigung Fortbildung zurücknehmen?
Hallo Leute,
ich bin im Moment in Arbeit. Und ich habe mich auf eine neue Stelle beworben. Am Ende diesen Monats bekomme ich den Bescheid, ob es klappt oder nicht. Meine Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Ich habe bei meinem potentiell neuen Arbeitgeber angegeben, dass ich am 01.03.2018 anfangen kann. Und müsste demnach spätestens am 14.02. meine Kündigung einreichen (also 2 Werktagswochen). Ich habe aber eine Bewilligung zur Fortbildung zwischen dem 14.02. und 16.02. bekommen. Und nun würde ich - als Laie - annehmen, dass der Arbeitgeber mir ´nen Vogel zeigt und sagt:"Warum sollten wir dir die Fortbildung zahlen, wenn du hier ´nen Schuh machst." Habt ihr da eine Ahnung, was passiert bzw. hat jemand das vielleicht schon einmal erlebt?
Ich würde die Fortbildung gerne machen, aber habe keine Lust, dafür Urlaubstage zu opfern.
Beste Grüße
7 Antworten
Natürlich wird kein Arbeitgeber dich zu einer (teuren) Fortbildung schicken, wenn du bereits gekündigt hast.
Schon die Frage danach, ist reichlich naiv
ihr werdet das kaum vertraglich festgehalten haben, der Chef bestimmt wer die Fortbildung besucht. Mit der Kündigung deinerseits kann das zurückgezogen werden, der Chef hat keinen Nutzen davon.
Was würdest du tun, wenn dein Mitarbeiter kündigt ?
Würdest du ihm dann noch eine Fortbildung bezahlen ?
Da vermutest du schon richtig, dass - nach eingereichter Kündigung - der Chef dir keine Fortbildung mehr bezahlt
Diese Fortbildungskurse, werden oft schon vorher festgelegt.
Könnte sein, dass dein AG,
schon einen Teil, oder das ganze vorausbezahlt hat.
Frag, sofort deinen AG, und warte nicht, bis du deine KDG. abgibst.
noch kann es eventuell, abgesagt od. storniert werden.
Alles Gute
du musst davon ausgehen, dass dein AG nicht bereit ist, weiter zeit und geld in dich zu investieren, wenn du gekündigt hast..