Riester-Rente gekündigt- Auszahlung wird versteuert?
Hallo,
ich habe meine Riesterrente gekündigt. Der Betrag wurde mir auch ausgezahlt. Ich habe nie bei einer Steuererklärung die Riesterrente angegeben und Zulagen beantragt. Auch habe ich die letzten Jahre nur noch 5 Euro eingezahlt. Ausgezahlt wurden mir um die 800 Euro.
Nun kam der Steuerbescheid, wegen schädlicher Verwendung muss ich nochmal über 170 Euro bezahlen? Wie kann das sein?
6 Antworten
Hallo Marie1982,
da immer mehr Rentnern immer weniger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüberstehen, wurde unter anderem die Riester-Rente aufgelegt, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Für die Beitragszahlung hattest du während der Vertragslaufzeit Anspruch auf 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage (bei Kindern, die ab 2008 geboren sind, 300 Euro) für jedes kindergeldberechtigtes Kind.
Wenn du deine Riester-Rente vor Vollendung deines 25. Lebensjahres abgeschlossen hast, hattest du zusätzlich Anspruch auf den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Steuern musstest du innerhalb der Ansparphase nicht zahlen, da die Besteuerung erst bei der Auszahlung nachgeholt wird.
Bei der Kündigung einer Riester-Rente, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde und bei der keine Altersvorsorgezulagen und Sonderausgaben auf die gezahlten Beiträge bzw. berücksichtigt wurden, sind die Gewinne (rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen) zu versteuern. Bei einer schädlichen Verwendung (zum Beispiel einer Kündigung) müssen die geflossenen Zulagen und Sonderausgaben an das Finanzamt bzw. an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zurückgezahlt werden. Durch das Finanzamt werden dann:
- 25,0 % Abgeltungssteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
einbehalten. Im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung hast du dann die Möglichkeit, eine Neuberechnung der Steuerpflicht zu beantragen. Befindet sich die Höhe deines persönlichen Steuersatzes unter der Höhe des zum Abzug gebrachten Steuersatzes, kann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern erfolgen. Hatte deine Riester-Rente zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung bereits eine Laufzeit von 12 Jahren oder länger, wäre die Auszahlung steuerfrei.
Handelte es sich bei deinem Vertrag um eine Riester-Rente, bei der keine Zulagen und Sonderausgaben berücksichtigt wurden, und ist war Versicherung ab dem 01.01.2005 abgeschlossen, so wäre die Differenz aus Versicherungssumme und eingezahlten Beiträgen zu versteuern. Diese Summe wird dann mit der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer versteuert. Bestand die Riester-Rente zum Zeitpunkt der Kapitalzahlung bereits mindestens 12 Jahre und warst du zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt (wurde die Riester-Rente vor 2012 abgeschlossen, 60 Jahre) wäre die Differenz aus Versicherungssumme und gezahlten Beiträgen lediglich zur Hälfte zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Über die Einkommensteuererklärung kannst du dann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern bzw. eine Neuberechnung der Steuern anhand deines persönlichen Steuersatzes zum Zeitpunkt der Auszahlung beantragen.
Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße, Angie vom Allianz Hilft Team
Danke für die Antwort. Ich habe heute auch beim Finanzamt angerufen. Naja, wenigstens bleibt noch etwas übrig, als dass ich noch viele Jahre eingezahlt hätte und das Geld evtl nie wieder gesehen hätte.
Eine schädliche Verwendung kann nur vorliegen wenn Zulagen geflossen sind.
Auch für den Abschluss einer Riesterrente erhält man zusätzlich 200 Euro Zulage nach §84 EStG sofern man im ersten Sparjahr das 25 LJ noch nicht vollendet hatte die natürlich auch zurück gezahlt werden müssen.
Die Erträge müssen auch versteuert werden..... Wenn kein Freistellungsauftrag (bis 801 Euro für Alleinstehende) erteilt wird, führt das Vertragsführende Institut die Ertragssteuer und Kirchensteuer ab.
Es gab ja keine Erträge. Die Dame vom Finanzamt meinte, dass die Auszahlung auch versteuert wird. Echt kompliziert und in meinen Augen echte Abzocke.
Riester lohnt sich nur wenn die Zulagen mindestens so hoch sind wie die Eigenbeiträge. Darüber hinaus ist es immer schädlich einen Riester-Vertrag zu kündigen. Das sollte man aber im Vorfeld geklärt haben, bevor man einen Ristervertrag eingeht und erst recht wenn man ihn entgegen jeder Empfehlung kündigt.
@marie1982
Das war bei mir ganz ähnlich.
Einbezahlt hatte Ich bis zur Kündigung 12100,- €. Der Rückkaufswert betrug zum Zeitpunkt der Kündigung knapp 9900,- €, welche auch ausbezahlt wurden. Die Zulagen und der Sonderausgabenabzug (Steuererstattung) waren da bereits abgezogen. An das Finanzamt musste Ich dann noch genau 3843,36 € Steuer nachzahlen.
LG Tom
Dass Du die Riesterrente in den letzten Jahren nicht in der Steuererklärung angegeben hast, ist irrelevant.
PS: Aus welchem Grund hast Du die Riesterrente denn nicht angegeben?
Wenn Du nur Deine eigenen Beiträge zurück erhalten hast, fallen keine Steuern an.
Irgendwelche Steuervorteile musst Du gehabt haben, die Du jetzt zurück erstatten musst, zudem sind ja mit Sicherheit Erträge angefallen, die bisher nicht versteuert wurden und die Du jetzt nachversteuern musstest.
Um das beurteilen zu können, müsste man den Vertrag und den Steuerbescheid kennen, was hier zu weit führen würde.
Ruf Deinen Versicherer an, der kann Dir das genau sagen, warum und welche Beträge Du zurück zahlen bzw.versteuern musstest.
Vorab kannst Du auch hier mal nachlesen, vielleicht findest Du ja da schon die Informationen die Du brauchst:
http://www.optimal-absichern.de/rente-vorsorge/riester-rente/riester-rente-kuendigen.php
http://www.riester-rente-ratgeber.de/steuerliche-foerderung/foerderschaedliche-verwendung
Es ändert zwar nichts und hilft auch nicht mehr, aber normalerweise hätte Dein Versicherer Dich vorher über die Konsequenzen informieren sollen (und du Dich selbst auch).
Aber dass, das Finanzamt auch nochmal die Auszahlung versteuert?