Geldwerter Vorteil - Steuerlast bei Dienstwagen?
Hallo, ich besitze einen Dienstwagen, der mir vom Arbeitgeber gestellt wird. Bruttolistenpreis 44500 € Weg zw whg und Arbeit 10 km. 1 % Versteuerung, Tankkarte etc inklusive. Monatlich wird mir ca. 580 € als geldwerter Vorteil angerechnet, also vom Gehalt abgezogen.
Ich habe noch keine Steuererklärung gemacht, wollte vorab aber schon mal wissen was ich ca. wiederbekommen werde. Auf der Seite https://vimcar.de/firmenwagenrechner kann man das wohl ausrechnen. Dort habe ich alle Daten angegeben. Der Geldwerte Vorteil stimmte genau. Als Steuerlast wurden mir dann 260 € angegeben.
Heißt es nun, dass ich die 260 € letztendlich nach Steuern für den Firmenwagen zahlen muss und ich somit eine Rückzahlung von monatlich fast 320 € wiederbekomme?
Besten Dank für ein kurzes Feedback
1 Antwort
Die 580,00 € werden Dir nicht vom Gehalt abgezogen.
Wenn Du Deine Gehaltsabrechnungen einmal richtig anschaust, wird dieser Betrag erst einmal als geldwerter Vorteil Deinem Gehalt zugerechnet.
Von diesem erhöhten Betrag werden dann die Abzugsbeträge (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialabgaben) errechnet, und danach wird der geldwerte Vorteil wieder abgezogen.
Dein Nettogehalt hat sich daher nur um die erhöhten Abzugsbeträge vermindert.
Aus der Versteuerung des geldwerten Vorteils kann sich daher niemals eine Erstattung ergeben.
Mit Sicherheit ist dieser Betrag vorher bei den Bezügen zugerechnet worden.
Oder etwa nicht?
Nachtrag: Das habe ich Dir in meiner Antwort genau erklärt.
Zugerechnet wurden die 580 € und später wieder abgezogen. So wie von Ihnen gesagt. Also Gehalt x + 580, aus der Summe dann prozentual Umsatzsteuer, Kirchenst... etc und die 580 wieder am Ende abgezogen.
Jetzt frage ich mich aber was mit "Steuerschuld" genau gemeint ist.
Mein Kollege meinte auch, dass er nach Steuern für den Firmenwagen Geld zurückbekommt.
Dann soll Dein Kollege mal einen Steuerberater fragen.
Der wird ihn schnell von seinem Glauben heilen.
Nachtrag: Gehe in einen Nettolohnrechner und trage dort Dein Gehalt ohne Sachbezüge ein.
Dann vergleiche das Ergebnis mit Deiner Gehaltsabrechnung.
Dann siehst Du genau, welche Abzüge auf den geldwerten Vorteil entfallen.
Okay Nettorechner habe ich ausgeführt.
Einmal mit aktuellem geldwertem Vorteil und einmal ohne.
Differenz sind 320 €.
Dann kostet mich der Firmenwagen also letztendlich nicht 580 €, sondern 320 €. Das meinte ich... mit dem zurückbekommen, war dann "etwas" falsch ausgedrückt, ein Schnellschuss heute Nacht und wäre dann ja auch zu schön gewesen.
Ist das so korrekt?
Aber was genau ist mit "Steuerlast" auf der Seite gemeint. Gerade kam die Antwort der Seitenbetreiber "
Hiermit ist die zusätzliche Zahlung gemeint die Sie aufgrund des geldwerten Vorteils des Dienstwagens leisten müssten."
Diese Differenz passt nicht. Oder auf der Seite wird einfach nur ein "Durchschnittswert" angenommen
Das mit dem Durchschnittswert ist logisch.
Denn bei allgemeinen Angaben kann nie auf den Einzelfall eingegangen werden.
Und der Begriff "Steuerlast" passt schon gar nicht, wenn die Sozialversicherung mit im Spiel ist.
Mit dem auf- und wieder abrechnen des geldwerten Vorteil meinte ich "Abzug".
Ganz unten auf der Abrechnung steht ja "abzüglich 580 €".
Du meinst es gib keine Erstattung... aber was ist dann mit dem Betrag von 260 € an "Steuerlast" genau gemeint?