Inwiefern wird eine Abfindung aufgrund von Arbeitsplatzverlust auf Bafög für meinen Sohn angerechnet?
Mein Sohn hat im letzten Jahr Bafög bekommen. Zugrundegelegt werden sollte das Jahr 2014. Daraufhin habe ich einen Aktualisierungsantrag gestellt. Das heisst ja, dass Bafög unter Vorbehalt gezahlt wird aufgrund meiner voraussichtlichen Einnahmen für 2016. Nach langer Krankheit habe ich dann aber Ende letzten Jahres gekündigt und eine Abfindung bekommen. Ich habe also fast ausschließlich Krankengeld und diese Abfindung im Jahr 2016 erhalten. Nun stellt mein Sohn für das kommende Semester erneut einen Bafögantrag und ich muss mein Gehalt angeben. Allerdings für das vorletzte Jahr, also 2015. Nun muss ich ja aber eigentlich doch diese Abfindung im Jahr 2016 als Änderung meines Einkommens angeben richtig? Können ihm jetzt Nachteile entstehen, weil ich es nicht gleich Ende letzten Jahres gemeldet habe? Und inwiefern wird diese Abfindung auf Bafög angerechnet? Muss er ggf. Bafög aufgrund meiner Abfindung zurück zahlen? Das könnten wir uns nämlich nicht leisten.... Seit Januar dieses Jahres erhalte ich nur noch ALG I. Sollte ich jetzt vielleicht 2015 und die Abfindung 2016 sowie erneut einen Aktualisierungsantrag wegen des ALG1-Bezuges ab 01.01.17 einreichen oder einfach nur die geforderten Angaben für 2015? Schreiben die mich irgendwann an wegen des Lohnsteuerbescheides für 2016, weil Bafög für dieses Jahr unter Vorbehalt gezahlt wurde?
Ich bitte um Hilfe, wie wir das jetzt am besten und ohne Nachteile machen können.
3 Antworten
Hallo,
bitte füllen Sie einfach das Formblatt 7 vom Bafög aus. Damit dokumentieren Sie Ihr derzeitiges Einkommen.
Darauf kommt es an. Ihr Einkommen hat sich in den letzten zwei Jahren verringert. Machen Sie sich keine Sorgen!
Ihr Sohn muss nichts zurückbezahlen. Für Rückfragen, können Sie sich gerne melden.
Alles Gute und einen schönen Abend.
Spätestens im Semester 2018/2019 muss ich doch die Angaben zum vorletzten Jahr (somit dann 2016) machen, oder?
Hallo, ich verstehe ihre Sorgen.
Für das Bafög ist jetzt das Jahr 2015 entscheidend. Sie haben aber seit ihrer Kündigung kein Einkommen mehr, sondern beziehen bald ALG1.
Damit benötigen Sie, wie schon erwähnt das Formblatt 7.
Dort geht es um: "wenn sich das Einkommen Deiner Eltern in den letzten 2 Jahren verringert hat."
Bei ihnen hat sich das Einkommen verringert.
Sie können auch zu ihrer Beruhigung die Bafög Hotline vom Bildungsministerium anrufen. I
Ihr Sohn benötigt das Bafög im Jahr 2017. Momentan können Sie ihm keinen Unterhalt bezahlen, weil Sie ALG1 erhalten. - besser erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
O.k. Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und Ihre ausführlichen Antworten! Mir ist ein Stein vom Herzen ;-) Schönes Wochenende und liebe Grüße
Sehr gerne... Ich drücke Ihnen die Daumen auch für Ihre Zukunft. Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende... Alles Gute
Oje... ich hoffe, ich bin gerade nicht versehentlich auf "Melden" anstelle von "Kommentieren" gekommen?
Alles gut :-)
Dankeschön!
.... aber wie soll das gehen? Wir Eltern können da gar nichts aktualisieren.
Das Kind wird doch wohl seinen Bedarf in voller Höhe vom Studentenwerk bekommen.
Ein Stipendium wurde nicht geprüft?
Hallo,
gefragt wird immer nach dem Einkommen von vor 2 Jahren. Wenn sich das Einkommen aber aktuell erheblich davon abweicht, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird das derzeitige Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt. Ein Stipendium gibt es leider nicht.
.... aber doch nur, wenn das Kind seinen Bedarf nicht komplett bekommt. Warum sollte dies so sein?
Und ein Stipendium wurde wirklich beantragt/geprüft?
Ich denke an das ev.Studienwerk in Villigst und so einen Nebenjob als Türöffner gibt es doch in fast allen Familien, oder?
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php
Kündigung Ende 2016 - Wann wurde die Abfindung ausgezahlt?
Die Abfindung wurde Mitte Oktober 2016 ausgezahlt und das Arbeitsverhältnis endete 31.10.16
Hallo,
sind Sie sicher, dass ich für den Bewilligungszeitraum 2017/2018 jetzt nur 2015 und den Aktualisierungsantrag stellen sollte? Im Jahr 2016 hatte ich ja durch die Abfindung mehr als im letzten Aktualisierungsantrag angegeben. Verschweige ich das nicht vorsätzlich? Wenn wir jetzt wie oben gesagt für das neue Semester einreichen, wird dann zu keiner Zeit mehr nach dem tatsächlichen Einkommen 2016 gefragt (wurde ja nur unter Vorbehalt gezahlt). Erheblich verringert hat sich mein Einkommen ja jetzt erst seit der Kündigung (2 Monatsperre durch AA und ab 01.01.17 ALG I, abgesehen von der relativ hohen Abfindung.