Inwiefern wird eine Abfindung aufgrund von Arbeitsplatzverlust auf Bafög für meinen Sohn angerechnet?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, 

bitte füllen Sie einfach das Formblatt 7 vom Bafög aus. Damit dokumentieren Sie Ihr derzeitiges Einkommen. 

Darauf kommt es an. Ihr Einkommen hat sich in den letzten zwei Jahren verringert. Machen Sie sich keine Sorgen!

 Ihr Sohn muss nichts zurückbezahlen. Für Rückfragen, können Sie sich gerne melden. 

Alles Gute und einen schönen Abend.

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 12:07

Hallo,

sind Sie sicher, dass ich für den Bewilligungszeitraum 2017/2018 jetzt nur 2015 und den Aktualisierungsantrag stellen sollte? Im Jahr 2016 hatte ich ja durch die Abfindung mehr als im letzten Aktualisierungsantrag angegeben. Verschweige ich das nicht vorsätzlich? Wenn wir jetzt wie oben gesagt für das neue Semester einreichen, wird dann zu keiner Zeit mehr nach dem tatsächlichen Einkommen 2016 gefragt (wurde ja nur unter Vorbehalt gezahlt). Erheblich verringert hat sich mein Einkommen ja jetzt erst seit der Kündigung (2 Monatsperre durch AA und ab 01.01.17 ALG I, abgesehen von der relativ hohen Abfindung.

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 12:12
@hilfesuchende5

Spätestens im Semester 2018/2019 muss ich doch die Angaben zum vorletzten Jahr (somit dann 2016) machen, oder?

DocAusbildung  30.06.2017, 13:11
@hilfesuchende5

Hallo, ich verstehe ihre Sorgen. 

Für das Bafög ist jetzt das Jahr 2015 entscheidend. Sie haben aber seit ihrer Kündigung kein Einkommen mehr, sondern beziehen bald ALG1.

 Damit benötigen Sie, wie schon erwähnt das Formblatt 7. 

Dort geht es um: "wenn sich das Einkommen Deiner Eltern in den letzten 2 Jahren verringert hat." 

Bei ihnen hat sich das Einkommen verringert. 

Sie können auch zu ihrer Beruhigung die Bafög Hotline vom Bildungsministerium anrufen. I

Ihr Sohn benötigt das Bafög im Jahr 2017. Momentan können Sie ihm keinen Unterhalt bezahlen, weil Sie ALG1 erhalten. - besser erhalten werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 13:21
@DocAusbildung

O.k. Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und Ihre ausführlichen Antworten! Mir ist ein Stein vom Herzen ;-) Schönes Wochenende und liebe Grüße

DocAusbildung  30.06.2017, 13:22
@hilfesuchende5

Sehr gerne... Ich drücke Ihnen die Daumen auch für Ihre Zukunft. Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende... Alles Gute

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 13:23
@DocAusbildung

Oje... ich hoffe, ich bin gerade nicht versehentlich auf "Melden" anstelle von "Kommentieren" gekommen?

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 13:26
@DocAusbildung

Dankeschön!

.... aber wie soll das gehen? Wir Eltern können da gar nichts aktualisieren.

Das Kind wird doch wohl seinen Bedarf in voller Höhe vom Studentenwerk bekommen.

Ein Stipendium wurde nicht geprüft?

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 12:09

Hallo, 

gefragt wird immer nach dem Einkommen von vor 2 Jahren. Wenn sich das Einkommen aber aktuell erheblich davon abweicht, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird das derzeitige Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt. Ein Stipendium gibt es leider nicht.

schleudermaxe  30.06.2017, 12:31
@hilfesuchende5

.... aber doch nur, wenn das Kind seinen Bedarf nicht komplett bekommt. Warum sollte dies so sein?

Und ein Stipendium wurde wirklich beantragt/geprüft?

Ich denke an das ev.Studienwerk in Villigst und so einen Nebenjob als Türöffner gibt es doch in fast allen Familien, oder?

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php

Kündigung Ende 2016 - Wann wurde die Abfindung ausgezahlt?

hilfesuchende5 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 23:18

Die Abfindung wurde Mitte Oktober 2016 ausgezahlt und das Arbeitsverhältnis endete 31.10.16