Rücktritt vom Möbelkaufvertrag

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Als du den Vertrag abgeschlossen hast, hast du auch die AGBs anerkannt.

Damit stehen dem Verkäufer entweder die Abnahme der Ware und deren Bezahlung ODER 25% des Kaufpreises als Ersatzleistung zu.

Daran ist leider nichts zu ändern.

Kannst ja mal dort anrufen und einen Termin machen. Vielleicht kommen sie dir wenigstens etwas entgegen. Mach´dir nicht zu viele Hoffnungen.

lenzing42  02.03.2015, 11:48

Mach doch einen Ausdruck von dem Internet- Angebot,und zeig das dem Geschäftsführer des Möbelhauses, bei dem du die Möbel  gekauft hast.Ein seriöser Händler würde evtl. auf den günstigeren Preis eingehen.

Aber eine Frage sei gestattet: Warum hast du nicht nur den Möbelhändler, sondern auch die User hier belogen, indem du gesagt hast, dass die Möbel nicht in das Zimmer passen.Mit der Wahrheit kommt man meistens weiter.



horstibaer 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 11:37

Hallo, ich bekomme kein Geld zurück,keine Kulanz nichts ! Evtl ein Gutschein das ich neue Möbel bestellen kann.Also behalte ich die Möbel und versuche einen Platz zu finden. Laut AGB wird 25 % des Kaufpreises einbehalten ! ANMERKUNG : Ich habe die gleichen Möbel im Internet für über 220,- Euro billiger gesehen. Ich habe mich nicht vermessen ! Dummheit wird bestraft !

Hi,

ein Kaufvertrag ist immer bindend und dabei hat man kein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht.

Du wirst als die 25% bei Nichterfüllung des Kaufvertrages zahlen müssen!

Evtl. kann man ja etwas kleiner kaufen, damit sie ins Zimmer passen.

Normalerweise hat man die Maße ja schon beim Kaufen mit.

Anscheinend hast du die Möbel auf Raten gekauft, ich denke da wird in den AGBs auch noch was zu drinnen steht. Wenn nur das dort steht, kann es sein das du 25% vom Kaufpreis bezahlen musst, auch wenn das mMn relativ viel ist.

Offenbar brauchst du ja neue Möbel, warum also Rücktritt mit 25 % Schadenersatz?

Geh ins Möbelhaus und frag nach dem Geschäftsführer.Der sollte dein Gesprächpartner sein. Berichte ihm, dass du dich bei den Maßen vertan hast und andere Möbel brauchst.

Wenn du in diesem Möbelhaus andere ,passende Möbel aussuchst, dann wirst du keine zusätzlichen Kosten für den Rücktritt vom 1. Kaufvertrag zu verkraften haben.

Schlecht aussehen würde es natürlich, wenn du schon woanders neue Möbel gekauft hast.

Jetzt stelle ich fest ,dass die Möbel nicht in das Zimmer passen.

Wenn das nicht der Verkäufer zu vertreten hat, ist das Dein Problem. Du kannst den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten, musst aber mit Schadenersatzforderungen des Vertragspartners rechnen. Das könnten die genannten 25% sein.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es im stationären Handel nicht. Ausnahme wären verbundene Verträge, also wenn die Bezahlung durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Verbraucherkredit (Ratenzahlung) erfolgen würde.