Rücktritt Kaufvertrag bzw. Änderung?
Hallo,
wir haben gestern in einem Geschäft einen Kaufvertrag über eine Waschmaschine abgeschlossen. Nun habe ich heute erschrocken beim nach messen festgestellt, dass diese nicht unterbaufähig ist. Dies haben wir im Laden gar nicht angesprochen. Die Lieferung ist noch nicht erfolgt, da die Maschine erst beim Hersteller bestellt wird meinte der Verkäufer. Nun hab ich gesehen, es gibt von dem Hersteller auch ein unterbaufähiges Gerät.
Auf der Webseite des Verkäufers finde ich aber nun genau dieses Modell nicht.
Was kann ich tun?
Besten Dank im Voraus!!!
5 Antworten
Da du nur online vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kannst, müsste wohl auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
Im örtlichen Handel gibt es kein Widerrufsrecht. Nur im Internet
Hab ich doch geschrieben
Wenn sie es können, machen sie es schon sehr gerne.
IMMER UND SOFORT KONTAKT ZUM HÄNDLER AUFNEHMEN
Manchmal muss ich mich wirklich fragen, was die Leute sich unter rechtsverbindliche Kaufverträge vorstellen.
Letztendlich ist der Verkäufer dein Vertragspartner.
Insbesondere weil du weißt, dass das Gerät bestellt wird, sollte es dir nicht egal sein, wann du den Händler über deinen Fehler informierst.
Gut zu wissen: Das die aus dem Internet vielleicht bekannte Widerrufsrecht gibt es in deinem Fall nicht. Auch nicht ein Recht auf Umtausch, Rückgabe usw.
Wenn der Händler dir den Betrag gut schriebt (erstatten eher nicht), ist die reine Kulanz. Da kann er wohl erwarten, dass der Käufer ihm durch sofortige Information unnötige Bestellvorgänge erspart.
Ob du etwas auf der Website findest ist doch erst einmal völlig egal. Das könntest du einfach im Gespräch mit dem Händler klären.
Stattdessen plauderst du erst noch ein wenig auf Plattformen im Internet.
Du fragst: Was kann ich tun?
Wen würdest du denn als erstes kontaktieren wenn die Heizung ausfällt?
Wenn würdest du fragen wenn dein Gehalt plötzlich nicht mehr überwiesen wird?
Kommt dir der Verkäufer wirklich nicht als mögliche Lösung für deine Frage in den Sinn?
Wenn Händler die Ware erst bei Kauf beim Hersteller ordern, hat das in der Regel 3 Gründe:
Die Ware wird nach Käuferwunsch gefertigt (Möbel)
Der Händler verfügt nicht über große Lagerkapazitäten
Der Händler verfügt nicht über das Kapital um alle Geräte vorrätig zu haben.
Auch daran wird oft nicht gedacht.
Grundsätzlich gilt: IMMER SOFORT DEN VERTRAGSPARTNER INFORMIEREN
Fakt ist: Auch wenn du online etwas gefunden hättest, heißt das noch lange nicht, dass der Verkäufer tauschen muss.
So schnell wie möglich dahin, dass sie es Ändern können.
Gleich morgen früh wieder hin, die Waschi wird wohl noch nicht unterwegs sein.
Aber noch eine Anmerkung nebenbei: Du brauchst nicht unbedingt eine unterbaufähige Waschmaschine- Hauptsache sie paßt von den Maaßen!
Das einzige, wenn sie trotzdem paßt : Du verlierst halt den Platz für die Deckplatte, die Du nicht brauchst, aber schaden tut das auch nicht.
Was kann ich tun?
Wie wäre es mit dem Naheliegendsten und sich morgen früh mit dem Geschäft in Verbindung zu setzen?