Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel
Hallo ;-)
Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.
Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''
Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.
Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.
Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.
Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(
Danke für die Antwort ;-)
4 Antworten
Der Kauf lässt sich nicht rückgängig machen.Du bist ja nicht hinters Licht geführt worden. Der Autohändler hat dir keine Unfallfreiheit zugesichert und deshalb steht auch im Kaufvertrag Unbekannt.Du hättest die Möglichkeit gehabt vor dem Kauf prüfen zu lassen ob ein Unfallschaden vorliegt oder nicht,ganz unabhängig was der Händler erzählt.Wenn man nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt sollte man sich schon bei so einer Summe absichern.
Nur wenn du nachweisen kannst, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte UND dass dies dem Haendler auch bekannt war, kannst du den Vertrag wegen arglistiger Taeuschung anfechten. Entscheidend ist hier, dass dem Haendler die Kenntnis des Unfallschadens wirklich nachgewiesen werden muss.
Kannst du diese Nachweise nicht erbringen, ist da wohl nichts zu machen. Es wurde dir nicht zugesichert, dass der Wagen frei von Unfallschaeden ist. Die muendliche Aussage des Haendlers wirst du schwer beweisen koennen, wenn im Vertrag was anderes steht.
Unfallwagen ist nicht gleich Unfallwagen. Wenn der Schaden behoben ist, wenn Stoßfänger oder Lampe ausgetauscht wurde, dann ist das etwas anderes als ein Rahmenschaden.
Im übrigen ist das richtig, dass der Händler vom Schaden nichts weiß. Wenn der Schaden nicht in der eigenen Werkstatt repariert wurde, dann werden Gebrauchtwagen ohne Dokumentation im Paket gekauft. Sie wissen also wirklich nicht, was mit den einzelnen Fahrzeugen war. Es wird keine Biografie mitgeliefert. Die Untersuchung verläuft meist etwas oberflächlich und nach Erfahrung.
Du weißt aber, dass die AU die Abgasuntersuchung ist?
Defekte Zündkerze, verschmutzter Drosselklappensensor, verstellte Leerlaufdrehzahl, spinnerte Lambdasonde, etc. können zum Durchfallen durch die AU führen.
Was mit der Karosse, den Bremsen, dem Fahrwerk, etc. ist, spielt dabei keine Rolle. Die Karosse kann für die AU auch durchgebrochen sein. Das ist nicht Abgas-relevant und hat daher keine Auswirkungen auf die AU.