Vom Küchenkauf zurücktreten?Nun will Hofmeister 25% vom Kaupreis einbehalten?
Hallo,
meine Eltern haben vor 8 Tagen beim Möbelhaus " Hofmeister " in Bietigheim-Bissingen eine Küche angeschaut und mit einer Bearbeiterin schonmal eine Skizze sich erstellen lassen. Das heisst es kam jemand und hat sich bei meinen Eltern alles anschauen wollen, wegen den Masen und so. Meine Eltern haben den Typen jedoch gleich weggeschickt.
Sie haben sich nach grundlegender Überlegung doch entschieden, diese Küche nicht zu kaufen. Sie haben nun vor 3 Tagen an Hofmeister eine Kündigung des Kaufvertrages geschrieben und an sie versandt.
Nun kam vom Möbelhaus, daß sie nicht bereit sind, vom Vetrag zurückzutreten, und wenn verlangen sie vom Kaufpreis 7.283 € netto, 25% einzubehalten. hlschrank dabei war. Ich muss dazu sagen, daß beim Kauf keinerlei Geräte gabei gewesen sind, obwohl wir bei dieser Küche wo wir zuvor angeschaut haben, jedoch Herd, Spülmaschiene und Kühlschrank dab ei waren. Wir mussen diese Geräte extra zahlen um sie dabei zuhaben.
Im Kaufvertrag ist allerdings in der Rechnung nur der Nettobetrag enthalten aber eine Auflistung mit allem drumm und dran was die Geräte im einzelnen kosten, ist nicht orhanden. Deswegen haben wir den Kaufvertrag kündigen wollen.
Wer ist nun im Recht? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten oder kann der Verkäufer 25 % vom Kaufpreis bei Rücktritt verlangen.
In den Geschäftsbedingungen vom Kaufvertrag ist sowas allerdings nicht ersichtbar.
Hoffe Ihr könnt uns hierbei helfen und Rat, Tipps, oder Vorschläge geben.
Mfg Muggi37
6 Antworten
Wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist zwischen Deinen Eltern und der Firma müssen sie sich an dem Vertrag halten oder entsprechend dem Vertrag vermutlich 25 % als Vertragsstrafe zahlen. In jedem Vertrag sind Klauseln enthalten, woran sich beide Parteien normaler Weise zu halten haben. Wenn Deine Eltern bereits den Vertrag zum Kauf der Küche unterschrieben haben, sind sie daran gebunden, auch das Möbelhaus hätte seinen Teil zu erfüllen, was sie vermutlich auch vorhatten, Deine Eltern aber nicht mehr wollen.
finde ich etwas unverschämt, da ja noch nichts passend bearbeitet wurde. Ich würde da nochmal nachfragen. Eine Entschädigung ist ok, aber nicht in dieser höhe!
nochmal nachfragen
Nach was sollen sie fragen? Das Kaufhaus hat doch bereits eine eindeutige Auskunft gegeben.
Zunächst mal folgendes:
Wie kann man nur so doof (Entschuldigung) sein und einen Kaufvertrag für eine Küche zu unterschreiben, wo weder Möbel- Elemente und überhaupt keine E-Geräte eingeplant sind. Oder habt Ihr schon mal ein Auto gekauft bzw. einen Vertrag unterschrieben, wo keine Automarke, kein Typ oder mit welchem Zubehör dasselbe ausgestattet sein sollte?
Frage: warum wollt ihr denn plötzlich die Küche nicht von Hofmeister? Das würde mich schon interessieren und die Fa. Hofmeister mit Sicherheit ebenfalls.
So ein Kaufvertrag hat vor Gericht mit Sicherheit keinen Bestand, diesen Vertrag kann man höchstens als Kaufabsichtserklärung bezeichnen.
Sofern es keine geplante Küche ist, kann beim Hersteller auch noch kein Auftrag ausgelöst worden sein. Küchenhersteller haben allgemein ca. 6 Wochen Lieferzeit. Also jedenfalls noch Zeit genug, den Auftrag zu stornieren. Aber das alles ist goodwill von Hofmeister.
Verlange einfach den Geschäftsführer, Frank Hofmeister, persönlich zu sprechen und trage ihm diese Angelegenheit vor. Lehnt er ab, kann man ja in den Stuttgarter Medien einen entsprechenden Artikel als Leserbrief platzieren. Auch die Verbraucherzentrale kann man einschalten.
Der einfachste Weg jedoch wäre, der Fa. Hofmeister eine Zusage zu geben, dass beim nächsten Möbelkauf dort eingekauft wird.
Wie kann man nur so doof (Entschuldigung) sein und einen Kaufvertrag für eine Küche zu unterschreiben, wo weder Möbel- Elemente und überhaupt keine E-Geräte eingeplant sind.
Woraus schließt du das? Es gab ja zumindest die Skizze, aus der sich die Möbelstücke ergeben. Im Zweifel wäre Nachfragen besser als böse Unterstellungen.
So ein Kaufvertrag hat vor Gericht mit Sicherheit keinen Bestand, diesen Vertrag kann man höchstens als Kaufabsichtserklärung bezeichnen.
Warum dieses? Weil er keine Elektrogeräte enthält? Ich habe meine Küche auch ohne Elektrogeräte gekauft, aus gutem Grund.
danke!
war auch bei hofmeister werde mir aber jetzt sehr genau überlegen ob ich dort was kaufe? war in leo eigenlich zu frieden aber in Bietigheim-Bissingen war ein verkäuferin aus Leo sehr hochnässig?
nach dem was sich jetzt gelesen habe gehe ich lieber zu einem kleinen händler am ort?
Haben sie denn den Kaufvertrag unterschrieben?
Ja der Kaufvertrag wurde bereits unterschrieben !!!!