Vertragsrücktritt beim Inhofer innerhalb von 14 Tagen
Hallo alle zusammen,
ich habe mir Möbel beim Möbel Inhofer in Senden Bestellt. Musste diese aber Stornieren. Möbel Inhofer meint das geht nur wenn ich 25 % vim Kaufpreis als Storniergebühr zahle ( Diese aber als Gutschein wiederbekomme der aber nur gültig ist wenn ich wieder für den vollen Kaufpreis vom Vertrag was kaufe). Aber davon steht nichts im Wiederrufsrecht im Vertrag, nur das wenn ich innerhalb von 14 Tagen nicht die Anzahlung tätige sie vom Vertrag zurücktreten können und als Schadenersatz diese 25 % verlangen können.
Meine frage ist können sie von mir diese 25% verlangen wenn ich noch nicht mal eine Anzahlung getätigt habe und jetzt innerhalb von weniger als 14 Tage den Auftrag gekündigt habe?
4 Antworten
Hast Du im Internet bestellt, wichtig hierbei ist, dass es sich um Standartware handelt, also nicht speziell für Dich nach Maß angefertigt, Du dann innerhalb der Widerrufsfrist zurück tritts, können und dürfen Dir keine Gebühren berechnet werden!
WICHTIG: Du musst schriftlich und nachweisbar WIDERRUFEN!!! nicht stornieren!!!!
Solltest Du direkt im Laden eingekauft/bestellt haben, steht Dir gesetzlich kein Widerrufsrecht zu. Du musst dann den Vertrag einhalten!! Der Verkäufer kann Dir natürlich FREIWILLIG gem. seiner Verkaufsbedingungen/AGB's ein Widerufsrecht zugestehen, gibt dann aber auch die Spielregeln vor, z. B. 25% als Schadensersatz, für z. B. den Arbeitsaufwand, entgangener Gewinn,.....!
Ein Widerrufsrecht hast du nur beim Kauf im Internet - und auch nur dann, wenn das Produkt nicht für dich speziell angefertigt wurde (z.B. Einbauküche nach Mass).
du warst in ihrem laden, oder?
ja, das können sie alles machen, normal müssten sie es gar nicht stornieren und könnten abnahme und volle kaufpreiszahlung verlangen
ja das können sie wenn die Möbel eine Extraanfertigung für dich sind! Dann können sie sogar den kompletten Preis verlangen abzüglich dessen was sie für den Notverkauf bekommen. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht!