Rücktritt von Kaufvertrag/Bestellung bei Möbelhaus?
Hallo zusammen.
meine Frau und ich haben vor 1,5 Wochen ein Sofahaus besucht und eine Bestellung für eine Garnitur (3er + 2 Sessel) aufgegeben. Anschauungsobjekt war eine Eckgarnitur, die von uns bestellte Kombination hatte das Haus nicht zur Vorführung verfügbar. Als letzter Abruftermin wurde August 2009 vereinbart mit der Option, das wir uns jederzeit melden könnten das wir die Garnitur früher wollen, Vorlaufzeit aber 12-14 Wochen. Das heisst wenn wir die Garnitur im Juni haben möchten, müssten wir das bis spätestens Februar/März dem Verkäufer mitteilen.
Wir möchten den Vertrag jetzt stornieren, aber laut AGB ist der Kaufvertrag bei Annahme des Bestellscheins durch den Verkäufer zustandegekommen. Andererseits gehe ich nicht davon aus, das der Verkäufer unsere Garnitur jetzt schon bestellt hat und sie sich bis August 09 ins Lager stellen würde.
Gehe ich richtig in der Annahme, das ich nur bei Kulanz des Verkäufers den Vertrag stornieren kann oder habe ich doch einen rechtlichen Anspruch?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
7 Antworten
Ja, es gibt ein Widerrufsrecht doch: Dieses Widerrufsrecht gilt nur für einige wenige Verträge Ein solches gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher, die mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließen (nicht bei Geschäften unter Geschäftsleuten oder Privatleuten) ... UND ... einer der besonderen Fälle eines Widerrufsrechtes vorliegt, und zwar: Bei einem Haustürgeschäft (also Geschäften in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Straßen oder den berühmten Kaffee-Fahrten) bei einem Fernabsatzgeschäft (Also Geschäften, die durch Telefon, Fax, Katalogangebote oder per SMS oder Internet abgeschlossen wurden) bei einem Verbraucherkreditgeschäft (also einem Ratenzahlungskauf) Selbst bei diesen Fällen gibt es Ausnahmen, deren Erklärung hier allerdings zu weit gehen wird. Wichtig ist, überlegen Sie sich vorher, welchen Vertrag Sie abschließen, denn das Widerrufsrecht schützt Sie nicht überall. http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/index.html?http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/Widerruf.html Googlesuche: Bestellung Wiederrufsrecht--- Anmerkung:denke aber, daß ein gutes Geschäft Wert auf Kundenzufriedenheit legt und zur Kulanz bereit ist.
dies war nur zur weiteren Erklärung,weil ich diese beiden Begriffe bisher nicht kannte. Manchen mag es wohl auch so ergehen.
Soweit ich weiß, gibt es kein generelles Widerrufsrecht. Grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden.
Es gibt nur zwei Ausnahmen:
§ 312 BGB Haustürgeschäft und § 312 BGB Fernabsatzgeschäft
Sorry, aber ich denke, du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Steht in den AGBS was vom Widerrufsrecht? Viele Firmen handhanben dies kulanzhalber so.
Hallo zusammen!
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
@Clrainbow774: Nein, in den AGBs steht nichts über Widerrufsrecht.
Ich werde morgen versuchen, mit meiner Frau zusammen etwas auszuhandeln.
Einen schönen Tag noch.
Wenn Du auf dem Bestellschein nicht vermerkt hast, dass Du vorbehaltlich Besichtigung eines Schaumodells bestellst, bist Du jetzt gebunden.
Wenn ich mich jetzt nicht schwer irre, dann hast Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, schriftlich zu formulieren.
Du irrst Dich schwer.
Ich muss das BGB mal durchforsten, ob es hier eine Lücke gibt.
Nein, diesbezüglich gibt es keine Lücke.
also ich weiß nicht warum ihr dieses stornieren wollt. die lieferzeit ist normalerweise 12-14 wochen, wurde aber sicherlich mit dem händler besprochen daß ihr die erst später geliefert haben wollt das dann auf abruf. die wird so bestellt zum frühmöglichsten zeitpunkt andem ihr sie braucht. ein stornieren gibts nach 1,5 wochen nur nocht mit storno gebühren und das sind 25% des kaufwerts. normalerweise. solltet ihr jedoch die garnitur nicht mehr wollen aus anderen gründen dann müsst ihr mit dem händler sprechen. aber mit dieser abstandssume müßtihr rechnen.
Den Fall der Haustürgeschäfte und des Fernabsatzes hat Clrainbow774 schon vor einer Stunde erwähnt.