300€ Anzahlung kann ich mir behalten oder, wenn der Käufer das Auto nicht mehr kaufen möchte?
Ein Mann hat vor 3 Tagen mir aufs Konto 300€ als Anzahlung überwiesen.
Es wurde sogar bei der Überweisung als Kurztext vermerkt: " 300€ Anzahlung Audi v. Kaufpreis 21.000€"
Jetzt will er das Auto doch nicht mehr haben und seine Anzahlung zurück bekommen.
Der Kaufvertrag haben wir nur mündlich abgeschlossen und das kann ich auch sogar mit Chatverläufen nachweisen.
Ich habe inzwischen die Anzeige gelöscht und habe viele potentielle Käufer verloren. Einer wollte sogar das Auto gleich kaufen und mir 5.000€ überweisen.
Ich kann ihn sogar auf Schadenersatz klagen oder? Erfüllt ein Vertragspartner ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen so kann der andere anstelle der Erfüllung und/oder eines Schadenersatzes eine Stornogebühr so ca. 10% des Kaufpreises verlangen.
Also muss noch ca. 1800€ von ihm bekommen oder?
6 Antworten
Nach Paragraph 323 BGB kann vom Kaufvertrag seitens Verkäufer zurückgetreten werden, da der Käufer wohl klar gestellt hat, dass er seine Verpflichtung zur weiteren Zahlung und Abnahme des Kaufgegenstandes nicht nachkommen wird. Nach Paragraphen 433, 280 und 281 BGB kann Schadenersatz verlangt werden, allerdings muss dieser Schaden zunächst entstanden sein und dann auch zu beziffern sein, pauschale Beträge zu verwenden ist gerichtlich schwer darzulegen. Sinnvoller wäre in einem solchen Fall auf Erfüllung zu klagen.
Du kannst ihn auf Erfüllung verklagen, wenn der Kaufvertrag besteht.
Stornogebühren oder Schadenersatz stehen dir aktuell nicht zu.
Nein, das ist nicht richtig. Woraus sollte sich denn dieser Anspruch ergeben?
Aufgrund der Nicht-Erfüllung der Pflichten des Kaufvertrages eines Vertragspartners!
Dann kannst du ihn auf Erfüllung verklagen, aber du kannst keine Fantasy-Gebühren erheben.
10% sind übliche Gebühren!
Nein, das ist nicht richtig. Das ist deine Erfindung. Wenn es solche Gebühren gibt, dann stehen sie in den AGB des Verkäufers. Du wirst kaum AGB haben ...
Das sagt ADAC! Übliche Gebühren sind 10%
Bei gewerblichen Verkäufern vielleicht ... bist du so einer?
ich bin deutscher staatsbürger und für mich gelten auch die deutschen gesetze!
Dann zeig mir doch mal das Gesetz, wo irgendwas von Stornogebühren steht. Richtig, gibt es nicht ...
Bist du käuflich? Warum redest du nur so einseitig???
Du stellst einen Frage, ich beantworte sie richtig und du weißt es besser.
Dein Wunsch 2100€ geschenkt zu bekommen entspringt deiner Gier, nicht deinem Verstand.
Ich habe Recht auf dieses 2.100€
Und diese Aussage ist zu 100% falsch, egal wie oft du sie wiederholst.
Bist du käuflich? Warum redest du nur so einseitig???
Was erwartest du denn? Du stellst eine Frage zur Rechtslage und bekommst die Rechtslage genannt.
Natürlich ist es ärgerlich, dass der Käufer abspringt, aber warum soll er da irgendwas schönreden? Wenn du der Meinung bist, dass du irgendeinen Anspruch auf pauschalen Schadensersatz hast, dann geh morgen zum Anwalt und lass eine Klageschrift aufsetzen. Wenn du Glück hast, findest du einen, der unseriös genug ist und dir deinen Wunsch auf deine Kosten erfüllt.
Ich glaube du kannst sogar auf dem Kauf bestehen und den restlichen Kaufpreis einklagen. Du musst den Abschluss nur beweisen können.
Ich hab nur nicht verstanden ob der Wagen 2.100 oder 21.000 kostet.
Wagen kostet 21.000€ 10% davon sind 2.100€ 300€ Anzahlung habe ich bekommen so habe ich noch recht auf 1.800€ oder?
Das weiß ich nicht genau.
Der käufer erfüllt seine Pflichten laut Kaufvertrag nicht! Jeder muss dne Inhalt des Kaufvertrags erfüllen. Das sagt doch das Gesetz oder?
Wenn Du in einem Privatverkauf nicht ausdrücklich im Kaufvertrag erwähntest , bei einem aus Kulanzgründen möglichen Rücktritt vom Vertrag eine Anteilssumme in Höhe nachweislichen Schadenersatzes von der Anzahlung einbehalten zu wollen , dann kannst Du nun im Nachgang auch nicht die Anzahlung komplett , oder anteilig einbehalten .
Einzig auf Erfüllung des Vertrages kannst Du in so einem Fall dann zivilrechtlich bestehen . Im Gegenzug kann der Käufer aber auch ohne wichtigen Grund wie z.B. verschwiegenen Sachmangel seinerseits auch nicht einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten .
Wenn Du die geleistete Anzahlung von 300 Euro nicht zurückerstatten möchtest , dann geht das nur in Deiner fortlaufender Beharrnis auf Vertragserfüllung gegenüber dem Käufer .
Dabei ist es vollkommen irrelevant , ob Dir im Nachgang ein anderer möglicher Käufer 5.000 Euro Anzahlung geboten hätte. Ein Schadenersatz ließe sich daraus nicht ableiten . Wichtig ist für Dich die bereits unter dem Vermerk " Anzahlung für den Audi " geleistete Kaufvertragsbestätigung durch den Vertragspartner .
Du hast damit nur zwei Möglichkeiten : An Vertragserfüllung festhalten , oder aus Kulanz von der Erfüllungspflicht wieder zurücktreten und die Anzahlung wieder in voller Höhe rückerstatten .
Die Anzahlung soll den Schaden decken der entsteht, wenn er doch absagt, also er bekommt nichts zurück.
was steht nicht??? Natürlich muss ich das geld bekommen!