300€ Anzahlung kann ich mir behalten oder, wenn der Käufer das Auto nicht mehr kaufen möchte?

6 Antworten

Nach Paragraph 323 BGB kann vom Kaufvertrag seitens Verkäufer zurückgetreten werden, da der Käufer wohl klar gestellt hat, dass er seine Verpflichtung zur weiteren Zahlung und Abnahme des Kaufgegenstandes nicht nachkommen wird. Nach Paragraphen 433, 280 und 281 BGB kann Schadenersatz verlangt werden, allerdings muss dieser Schaden zunächst entstanden sein und dann auch zu beziffern sein, pauschale Beträge zu verwenden ist gerichtlich schwer darzulegen. Sinnvoller wäre in einem solchen Fall auf Erfüllung zu klagen.

Du kannst ihn auf Erfüllung verklagen, wenn der Kaufvertrag besteht.

Stornogebühren oder Schadenersatz stehen dir aktuell nicht zu.

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:45

was steht nicht??? Natürlich muss ich das geld bekommen!

AnglerAut  04.10.2020, 09:46
@hasankunt

Nein, das ist nicht richtig. Woraus sollte sich denn dieser Anspruch ergeben?

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:47
@AnglerAut

Aufgrund der Nicht-Erfüllung der Pflichten des Kaufvertrages eines Vertragspartners!

AnglerAut  04.10.2020, 09:48
@hasankunt

Dann kannst du ihn auf Erfüllung verklagen, aber du kannst keine Fantasy-Gebühren erheben.

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:49
@AnglerAut

10% sind übliche Gebühren!

AnglerAut  04.10.2020, 09:51
@hasankunt

Nein, das ist nicht richtig. Das ist deine Erfindung. Wenn es solche Gebühren gibt, dann stehen sie in den AGB des Verkäufers. Du wirst kaum AGB haben ...

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:51
@AnglerAut

Das sagt ADAC! Übliche Gebühren sind 10%

AnglerAut  04.10.2020, 09:54
@hasankunt

Bei gewerblichen Verkäufern vielleicht ... bist du so einer?

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:59
@AnglerAut

ich bin deutscher staatsbürger und für mich gelten auch die deutschen gesetze!

AnglerAut  04.10.2020, 10:04
@hasankunt

Dann zeig mir doch mal das Gesetz, wo irgendwas von Stornogebühren steht. Richtig, gibt es nicht ...

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 10:05
@AnglerAut

Bist du käuflich? Warum redest du nur so einseitig???

AnglerAut  04.10.2020, 10:08
@hasankunt

Du stellst einen Frage, ich beantworte sie richtig und du weißt es besser.

Dein Wunsch 2100€ geschenkt zu bekommen entspringt deiner Gier, nicht deinem Verstand.

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 10:08
@AnglerAut

Ich habe Recht auf dieses 2.100€

AnglerAut  04.10.2020, 10:09
@hasankunt

Und diese Aussage ist zu 100% falsch, egal wie oft du sie wiederholst.

migebuff  04.10.2020, 10:32
@hasankunt
Bist du käuflich? Warum redest du nur so einseitig???

Was erwartest du denn? Du stellst eine Frage zur Rechtslage und bekommst die Rechtslage genannt.

Natürlich ist es ärgerlich, dass der Käufer abspringt, aber warum soll er da irgendwas schönreden? Wenn du der Meinung bist, dass du irgendeinen Anspruch auf pauschalen Schadensersatz hast, dann geh morgen zum Anwalt und lass eine Klageschrift aufsetzen. Wenn du Glück hast, findest du einen, der unseriös genug ist und dir deinen Wunsch auf deine Kosten erfüllt.

Ich glaube du kannst sogar auf dem Kauf bestehen und den restlichen Kaufpreis einklagen. Du musst den Abschluss nur beweisen können.

Ich hab nur nicht verstanden ob der Wagen 2.100 oder 21.000 kostet.

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:42

Wagen kostet 21.000€ 10% davon sind 2.100€ 300€ Anzahlung habe ich bekommen so habe ich noch recht auf 1.800€ oder?

roschue  04.10.2020, 09:43
@hasankunt

Das weiß ich nicht genau.

hasankunt 
Beitragsersteller
 04.10.2020, 09:45
@roschue

Der käufer erfüllt seine Pflichten laut Kaufvertrag nicht! Jeder muss dne Inhalt des Kaufvertrags erfüllen. Das sagt doch das Gesetz oder?

Wenn Du in einem Privatverkauf nicht ausdrücklich im Kaufvertrag erwähntest , bei einem aus Kulanzgründen möglichen Rücktritt vom Vertrag eine Anteilssumme in Höhe nachweislichen Schadenersatzes von der Anzahlung einbehalten zu wollen , dann kannst Du nun im Nachgang auch nicht die Anzahlung komplett , oder anteilig einbehalten .

Einzig auf Erfüllung des Vertrages kannst Du in so einem Fall dann zivilrechtlich bestehen . Im Gegenzug kann der Käufer aber auch ohne wichtigen Grund wie z.B. verschwiegenen Sachmangel seinerseits auch nicht einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten .

Wenn Du die geleistete Anzahlung von 300 Euro nicht zurückerstatten möchtest , dann geht das nur in Deiner fortlaufender Beharrnis auf Vertragserfüllung gegenüber dem Käufer .

Dabei ist es vollkommen irrelevant , ob Dir im Nachgang ein anderer möglicher Käufer 5.000 Euro Anzahlung geboten hätte. Ein Schadenersatz ließe sich daraus nicht ableiten . Wichtig ist für Dich die bereits unter dem Vermerk " Anzahlung für den Audi " geleistete Kaufvertragsbestätigung durch den Vertragspartner .

Du hast damit nur zwei Möglichkeiten : An Vertragserfüllung festhalten , oder aus Kulanz von der Erfüllungspflicht wieder zurücktreten und die Anzahlung wieder in voller Höhe rückerstatten .

Die Anzahlung soll den Schaden decken der entsteht, wenn er doch absagt, also er bekommt nichts zurück.