Rücktritt Kaufvertrag bei Hochzeitsanzug?
Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzem einen extravaganten Hochzeitanzug für 3500€ gekauft und bereits eine Anzahlung getätigt. Nach ein paar Tagen war ich mir jedoch komplett unsicher und fühle mich in diesem Anzug nicht mehr wohl. Den Anzug habe ich noch nicht erhalten.
Gibt es hier eine rechtliche Lücke um hier zurück zu treten als Käufer?
Danke schonmal!
Wie hoch ist die Anzahlung?
Die hälfte des Kaufpreises. Aus Datenschutzgründen habe ich einen fiktiven Betrag genannt.
2 Antworten
Ist er im Laden gekauft oder online?
Im Laden kannst du nur auf Kulanz hoffen, online hast du 14 Tage Rücktrittsrecht - wenn der Anzug nicht extra für dich gefertigt wurde.
Naja, es ist ja sozusagen ein Kaufvertrag entstanden.
Vielleicht wäre der Verkäufer zum Kompromiss bereit, dass du dir vor Ort einen anderen Anzug o.ä. aussuchst, wenn der jetzige nicht gerade für dich gefertigt wurde.
Oder er ist bereit gegen eine Abstandssumme deinen Rücktritt zu akzeptieren.
Vielleicht gehst du offen und freundlich auf den Verkäufer zu. Er will auch gerne einen zufriedenen Kunden und viele kommen dir dann auch spätestens entgegen, wenn du einfach ein anderes Produkt bei ihm kaufst.
Oder du lässt deinen Mut zum ausgefallenen Anzug nochmal auf dich wirken und bist nochmal mutig - vielleicht ist der Anzug doch viel genialer als du gerade denkst? Vielleicht bist du gerade nur vor deinem eigenen Mut erschrocken…? 😉
Frag ihn doch ob du einen Gutschein für den Laden stattdessen bekommst. Dann geht das Geld dem Laden nicht flöten und du musst keinen Anzug nehmen den du jetzt nicht mehr willst.
Vor Ort Geschäfte, ist es die Kulanz des Verkäufers, Shop Besitzers. Einen extra genähten nimmt niemand zurück.
Online ja 14 Tage widerrufsrecht. Wenn es kein Auftrag ist einen extra nähen zu lassen.
Es wurden keine Änderungen an dem Anzug vorgenommen!
Ich schrieb!
Wor Ort Geschäfte, ist es die Kulanz des Verkäufers, Shop Besitzers. Einen extra genähten nimmt niemand zurück.
Heist ist nichts genäht worden, gilt der erste Satz.....
Danke für deine Antwort.
Das habe ich leider befürchtet. War leider ein Ladenkauf.
Ich habe jedoch innerhalb 24h die stornoanfrage zugeschickt.
Hat der Verkäufer in dem Fall das recht den vollen Kaufpreis zu verlangen, ohne obwohl ich die Sache noch nicht an mich übergeben wurde?
LG