Welpe angezahlt, jetzt Rücktritt vom Kauf

12 Antworten

Nein, der Käufer hat diesen Teil angezahlt, das genau SO EIN FALL NICHT passiert.. Also es ist ja sozusagen eine Sicherheit für den Züchter, dass er seine kleinen auch alle "los wird".. :)

Was habt ihr vertraglich geregelt? Wenn Du dem Zuchtverband angehörst würde ich dort fragen, die geben sicher auch rechtsverbindliche Aussagen.

Ich persönlich würde das Geld zurück erstatten und den Welpen neu vermitteln. Du willst doch sicher dass der Kleine einen guten Platz bekommt und nicht widerwillig genommen wird und danach öfter den Besitzer wechselt weil er nun doch nicht gewollt ist.

Habt ihr irgendetwas schriftlich abgemacht? Bei Verträgen hat man ja ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Aus Kulanzgründen würde ich an deiner Stelle die Anzahlung zurückzahlen. Es wurde ja keine "Ware" übergeben. (Entschuldige bitte den Ausdruck ;-))

Und besser der Käufer überlegt es sich vorher, als wenn du dann einen verkorksten Welpen zurückbekommst, wenn der Käufer nach ein paar Wochen unzufrieden ist ;-)

vertraglich wurde (noch) nichts geregelt. Der Käufer hat eine Quittung über die Anzahlung erhalten mit dem Vermerk des Abholdatums.

Der Käufer wird / will den Welpen ja nicht übernehmen, also entfällt auch die Sorge das er es nicht gut bei diesen Leuten hat. Selbstverständlich bin ich bemüht meine Welpen in gute Hände zu geben und werde einen neuen guten Platz für ihn suchen!!! 

Ody85  13.05.2011, 12:23

Hast schon recht... ein Hund ist keine Kaffeemaschine... Man kann den Käufer nicht dazu zwingen den Hund trotzdem zu nehmen... (obwohl es rechtlich richtig wäre)... Da ist bei dir die Sorge um den Hund natürlich größer. verständlich.

 

Ich weiß nicht in wie fern das praktikabel oder erlaubt ist, aber ich würde wohl beim nächsten mal eine aufwandsentschädigung für die aufbewahrung und pflege des Hundes bis zur Abholung vereinbaren. Das würde den eigentlichen kaufvertrag ja nicht berühren, also bei Rücktritt dürfte man das dann behalten.

 

Die Anzahlung eines Kaufpreises müsste aber wie gesagt zurückerstattet werden laut wikipedia.

Turbomann  28.02.2014, 08:53
@Ody85

@ snoopysworld

Frag mal in deinem Verband nach, wurde dir schon geraten.

Mir ist auch nichts bekannt, dass du die Anzahlung zurückgeben musst.

Es gibt Züchter, die das sogar in ihrer HP vermerkt haben (oder in Anzeigen), dass sie die Anzahlung nicht zurückgeben, sollte der Käufer vom Kauf zurücktreten.

Denke mir auch wenn wirklich triftige Gründe vorhanden sind, dass dann jeder Verkäufer kulant ist.

Aber sich einfach nur einen Welpen auszusuchen und es sich dann anders überlegen, ist ein NO GO.

Wenn kein Grund wie Täuschung oder Krankheit vom Hund nicht vorliegt,so kann er nicht mehr vom Kaufvertrag zurück treten,denn es wird so ausgelegt das dir dann dadurch ein Schaden entstanden ist,indem ein anderer den Hund haben will,du ihm aber schon Verkauft hast durch Anzahlung