Pachtgarten gekauft und Anzahlung geleistet - Rücktritt möglich?

5 Antworten

Der Vorstand meinte der Kaufvertrag wäre die Sache des Pächters und seinem Nachfolger. Nur der Pachtvertrag wird vom Vorstand abgeschlossen. Ich habe auch extra gefragt, ob ich schon vor Pachtvertragsabschluss den Kaufvertrag machen kann, da der Käufer schon gern im Garten werkeln wollte. 

Das wurde mir erlaubt. Dadurch kam er mit einem Gärtner ins der ihm seinen Garten anbot. Ich hätte den Garten bzw. alles was drauf steht und wächst schon mehrfach verkaufen können, habe aber nun alle anderen Interessenten absagen müssen. Ich dachte eigentlich, dass Kaufverträge bindend sind. Ich bin eigentlich nicht bereit diese Hinundher mitzumachen. 

Er kauft nicht den Garten, sondern die Laube und das Inventar...den Garten pachtet er vom KGV.

Wenn er nun vom KGV zb abgelehnt wird, fällt der Kaufgrund weg...

...ist es aber eher so, das er nicht mehr will, hat er kein Rücktrittsrecht, da Gebrauchtware von Privat.

Zumindest sehe ich das so.

Nun wäre es aber langwierig und teuer, ihn zu zwingen, den Vertrag (der vorhanden ist ?) Zu erfüllen.

Vlt fährst Du besser, Du findest jmd anderen für den Kg.

Und evtl. Kannst Du mit dem unwilligen Käufer eine Vereinbarung treffen, da Dir so Zeit verloren ging, das er als Entschädigung einen Teil der Jahrespacht zahlt - als aussergerichtliche Einigung...

Auch für ihn könnte eine Gerichtsverhandlung teuer werden, daher habt ihr beide Interesse, die Kuh vom Eis zu bekommen...

EdnaImmers  11.05.2016, 01:32

Pragmatischer Lösungsansatz 👍

In KGV s gilt - soweit ich weiß - dass Grundstück/ die Parzelle nur gepachtet werden kann - somit auch nicht verkauft werden kann. Eigentümer ist sicher der KGV.

Was sagen denn die Statuten? und der Vorstand? Meistens muss der Vorstand über eine Weitergabe der Parzelle entscheiden. 

Rückabwicklung sollte nach den bei Verkauf von "x" üblichen Bedingungen erlaubt sein, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen 


X mir ist nicht klar WAS verkauft wurde

Es ist ein Kaufvertrag, also besteht ein 2 wöchiges Kündigungsrecht, ohne Angabe von Gründen. Die Anzahlung muss dann natürlich zurückgezahlt werden. Danach ist ein Zurücktreten nur möglich wenn Mängel an der Sache vorliegen die nicht erwähnt, verschwiegen oder sogar als Gut gefälscht wurden (z.B. Schimmel überstreichen und mit AL Folie abkleben)

BigBen38  09.05.2016, 19:43

2 wöchiges Widerrufsrecht nur bei Online und Haustürgeschäften bei Neuware.

Nicht bei Privatverkauf gebrauchter besichtigter Gegenstände...

klar kann er zurück treten aber anzahlung bekommt er nicht zurück.das ist ja deine sicherheit für genau diesen fall .