Rücktritt eines Ghostwriting Vertrag`s
Hallo Freunde,
vielleicht hat der eine oder andere eine ähnliche Erfahrung bereits gehabt. Wie im Titel zu entnehmen ist, geht es um den Rücktritt eines Werkvertrages mit einen Ghostwriter. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftliche Arbeit welches der Ghostwriter mir Korrekturlesen und erweitern sollte. Ich bekam Angst, Probleme mit der Universität zu bekommen, folglich bin ich aus den Vertrag zurückgetreten. Ich habe eine Vorleistung bezahlt, allerdings bekam ich keine Teillieferung. Der Ghostwriter hat sich nicht an den Liefertermin der Teillieferung gehalten. Meine Frage: Mach ich mich strafbar? Also generell weil ich auch einen Auftrag erteilt habe? Es war ja zumindest ein Versuch, allerdings bekam ich keine Ergebnisse. Im Vertrag steht folgendes:
8) Nicht-Kenntnis über die Verwendung der zu liefernden Texte Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es gemäß deutscher Gesetze nicht gestattet ist, andere als selbst verfasste Texte an deutschen Hochschulen einzureichen, um einen akademischen Grad zu erlangen. Aus diesem Grund weist der Auftraggeber darauf hin, dass er keine Kennt- nis darüber hat welchem konkreten Zweck die Texte dienen, die er bearbeitet oder erstellt und auch keinerlei Bemühungen anstellen wird, Kenntnis über den Zweck der Texte zu erlangen.
Ich wäre dankbar, wenn mich hierzu jemand aufklären würde. Leider habe ich bisher weder in google, noch im Strafgesetzbuch hierzu was finden können.
5 Antworten
1) Ghostwriting ist nicht strafbar, auch nicht akademisches Ghostwriting. Dazu gibt es Rechtsurteile, wenn du dir die genauen Paragrafen und Fälle anschauen willst, kann ich dir http://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/8221-ghostwrtiting-ist-das-strafbar-was-ist-erlaubt.html empfehlen.
2) Ein Ghostwriting-Vertrag ist ein rechtmäßiger Vertrag. Demnach kann der Ghostwriter bei Schlechtleistung und dem Missbrauch seiner Vertragspflichten auch zur Rechenschaft gezogen werden ohne dass für dich Konsequenzen drohen.
3) Du verstößt gegen das Hochschulrecht und die eidesstattliche Versicherung, wenn du eine Arbeit abgegeben hast, die du (teilweise) nicht selbst geschrieben hast. Was sind die Konsequenzen beim "Auffliegen"? Du würdest bei der Prüfung durchfallen, eventuell folgt eine Exmatrikulation. Strafrechtlich hast du nichts zu befürchten.
4) Das Korrekturlesen und Lektorieren einer Arbeit ist rechtlich sauber. Wenn der Inhalt nicht verändert wird, darf sprachlich an der Arbeit alles gemacht werden, jeder kleinste Satz darf auseinandergerupft werden, solange am Inhalt nichts gemacht wird.
Danke für die Beste-Antwort-Markierung und viel Erfolg noch :))
Leider will er mir die bereits geleistete Vorabhonorar nicht erstatten, weil er behauptet für die Arbeit recherchiert zu haben. Dies gehört seiner Meinung auch zu der ausgemachten Leistung. Im Vertrag steht jedoch das die Leistung sich auf das "Korrekturlesen sowie Erweiterung des Textes" bezieht. Darf er einfach so mein Geld einbehalten oder habe ich das Recht auf Erstattung? Immerhin hat er sich an die erste Teillieferung nicht gehalten und im Vertrag steht: Bei Nichtlieferung wird die Vorabhonorar zurückerstattet.
Von dem, was du hier schreibst, solltest du das Recht auf Erstattung haben. Dafür müsste man allerdings den gesamten Vertrag kennen. Ich kenne nur die der seriösen Anbieter und da würde dir so etwas nicht passieren. Ich vermute, dass das "Einarbeiten" nicht Teil der vereinbarten Leistungen ist und daher nicht zählt. Zumal es sich ja auch um das Korrekturlesen handelt. Du kannst entweder per Anwalt vorgehen oder selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen.
Bin kein Jurist, daher ist die Auskunft nicht verbindlich, schätze das aber so ein:
Die ganze Sache wird erst kritisch, sobald du deine Unterschrift unter die Versicherung der Alleinarbeit gesetzt hast. Davor kann es nichts strafbares sein. Sofern du nach der Unterschrift nichts falsches mehr machst, könntest du gut wegkommen. Ob der vergebliche Versuch des Betruges relevant ist, glaube ich kaum. Da müsste man die Prüfungsordnung der Uni lesen. Entscheidend ist nach meiner Einschätzung, dass du tatsächlich keine falsche Versicherung abgegeben hast.
Den Staatsanwalt interessieren diese Fälle in der Regel nicht, da überlassen sie die Betsrfaung gerne der Uni. Die könnte natürlich Anzeige erstatten. Aber ob da bei dem vergeblichen Versuch vor der Unterschrift irgendwas passiert, wage ich zu bezweifeln, die haben viel zu viel unerledigte Fälle, als das sie sich so was auch noch ans Bein binden. Notfalls wird wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt.
danke :)
Hey, Ich wollte fragen, was daraus geworden ist. Ich habe leider auch einen Ghostwriter beauftragt die Anzahlung gemacht und bin sofort zurückgetreten. Ich habe jetzt Angst, dass da was passieren könnte. Ich war schon beim Anwalt und er meinte, dass ich ja zurückgetreten bin und keine Leistung bekommen habe, deswegen wäre das keine Täuschung, weil ich deren Texte nicht verwendet habe. Und er meinte, dass etwas passiert unwahrscheinlich ist, weil ich ja keine Leistung in Anspruch genommen habe. Wie ist es damals für dich ausgegangen?
Meine Frage: Mach ich mich strafbar? Also generell weil ich auch einen Auftrag erteilt habe?
Komisch, dass dir die Frage erst jetzt einfällt und nicht schon VOR der Unterzeichnung des Vertrages! Denke lieber einmal darüber nach, welch ein unmoralisch-unethisches (und hoffentlich strafbares) Vorhaben du verfolgt hast. Das Thema der Arbeit ist nicht bekannt. Insofern kann ich nicht berurteilen, ob du aufgrund deines eigenen mangelnden Wissensstandes und des Engagierens eines Ghostwriters anderen Menschen einen Schaden zugefügt hättest. Gerade das Schreiben und die dafür erforderliche Recherche vermitteln dir viele Kenntnisse, die für dich später im Berufsleben erforderlich sein können. Dir fehlt dieses Wissen!
Das Thema der Arbeit hat nichts damit zu tun, ob es sich hierbei um Verbrechen handelt oder nicht. Es könnte eine Hausarbeit sein oder auch ein Bachelorarbeit. Ändert wohl nichts an der Frage, ob es strafbar ist. Und zu deiner Info, wie im Text schon steht: Ich habe die Arbeit auch selber geschrieben! Es kam keine Leistung vom Ghostwriter!
falls die Uni davon Wind bekommt hat der Ghostwriter keine Ahnung davon das es für eine Uni war
Er weis das es für eine Universität ist. Aber er hat ja nix geleistet. Werd ich denn alleine für die Auftragserteilung ärger mit der Uni bekommen? Ich hab es ja letztlich selber geschrieben.
Und falls es noch genauer sein soll, unter http://gwriters.de/faq/ghostwriting-strafbar ist ganz unten ein Link zu einem 10-seitigen Gutachten zum akademischen Ghostwriting.