Rücktritt eines Ghostwriting Vertrag`s

5 Antworten

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1) Ghostwriting ist nicht strafbar, auch nicht akademisches Ghostwriting. Dazu gibt es Rechtsurteile, wenn du dir die genauen Paragrafen und Fälle anschauen willst, kann ich dir http://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/8221-ghostwrtiting-ist-das-strafbar-was-ist-erlaubt.html empfehlen.

2) Ein Ghostwriting-Vertrag ist ein rechtmäßiger Vertrag. Demnach kann der Ghostwriter bei Schlechtleistung und dem Missbrauch seiner Vertragspflichten auch zur Rechenschaft gezogen werden ohne dass für dich Konsequenzen drohen.

3) Du verstößt gegen das Hochschulrecht und die eidesstattliche Versicherung, wenn du eine Arbeit abgegeben hast, die du (teilweise) nicht selbst geschrieben hast. Was sind die Konsequenzen beim "Auffliegen"? Du würdest bei der Prüfung durchfallen, eventuell folgt eine Exmatrikulation. Strafrechtlich hast du nichts zu befürchten. 

4) Das Korrekturlesen und Lektorieren einer Arbeit ist rechtlich sauber. Wenn der Inhalt nicht verändert wird, darf sprachlich an der Arbeit alles gemacht werden, jeder kleinste Satz darf auseinandergerupft werden, solange am Inhalt nichts gemacht wird. 

Lisilein555  22.05.2015, 13:01

Und falls es noch genauer sein soll, unter http://gwriters.de/faq/ghostwriting-strafbar ist ganz unten ein Link zu einem 10-seitigen Gutachten zum akademischen Ghostwriting. 

Lisilein555  23.05.2015, 14:16
@Lisilein555

Danke für die Beste-Antwort-Markierung und viel Erfolg noch :))

nextwifey2k 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 18:43
@Lisilein555

Leider will er mir die bereits geleistete Vorabhonorar nicht erstatten, weil er behauptet für die Arbeit recherchiert zu haben. Dies gehört seiner Meinung auch zu der ausgemachten Leistung. Im Vertrag steht jedoch das die Leistung sich auf das "Korrekturlesen sowie Erweiterung des Textes" bezieht. Darf er einfach so mein Geld einbehalten oder habe ich das Recht auf Erstattung? Immerhin hat er sich an die erste Teillieferung nicht gehalten und im Vertrag steht: Bei Nichtlieferung wird die Vorabhonorar zurückerstattet.

Lisilein555  28.05.2015, 13:42
@nextwifey2k

Von dem, was du hier schreibst, solltest du das Recht auf Erstattung haben. Dafür müsste man allerdings den gesamten Vertrag kennen. Ich kenne nur die der seriösen Anbieter und da würde dir so etwas nicht passieren. Ich vermute, dass das "Einarbeiten" nicht Teil der vereinbarten Leistungen ist und daher nicht zählt. Zumal es sich ja auch um das Korrekturlesen handelt. Du kannst entweder per Anwalt vorgehen oder selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen.

Bin kein Jurist, daher ist die Auskunft nicht verbindlich, schätze das aber so ein:

Die ganze Sache wird erst kritisch, sobald du deine Unterschrift unter die Versicherung der Alleinarbeit gesetzt hast. Davor kann es nichts strafbares sein. Sofern du nach der Unterschrift nichts falsches mehr machst, könntest du gut wegkommen. Ob der vergebliche Versuch des Betruges relevant ist, glaube ich kaum. Da müsste man die Prüfungsordnung der Uni lesen. Entscheidend ist nach meiner Einschätzung, dass du tatsächlich keine falsche Versicherung abgegeben hast.

Den Staatsanwalt interessieren diese Fälle in der Regel nicht, da überlassen sie die Betsrfaung gerne der Uni. Die könnte natürlich Anzeige erstatten. Aber ob da bei dem vergeblichen Versuch vor der Unterschrift irgendwas passiert, wage ich zu bezweifeln, die haben viel zu viel unerledigte Fälle, als das sie sich so was auch noch ans Bein binden. Notfalls wird wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt.

nextwifey2k 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 11:00

danke :)

Hey, Ich wollte fragen, was daraus geworden ist. Ich habe leider auch einen Ghostwriter beauftragt die Anzahlung gemacht und bin sofort zurückgetreten. Ich habe jetzt Angst, dass da was passieren könnte. Ich war schon beim Anwalt und er meinte, dass ich ja zurückgetreten bin und keine Leistung bekommen habe, deswegen wäre das keine Täuschung, weil ich deren Texte nicht verwendet habe. Und er meinte, dass etwas passiert unwahrscheinlich ist, weil ich ja keine Leistung in Anspruch genommen habe. Wie ist es damals für dich ausgegangen?

Meine Frage: Mach ich mich strafbar? Also generell weil ich auch einen Auftrag erteilt habe?

Komisch, dass dir die Frage erst jetzt einfällt und nicht schon VOR der Unterzeichnung des Vertrages! Denke lieber einmal darüber nach, welch ein unmoralisch-unethisches (und hoffentlich strafbares) Vorhaben du verfolgt hast. Das Thema der Arbeit ist nicht bekannt. Insofern kann ich nicht berurteilen, ob du aufgrund deines eigenen mangelnden Wissensstandes und des Engagierens eines Ghostwriters anderen Menschen einen Schaden zugefügt hättest. Gerade das Schreiben und die dafür erforderliche Recherche vermitteln dir viele Kenntnisse, die für dich später im Berufsleben erforderlich sein können. Dir fehlt dieses Wissen!

nextwifey2k 
Beitragsersteller
 21.05.2015, 14:51

Das Thema der Arbeit hat nichts damit zu tun, ob es sich hierbei um Verbrechen handelt oder nicht. Es könnte eine Hausarbeit sein oder auch ein Bachelorarbeit. Ändert wohl nichts an der Frage, ob es strafbar ist. Und zu deiner Info, wie im Text schon steht: Ich habe die Arbeit auch selber geschrieben! Es kam keine Leistung vom Ghostwriter!

falls die Uni davon Wind bekommt hat der Ghostwriter keine Ahnung davon das es für eine Uni war

nextwifey2k 
Beitragsersteller
 21.05.2015, 14:38

Er weis das es für eine Universität ist. Aber er hat ja nix geleistet. Werd ich denn alleine für die Auftragserteilung ärger mit der Uni bekommen? Ich hab es ja letztlich selber geschrieben.