Alg1 abgelehnt.. würde sich ein Widerspruch lohnen?
Hallo.. Habe heute einen Ablehnungsbescheid bekommen zwecks ALG1.. Grund ist weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen in den letzten 2 Jahren daher Anwartschaftzeit nicht erfüllt.. ich war vom 1.12.2013 bis 31.11.2014 in Arbeit .. Vertrag lief aus und wurde nicht verlängert weil ich schwanger wurde.. ET wurde zum 22.1.2015 festgelegt.. also bekam ich auch kein Mutterschaftsgeld (6 wochen davor Regel war nicht erfüllt) nach dem Vertragsende musste ich in die freiwillige Versicherung rutschen ( ging nicht anders) bei AOK.. Entschuldigung schonmal wenn es verwirrend sein sollte meine Fragestellung.. ich verstehe den Grund der Ablehnung einfach nicht so ganz.. ich habe ja 1 Jahr gearbeitet.. müsste mir eigentlich nicht was zustehen ? Wenn ich falsch liegen sollte dann weiß ich wenigstens bescheid.. Vielen Dank im voraus. ..
4 Antworten
Antragsstellung ?
Ich bin nicht sonderlich Unterrichtet in dem Bereich. Nur wenn es heißt "in den letzten 24 Monaten" und du im April 2016 den Antrag stellst, musst du zwischen (gehen wir mal von März aus) 01.03.2014-01.03.2016 mindestens 12 Monate (Am Stück ? weiß ich nicht ob entscheidend) gearbeitet haben. Laut deiner Angabe zählen also nur März-November 2014. Das sind nur 9 Monate.Von Januar ausgehend 11.
Das mit deiner Schwangerschaft habe ich nicht verstanden.
Aber ich habe deine Frage vermutlich auch nicht richtig verstanden.
Das Blöde ist, dass hier nicht ein Kalenderjahr gemeint ist, sondern 360 Tage.
Anwartschaftszeit (Regelanwartschaft)Die Regelanwartschaftszeit beträgt 12 Monate, was bedeutet, dass der
Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mindestens 12
Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden
haben muss. Dies ist zwingende Voraussetzung. Erfüllt er diese 12 Monate
der Anwartschaftszeit in der Rahmenfrist nicht, besteht kein Anspruch
auf das Arbeitslosengeld. Eine Möglichkeit wäre hier noch die „Kurze
Anwartschaftszeit“.
Bei der Ermittlung der Anwartschaft ist ein Monat mit 30 Tagen zu rechnen. Ein Jahr (12 Monate) somit 360 Tage.Ich fürchte, dass ein Widerspruch somit nicht lohnt. Sieh zu, dass Du sofort in das ALG2 kommst, damit Du wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Alg2 kommt nicht in Frage.. mein Partner verdient gut .. Danke nochmals für die ausführliche Antwort ..
Wenn das keine 360 Tage innerhalb der letzen 5 Jahre waren, lohnt sich der Widerspruch nicht.
Evt. hätte Dir ALG II zugestanden.
um ALG1 zu bekommen, musst Du in den letzten 2 Jahren 12 Monate
versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Also 04/2014 - 04/2016. Bei Dir sind es 04 - 11/2016 nur 8 Monate, die Zeit von 12/2013 - 03/2014 spielt bei der Berechnung keine Rolle mehr.