Alg1 abgelehnt.. würde sich ein Widerspruch lohnen?

4 Antworten

Antragsstellung ?

Ich bin nicht sonderlich Unterrichtet in dem Bereich. Nur wenn es heißt "in den letzten 24 Monaten" und du im April 2016 den Antrag stellst, musst du zwischen (gehen wir mal von März aus) 01.03.2014-01.03.2016 mindestens 12 Monate (Am Stück ? weiß ich nicht ob entscheidend) gearbeitet haben. Laut deiner Angabe zählen also nur März-November 2014. Das sind nur 9 Monate.Von Januar ausgehend 11.

Das mit deiner Schwangerschaft habe ich nicht verstanden.

Aber ich habe deine Frage vermutlich auch nicht richtig verstanden.

Das Blöde ist, dass hier nicht ein Kalenderjahr gemeint ist, sondern 360 Tage.

Anwartschaftszeit (Regelanwartschaft)

Die Regelanwartschaftszeit beträgt 12 Monate, was bedeutet, dass der

Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mindestens 12

Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden

haben muss. Dies ist zwingende Voraussetzung. Erfüllt er diese 12 Monate

der Anwartschaftszeit in der Rahmenfrist nicht, besteht kein Anspruch

auf das Arbeitslosengeld. Eine Möglichkeit wäre hier noch die „Kurze

Anwartschaftszeit“.

Bei der Ermittlung der Anwartschaft ist ein Monat mit 30 Tagen zu rechnen. Ein Jahr (12 Monate) somit 360 Tage.

Ich fürchte, dass ein Widerspruch somit nicht lohnt. Sieh zu, dass Du sofort in das ALG2 kommst, damit Du wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung bist.

DayLight81 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 13:44

Alg2 kommt nicht in Frage.. mein Partner verdient gut .. Danke nochmals für die ausführliche Antwort ..

um ALG1 zu bekommen, musst Du in den letzten 2 Jahren 12 Monate 
versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Also 04/2014 - 04/2016. Bei Dir sind es 04 - 11/2016 nur 8 Monate, die Zeit von 12/2013 - 03/2014 spielt bei der Berechnung keine Rolle mehr.