Darf der Vermieter b. Besichtigung 3D Foto Aufnahmen anfertigen?
Hallo Liebe Community.
Ich habe z.Z. einen Wohnraum bezogen seit mehreren Monaten (Vertrag: Wohnraumüberlassungsvertrag) und es stellte sich heraus das es Probleme mit der Wasserleitung gibt. zB erhöhte Mangan Werte usw.
Daraufhin informierte ich die Wasserbehörden die Proben entnahmen, der Termin war angemeldet, und der Vermieter (Eigentümer) hat Stunden davor an den Leitungen rumgespielt. Die Werte waren dann zB bei Mangan sehr erhöht aber für die Behörde nur Grenzwertig.
Meine Erfahrung ist, das Klamotten nach dem Waschmaschinen Durchlauf geschummelt haben, Geschirr gewaschen wurde, und sich Stunden danach ein weißer Film darauf bildete. (Leider alles weggeworfen).
Ich bekam die Kündigung kurz darauf, mit der Begründung das, das Haus verkauft werden soll.
Heute bekam ich die Ankündigung das am 10.05. der Eigentümer inklusive Makler vorbei kommen möchte, und 3D aufnahmen von meinem Wohnraum anfertigen möchte. Die Wohnung ist noch voll möbliert usw.
Anzeigen bei der Polizei wurden erstattet zwecks des Wassers, jedoch da die Leitung für das Amt nur Grenzwertigewerte aufweist mache ich mir kaum Hoffnungen da was zu erreichen.
Zu meiner Frage zurück, darf der Vermieter inklusive Makler 3D Aufnahmen anfertigen ?
Liebe Grüße.
1 Antwort
Hi,
Nein! Der Vermieter muss dich um Einverständnis fragen, wenn er Fotos von der noch eingerichteten Wohnung machen will. Erlaubst du dies nicht, muss er sich fügen und kann erst die Fotos von der leeren Wohnung machen wenn du offiziell nicht mehr dort wohnst.
https://www.ruv.de/presse/ruv-infocenter/pressemitteilungen/20151112-vermieter-fotos
Hier steht es auch nochmal.
LG Joel
Ich bedanke mich.
Deine Aussage deckt sich mit den Informationen meines Anwalts.
Liebe Grüße