Darf der Vermieter b. Besichtigung 3D Foto Aufnahmen anfertigen?

1 Antwort

Hi,

Nein! Der Vermieter muss dich um Einverständnis fragen, wenn er Fotos von der noch eingerichteten Wohnung machen will. Erlaubst du dies nicht, muss er sich fügen und kann erst die Fotos von der leeren Wohnung machen wenn du offiziell nicht mehr dort wohnst.

https://www.ruv.de/presse/ruv-infocenter/pressemitteilungen/20151112-vermieter-fotos

Hier steht es auch nochmal.

LG Joel

Jordan156er 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 15:51

Ich bedanke mich.

Deine Aussage deckt sich mit den Informationen meines Anwalts.

Liebe Grüße