Rücktritt vom Mietvertrag seitens des Vermieters
Darf ein Vermieter vom Mietsvertrag zurücktreten,man muß dazu sagen das wir den Vertrag erst am 30.9.08 unterschrieben haben und auf mängel hingewiesen haben,ebenfalls teurer Maklerprovision zahlen mußte,nun will der Vermieter nicht das wir einziehen,wir jedoch müssen aus unserer jetzigen Bleibe raus.Wie können wir uns verhalten,den wir haben soweit es ging schon alles geregelt mit ab und ummeldung von schule/kindergarten usw. Mietsvertrag beginnt ab 15.10. und 2 schlüssel sind uns ebenfalls ausgehändigt worden.
Stecken jetzt in der Klemme,darf bzw kann er einfach so zurücktreten mit der Begründung* ich werde keine Geld in das Haus stecken zwecks sanierung ect*
11 Antworten
Frage beim Wohnsicherungsamt nach. Die kennen sich mit so etwas sehr gut aus und können dir einen Rat geben. Du kannst da in der Regel auch ohne Termin hin und es gibt in jedem Bezirk einen.
Im Grunde ist es vom Vermieter nicht rechtens.
Entweder der Vermieter erfüllt seinen Vertrag oder er wird schadenersatzpflichtig (falls ihr nicht enziehen könnt und eine andere Bleibe suchen müsst) für alle Kosten, die mit dem bevorstehenden Umzug und eventuellen Übergangslösungen (z.B. Hausrat einlagern, Hotelkosten). Auch die Maklergebühren könntet Ihr von ihm fordern, da diese nur entstanden sind, um genau diese Wohnung zu mieten. Wichtig dafür wäre allerdings, dass im Mietvertrag ersichtlich ist, dass ein bestimmter Zustand der Wohnung bzw. Renovierungsmaßnahmen ersichtlich sind. Wenn die Mängel nachträglich erst bemerkt wurden, kann man auch nach dem Einziehen die Miete angemessen mindern, solange bis der Mangel behoben wurde. Es scheint sinnvoll, dass Ihr einen Anwalt oder Mieterschutz konsultiert.
Wenn vertraglich zugesichert war, dass das Haus renoviert übergeben wird, dann kannst Du entsprechend die Miete mindern. Ich kann nur raten Euch schnellsten mit einem Anwalt zu besprechen, um ggf. rechtzeitig agieren zu können.
Renovieren müssen wir selber,so steht es auch im Mietsvertrag.
Es ist der Mängel mit eingebunden worden im Vertrag und das der Stromzähler erneuert wird,also das wir einen seperaten bekommen,da er dieses aber bis zum 15.10 nicht schafft haben wir bis ende des jahres keine Stromkosten die wir zahlen müssen da wir auf den Firmenstrom derzeit zugreifen. aber wie es wohl scheint werden wir dann den kostspieligen Weg über Anwalt ect nehmen müssen den es ist alles schon fix und fertig für den umzug . Vielen Lieben Dank für deine Tips
Ein generelles Rücktrittsrecht vom Mietvertrag besteht auch im Jahr 2015 noch nicht.
Evtl. kann der Mietvertrag in Ausnahmefällen widerrufen werden. Welche das sind wird in diesem Link erklärt:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-14-tage-ruecktrittsrecht-ist-ein-mythos/
Es gibt bei Mietverträgen kein Rücktrittsrecht, das gilt gleichermaßen für Mieter und Vermieter. Bezüglich der Mängel müßt ihr nun beide schauen, wie ihr die Kuh vom Eis bekommt, denn in Eurem Fall haben hier wohl zwei zusammengefunden, die nicht zueinander passen. Schade, hätte man vor Vertragsunterschrift klären können; versucht Kompromisse zu schließen, wenn ihr nicht den harten Weg einschlagen wollt.
Wir haben ihm mitgeteilt das wir trotz der Mängel einziehen werden,da sich diese erst nach dem unterzeichnen aufgezeigt haben und der auslöser für sein verhalten ist so unsere Vermutung das wir ihn drauf angesprochen haben,warum die heizung läuft(ÖL) wenn noch keiner drin lebt und es dann unsere Kosten sind. dumm ist nur das wir die maklerin ja schon bezahlen mußten und die rückt ihr geld nicht mehr raus
Die Maklerin hat ihre Provision mit dem Zustandekommen des Vertrages verdient, das ist insofern in Ordnung (es sei denn, sie hätte mit dem Vermieter gemeinsame Sache gemacht und wesentliche, ihr bekannte Mängel arglistig verschwiegen). Wie gesagt: Ihr habt einen für beide Seiten verbindlichen Vertrag, ihr dürft die Mieträume nutzen, ihr habt bereits die Schlüssel - und wenn bis zum Einzug der Vermieter vielleicht die Schlösser auswechseln sollte, dürft ihr euch auch mit Gewalt Zutritt verschaffen. Wie gesagt: Habt ihr die Mängel erst nach Vertragsabschluss entdeckt, könnt ihr Mängelbeseitigung verlangen und Mietminderung geltend machen, falls nichts geschieht. Allerdings dürfte das alles in allem ein unerfreuliches Mietverhältnis werden.
Nun, die Heizkosten können Euch ja erst ab Mietbeginn 15.10 angelastet werden. Wenn er das Objekt bis dato nicht auskühlen lassen will - auf seine Kosten - ist das doch oK. Alle anderen Mängel müßt Ihr dann schriftlich anmelden und unter Fristsetzung die erfolgreiche Mängelbeseitigungsleistung einfordern. Bitte beachte auch die Antwort von Saarland - wahrscheinlich müßt Ihr auch nachweisen, zu welchem Zeitpunkt Euch die Mängel bekannt wurden. Den Einzug kann er Euch mangels Rechtsgrundlage -Deiner Schilderung nach - in keinem Fall verweigern.
Ein Mängelpunkt haben wir vor Mietsbeginn gefunden dieser ist aber auch von der maklerin in den Mietsvertrag übernommen worden und im beisein der maklerin ist uns zugesichert worden das dieser behoben werden wird.Das schlimme daran ist echt das wir in dieses haus einziehen müssen ob wir nun jetzt wollen oder nicht weil die maklerprovision enfach für nix ausgeben können wir uns mit 3 kindern nicht leisten.Na nen neues Schloss kommt so oder so dann rein sobald wir einziehen.Aber vielen dank für die Informationen
das haus ist das ganze letzte jahr laut seiner Aussage nicht beheitzt worden,erst seit dem wir den vertrag unterschrieben haben wird das wenige heizöl was noch im tank ist verwendet,das problem ist das wir alleine für die betankung zuständig sind,und wir nicht tanken wollen bevor wir nicht eingezogen sind,weil heizöl ist auch geld was man nicht einfach so zum fenster rauschmeißt
Wieso wurde die Frage neu eingestellt nach 7 Jahren?
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist noch immer nicht möglich.
uns bleibt ja nix anderes übrig als da einzuziehen da wir wie schon betont am 15.10 aus unserer jetzigen Bleibe raus müssen da nachmieter dann einziehen und wir ein schulpflichtiges Kind haben was ja zur schule muß ne,der mangel wurde im Mietsvertrag festgehalten , das haus wird unrenoviert übergeben.