Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

11 Antworten

Ich habe selbst einen Hund aus dem Tierschutz. Meine Hündin stammt aus der Slowakei.
Ich habe an den Verein die Schutzgebühr bezahlt. Ich bin aber rechtlich nicht die Besitzerin des Hundes, das bleibt der Verein. Ich darf also meinen Hund gar nicht weiterverkaufen oder weiterverschenken. Ich muss dazu den Verein, als jur. Besitzer, fragen, ob das geht.

Von daher kann die Vorbesitzerin den Hund eigentlich gar nicht abgeben, schon gar nicht verkaufen. Ich kenne diverse Tierschutzvereine, die Hunde aus dem Ausland holen. Deren Verträge mit den neuen Haltern sind alle die gleichen.

Ich würde dir raten, dich mit dem Verein selbst in Verbindung zu setzen. Denn das, was die Vorbesitzerin gemacht hat, dürfte vertragswidrig sein.

dsupper  18.05.2016, 14:11

Der Hund wurde aber nicht über eine seriöse Tierschutz-Orga abgegeben, sondern "privat überlassen".

Diese Masche mit dem Tierschutz wird gerne benutzt, suggeriert er doch dem Käufer, etwas "Gutes" zu tun!

Hunde aus einer seriösen anerkannten Orga werden immer einen ordentlichen Vertrag auf dem Geschäftspapier der Orga erhalten, müssen IMMER bezahlt werden, niemals auf Raten.

Mag natürlich sein, dass die Frau ihn mal vom Tierschutz hatte - in diesem Fall wäre fraglich, ob sie ihn überhaupt ohne Zustimmung der Orga weiterverkaufen darf.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 21:18
@dsupper

Ich habe selbst schon Verträge gesehen ohne Geschäftspapier.. Eine ordentliche Orga erkennt man sicherlich nicht am Geschäftspapier. Mir pers. ist eine Orga ohne eigenes Logo und Geschäftspapier sogar lieber.. Da dies suggeriert, dass kein Geld für unwichtiges ausgegeben wird. Auch ist es möglich den Hund bei einer anerkannten und seriösen Orga in Raten zu bezahlen oder sogar ohne Bezahlung den Hund zu bekommen. Müssen daher NICHT IMMER bezahlt werden... Wird vielleicht selten so gehandhabt. Möglich ist es aber selbstverständlich! 

dsupper  19.05.2016, 16:19
@xAdmiralAckbarx

Du behauptest hier Dinge, die einfach absolut falsch sind.

Eine seriöse Orga muss immer ein eingetragener Verein sein - und damit auch alle rechtlich erforderlichen Regelungen erfüllen. Dazu gehört eben auch eine komplette Anschrift, eine Steuernummer, einen namentlich Verantwortlichen sprich 1. Vorsitzenden. Und alle diese Dinge MÜSSEN auf einem Geschäftspapier (wie auch immer dies aussehen mag, vorhanden sein.

Und KEINE Orga würde Hunde auf Raten oder ohne Bezahlung abgeben. Erstens kostet die Tierschutzarbeit einen Haufen Geld, zweitens gibt es keine Hunde auf Raten, denn wer sich die lächerliche Schutzgebühr von 200 - 300 Euro nicht leisten kann, der hat auch kein Geld, wenn der Hund zum TA muss. Und drittens gibt es keine Hunde geschenkt (erstens aus bereits benannten Gründen), aber auch, weil "geschenkt nichts wert ist".

An allem, was du so einfach behauptest, denn mehr sind deine Aussagen nicht, erkennt man, dass du keinen blassen Schimmer von der Materie hast.

Deine Aussagen sind schon alleine durch logisches Denken als unrealistisch erkennbar, dazu braucht man noch nicht einmal Fachwissen.

xAdmiralAckbarx  19.05.2016, 16:50
@dsupper

Ein letzter Versuch...

Die Angaben von denen du da redest sind erforderlich in Geschäftsbriefen. Geschäftsbriefe/Verträge MÜSSEN nicht auf Geschäftspapier/bogen ausgedruckt oder geschrieben sein. Es reicht völlig wenn die nötigen Angaben im Schriftstück selber vorhanden sind. 

Das keine Orga dies so macht, kannst du sicherlich nachweisen oder? Die Begründung jedenfalls die du hier lieferst kann man so nicht stehen lassen. Ich habe ne sehr gute Bekannte, die hat vor 4 Jahren einen Mops nach Hause bekommen. Aus dem Tierschutz (Rettung aus spanischem Tierheim). Musste nicht einen Cent bezahlen. Ende letztes Jahr wurde ihr ein weiteres Mopsmädel aus Tierschutz überlassen. Ebenfalls  aus Spanien gerettet. Ist als Zuchtvieh missbraucht worden. Ebenfalls ohne einen Cent zu wollen. Mir selbst wurde vor zwei Jahren ein Hund aus dem Tierschutz in Rumänien angeboten. Der Hund war dann hier im örtlichen Tierheim. Alles selbe Orga! Selbst ich sollte nichts bezahlen. Mag sein, dass dies Einzelfälle sind. Ich hoffe es jedenfalls nicht. Denn in erster Linie soll es ja um das Tier gehen und ein gutes zu Hause ist mit keinem Gold der Welt aufzuwiegen. Deiner Logik würde ich eher dem Geschäftsmodell "Tierschutz" zurechnen und hat mit wirklichem Tierschutz nichts gemein. Geld ist kein Faktor Nr.1 sein für ein gutes zu Hause. Punker und viele Obdachlose sind ein grandioser Beleg dafür!  

ich verstehe immer nie, wieso man mit zwielichtigen leuten zwielichtige vertraege macht.

allerdings verkaufe ich auch nie einen hund in raten, weil ich sicher sein will -dass es dem hund dauerhaft gut geht. menschen die schon beim kauf probleme haben -haben dann meist auch probleme eine gute tieraerztliche versorgung fuer das tier zu gewaehrleisten.

ein laie kann keine gesundheit garantieren -nur der tierarzt kann bescheinigen, dass der hund von ihm untersucht wurde und an diesem tag gesund war.

jeder hund wird nur einaml gechippt - in dem land wo er zuerst beim tierarzt war. wichtig ist es die shipnummer an tasso zu schicken und den hund dort registieren zu lassen.

wenn ihr den hund gekauft habt ,seid ihr fuer die versicherung und sonstigen kosten fuer den hund verantwortlich -auch wenn ihr mit den raten im verzug seid.. 

der einfachst weg ist der dame die restliche summe zu bezahlen. dann kann sie den hund auch nicht zurueckfordern.

der andere weg ist, dass ihr euch einen anwalt nehmt und ewig mit der tante rumstreitet.

Samanta87 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 08:14

Das Problem ist nicht das wir das Geld nicht haben. Sondern das sie durch klingen lassen hat  das auch nach der Zahlung jederzeit der Hund geholt werden kann. 

inicio  18.05.2016, 11:52
@Samanta87

wenn ihr die vereinbarte summe bezahlt hat -kann sie nix machen.

Hallo,

selbstverständlich seit ihr verpflichtet, den Restbetrag zu bezahlen - schließlich war es so vereinbart - und auch mündliche Absprachen in einem Kaufvertrag sind rechtswirksam.

Ein Eigentumsvorbehalt müsste allerdings schriftlich fixiert sein. Somit kann die Dame das Geld fordern - aber nicht die "Ware" - also nicht den Hund.

Und natürlich seit ihr auch für den entstandenen Schaden zuständig - weil es eben keinen schriftlichen Eigentumsvorbehalt gibt.

Leider kann man sich nicht immer nur die Rosinen aus dem Kuchen picken und alles so drehen und sehen, wie es einem selbst am besten passt.

Dass ihr einer eher dubiosen Masche - Tierschutz - aufgesessen seit, dürfte euch ja mittlerweile schon klargeworden sein. Eine seriöse Tierschutz-Orga verfügt über vernünftige Verträge, in denen alles mögliche geregelt ist. Da gibt es den Hund auch nicht auf Raten - denn wer die geringe Schutzgebühr schon nicht bezahlen kann, der kann auch keine hohe Tierarztrechnung zahlen, die ganz schnell und plötzlich anfallen kann.

Weder die Anmeldung beim Ordnungsamt zwecks Hundesteuer, noch die Registrierung bei TASSo noch ein vom Tierarzt ausgestellter Heimtierausweis begründet ein Eigentum. Das macht alleine der Schutz- oder Kaufvertrag!

Zahlt das Geld - dazu seit ihr verpflichtet und dann ist Ruhe.

Gutes Gelingen

Daniela

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 14:49

Ich bezweifle dass sie hier dazu veroflichtet sind das Geld zu zahlen.

dsupper  18.05.2016, 15:26
@xAdmiralAckbarx

Ja, das hast du deutlich genug geschrieben.

Wenn du dich aber mit dem Vertragsrecht wirklich auskennen würdest, dann wüsstest du, dass der Kaufpreis zu zahlen ist.

Erstens ist dieser völlig unstrittig und zweitens ermöglichen Sachmängel es einem Käufer nicht, einfach so den Kaufpreis zu mindern - und zwar um 80 % zu mindern!

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 16:59
@dsupper

Was du als unstrittig bezeichnest muss noch lange nicht so sein! Wie in diesem Fall ist die mündliche Nebenabrede strittig. Auch wenn du es nicht wahr haben willst. Die Gesetzeslage ist eindeutig.. Selbstverständlich ermöglichen auch Sachmangel es dem Käufer den Preis bei einer Ware in der Höhe zu mindern. An anderer Stelle hier zu dieser Frage hast du sogar angezweifelt, dass priv. Verkäufer überhaupt in Sachmangelhaftung genommen werden können. Dies alleine ist schon ein sehr großer Beleg dafür, dass du von der Materie keine Ahnung hast.. 

dsupper  18.05.2016, 19:30
@xAdmiralAckbarx

Strittig ist etwas, wenn sich die zwei Vertragsparteien über eine Abrede nicht einig sind. WO ist das hier der Fall?? Es besteht doch überhaupt kein Zweifel an der Vereinbarung - aber das willst du einfach nicht verstehen, weil du dann zugeben müsstest, dass du Unrecht hast.

Aber eine falsche Behauptung wird nicht dadurch richtiger, indem man sie noch und noch wiederholt.

Und ich habe schon mehrfach angemerkt, dass du entweder nicht wirklich liest oder das Gelesene nicht verstehst oder absichtlich so verdrehst, wie es dir in den Kram passt.

Ich habe geschrieben: "Weiterhin wäre zu klären, ob ein privater Verkäufer überhaupt in eine Sachmängelhaftung genommen werden kann." Denn auch dafür gibt es bestimmte Regeln und auch Ausnahmen.

Und wenn du wirklich Ahnung vom Kaufvertragsrecht hättest dann wüsstest du folgendes:

Im Fall eines Sachmangels kann der Käufer zunächst NUR eine Nachbesserung oder, wenn es ökonomischer ist, eine Ersatzlieferung verlangen (§ 439 BGB).

Erst, wenn eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht den gewünschten Erfolg bringen oder zu Recht oder Unrecht vom Verkäufer verweigert werden, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag und/oder Schadenersatz oder die Minderung des Kaufpreises in betracht.

Mal gespannt, was nun wieder kommt.

dsupper  18.05.2016, 19:36
@dsupper

Gibt es dir nicht langsam echt zu denken, dass alle Antwortenden hier der gleichen Meinung sind? Und nur du etwas anderes erzählst? Und du bist trotzdem der Auffassung, dass du alleine Recht hast? Auch, wenn man alle deine "Argumente" problemlos widerlegen kann?

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 21:05
@dsupper

Natürlich sind sich die Vertragsparteien uneinig.. Da kannste auch noch so viele Fragezeichen verwenden... 

Weiter bringt es auch nix etwas fett zu schreiben. Richtig wird es dadurch dennoch nicht. Ich hab mich an anderer Stelle diesbezüglich schon geäußert. Bei Lebenwesen sieht das mit der Nachbesserungsrecht etwas anders aus. Was mehr als logisch ist. Geht ja auch irgendwo um die Gesundheit des Tieres.. 

Du hast von der Materie einfach sichtlich keine Ahnung.. Haste jetzt wiederholt bewiesen.. 

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 21:07
@dsupper

Äääähm NEIN!!! Von Problemlos oder gar widerlegen ist auch keine Spur.. 

dsupper  18.05.2016, 21:30
@xAdmiralAckbarx

Merkwürdig, dass du auf Argumente, die deine "Angaben" widerlegen (siehe Kaufvertragsrecht - Kaufpreisminderung erst NACH Nachbesserung bzw. Ersatz) so gar nicht eingehst? Vielleicht doch nicht so ganz informiert?

Berni74  19.05.2016, 07:39
@dsupper

Er oder sie googelt noch :-)

xAdmiralAckbarx  19.05.2016, 11:57
@dsupper

Ich habe mich bereits an anderer Stelle dazu geäußert. Was ich auch geschrieben habe! Es wird hier garnix wiederlegt.. Im Gegenteil! 

dsupper  19.05.2016, 12:11
@xAdmiralAckbarx

Das sind Ausflüchte - denn dazu, dass zuerst die Pflicht zur Nachbesserung bzw. einer Ersatzlieferung besteht, bevor es überhaupt zu einer Preisminderung kommen kann, hast du nichts geschrieben, außer der nicht richtigen Äußerung, dass es bei Tieren anders wäre. Das aber müsstest du mal belegen, da im Verkaufsrecht Tiere (leider) wie Ware behandelt wird.

xAdmiralAckbarx  19.05.2016, 16:32
@dsupper

Selbstverständlich habe ich mich diesbezüglich bereits geäußert. Genau diese Punkte angesprochen. Lesen hilft. Erneut die Punkte dann anbringen und dann noch behaupten man würde Ausflüchte suchen, ist natürlich ein Weg eine Streitfrage zu lenken. Ist aber ein ganz mieser Weg und zeugt von sehr schlechter Argumentationsfähigkeit. Ich habe dir jedes Argument wiederlegt. Mehrfach... Du dagegen kommst immer wieder mit dem selben Argument ohne mein Gegenargument zu wiederlegen. War bis dato ganz lustig. Reicht jetzt aber auch. Ich weiß wovon ich da rede. Du dagegen absolut nicht!

dsupper  19.05.2016, 17:07
@xAdmiralAckbarx

Eine schlechte Argumentation solltest du dir anlasten. Keine deiner Behauptungen kannst in in irgendeiner Weise belegen, du behauptest nur ständig das gleiche falsche Zeug.

xAdmiralAckbarx  20.05.2016, 00:46
@dsupper

Doch habe ich mehrfach getan!

Gibt es eine Quittung für die 50,-? Alleine von dem reinen Vermerk (Rest zahlbar in 2 Raten) gibt es keine Rückschlüsse auf die mündliche Absprache. 

Was gab es denn ansonsten für eine schrifltichen Wechsel? Ist irgendwo dokumentiert oder zu lesen, dass ihr von der Höhe "wusstet"? Also sowas wie "den vollen Betrag werden wir sicherlich nicht zahlen" oder ähnliches.. 

Wenn keine Zeugen vorhanden sind, hat die Vorbesitzerin dann nämlich keinen Nachweis, dass eine solche Absprache generell bestand oder aber die 250,- nicht sogar sofort bezahlt wurden.  

Ich würde sogar noch weiter gehen und nachweislich ein Hausverbot aussprechen. 

Berni74  18.05.2016, 09:16

Die Fragestellerin schreibt selbst, daß 250 vereinbart waren und 50 gezahlt wurden:

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250
Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie
handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt".

Schriftliche Beweise und Zeugen hin oder her - an getroffene Vereinbarungen hat man sich zu halten. Abgesehen davon, daß auch mündliche Verträge rechtsgültig sind, gehört es sich schlichtweg so.... Ich finde es unmöglich, wenn man erst etwas ausmacht und hinterher damit "um die Ecke kommt", daß der andere ja keine Beweise hat.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 09:26
@Berni74

Solange mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind, gelten sie als nicht abgesprochen. Was du pers. für unmöglich hältst ist völlig uninteressant. Außerdem wenn man die Kosten für den neuen Chip und die weiteren TA-Kosten abzieht, dann kommt man wahrscheinlich auf null raus.. 

Berni74  18.05.2016, 09:43
@xAdmiralAckbarx

Solange mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind, gelten sie als nicht abgesprochen.

Das mag vielleicht in Deinem Werteempfinden so sein, jedoch sieht das BGB das anders. Und die Antragstellerin fragte ja nach der Rechtslage, nicht nach Deinem (für mich etwas zweifelhaften) Werteempfinden. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande und benötigt keiner speziellen Form, kann also auch mündlich geschlossen werden.

Der Hund hatte einen gültigen Chip, und daß er bei Übernahme krank war, ist nicht nachzuweisen.

Wenn ein Hund in eine neue Umgebung kommt, bedeutet das Streß für sein Immunsystem. Daß er dadurch beispielsweise einen Infekt bekommt, ist durchaus nicht selten.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 09:47
@Berni74

Die Praxisanwendung des BGB sieht eben nciht anders aus. Sonst könnte ja jeder jederzeit irgendwelche mündlichen Verträge behaupten.. Ob der Hund krank gewesen ist, kannst du wohl sicherlich nicht beurteilen. Wenn der Hund einen Tag später auf einmal eine horrende TA-Rechnung produziert, liegt nicht Zweifel nahe sondern ein entsprechender Nachweis dürfte durchaus erbracht worden sein.

Ein mündlicher Vertrag der nicht nachweisbar ist wird von keinem Gericht akzeptiert.. 

Berni74  18.05.2016, 09:55
@xAdmiralAckbarx

"horrend" interpretierst Du jetzt in die Aussagen hinein. Was genau der Hund hatte wurde nicht geschrieben (wie Du ja selber bemerkst) und ob die TA-Rechnung "horrend" war demzufolge auch nicht.

Wenn ein Hund sich beispielsweise ein Darmvirus einfängt, weil sein Immunsystem aufgrund des Besitzerwechsels gestreßt ist, dann ist man für die Behandlung schnell mal 100 bis 200 Euro los. Das ist nicht horrend, sondern normal. Genauso normal, wie daß der Hund den Infekt überhaupt bekommt. Daraus abzuleiten, daß man einen kranken Hund verkauft bekommen hat, wäre schlichtweg falsch.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 10:20
@Berni74

Wenn bereits mehrere Rechnungen vorliegen, darf man zu Recht auch von horrenden Beträgen ausgehen. Darüber hinaus ist das was man als horrend bezeichnet eine subjektive Wahrnehmung. 100-200 € halte ich für einen einfachen Darmvirus aber für völlig übertrieben dargestellt. Du interpretierst in die Ganze Scahe viel zu viel hinein. Auschlaggebend ist alleine was nachgewiesen werden kann. Deine ethische und moralische Vorstellungen stimmen hier mit Möglichkeiten des anwendbaren Rechtes in Deutschland und der realitätsnahen Praxis nicht überein.. 

Berni74  18.05.2016, 10:28
@xAdmiralAckbarx

100-200 € halte ich für einen einfachen Darmvirus aber für völlig übertrieben dargestellt.

Hast Du überhaupt einen Hund? Warst Du schonmal beim Tierarzt?

Wenn ein Hund unklare Darmbeschwerden hat und eine Kot- und evtl. sogar Blutuntersuchung gemacht werden muß, sind 100 bis 200 Euro alles andere als übertrieben.

Aber Du hast recht - das ist alles hypothetisch. Keiner von uns weiß, was der Hund tatsächlich hatte und warum die FS mit ihm zum TA mußte.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 10:35
@Berni74

Ja habe ich.. und ich habe eben sogar mal bei meiner TA angerufen. Mit Labor unterhalb 20,- *kopfgrübel*

Berni74  18.05.2016, 10:42
@xAdmiralAckbarx

Wer's glaubt, wird seelig. Das widerspricht schon der Gebührenordnung für Tierärzte. Ich denke, man sollte diese dumme Diskussion an der Stelle wirklich beenden. Wenn Du keine handfesten Argumente mehr hast, laß es einfach sein. :-)

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 10:45
@Berni74

Bevor du solche Aussagen tätigst würde ich mich mal erst mal mit der Gebührenordnung vertraut machen. Unfassbar...

dsupper  18.05.2016, 11:48
@Berni74

@Bernie74 - ist stimme dir da voll zu.

Rechtlich gesehen sind neben einem schriftlichen Vertrag auch mündliche Abreden gültig. Wichtig dabei ist nur, dass der schriftliche Vertrag keine Schriftformklausel enthält, also die Vereinbarung, dass nur schriftliche Nebenabreden gültig sein sollen.

Ist diese Schriftformklausel nicht vereinbart - und davon ist hier ja auszugehen, dannn ist die Rechtslage klar - mündliche Nebenabreden - hier Kaufpreis in Höhe von 250 Euro - sind gültig. Das Beweisproblem wäre eine völlig andere Sache.

Und natürlich ist es für einen Hund großer Stress, in eine neue Umgebung und eine fremde Familie umzuziehen. Stress lässt das Immunsystem schnell zusammenbrechen, Magen- und Darmprobleme sind dadurch sehr häufig. Das ist aber dem Verkäufer nicht anzulasten.

Und es ist völlig egal, ob es sich um einen rumänischen oder einen deutschen Chip handelt. Sie unterscheiden sich lediglich nur in der Länderkennung - das hat aber nichts mit der Gültigkeit oder Anerkennung zu tun. Jeder Auslandshund hat einen ausländischen Chip - oder eben einen der günstigeren "Tierschutz-Chips", aus denen das Ursprungsland gar nicht mehr hervorgeht.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 12:30
@dsupper

Selbst die Schriftformklausel ist nciht absolut bindend! Ich sag noch mal.. Man kann sich die ganze Sache auch zurechtbiegen, dass man recht hat. Fakt ist... Wenn eine mündliche Absprache nicht nachgewiesen werden kann, ist es rechtlich genau so als ob sie nicht stattgefunden hat. 

dsupper  18.05.2016, 14:25
@xAdmiralAckbarx

Kannst oder willst du es nicht verstehen?

ERSTENS: der Kaufpreis ist überhaupt nicht strittig - die FS gibt doch selbst zu, dass dieser in genannter Höhe vereinbart war. Das nun als "strittig" zu bezeichnen - ist schlicht und ergreifend Betrug! Und das hat nichts damit zu tun, ob man es beweisen kann oder nicht.

ZWEITENS: ein Sachmangel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften einer Ware erlauben es dem Käufer nicht, von sich aus einfach mal so einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.

Er kann die Abstellung der Mängel bzw. die Erbringung der zugesicherten Eigenschaften verlangen, er kann auch in Absprache mit dem Käufer den Kauf rückabwickeln - mehr kann er nicht.

Hier zu Betrug aufzufordern finde ich schon ein starkes Stück!!

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 14:31
@dsupper

Was sie hier zugibt und im Beisein von etwaigen Zeugen oder vor Gericht sind zwei paar Schuhe.. 

Es berechtigt aber einzufordern, dass der Mangel beseitigt wird. Der Fall hier kann aber nicht mit einem Ipod verglichen werden z.B. also kann auch durchaus der Mangel selbst beseitigt werden. Gesundheit des Tieres steht ja auch im Fordergrund.. 

Ich fordere hier nicht zu einem Betrug auf. Das ist Schwachsinn. Es ist einfach nur Fakt dass weder sie noch die Gegenseite Chancen hat ohne Nachweis die Nebenabreden einzufordern. Sie gelten nach dem Gesetz als nicht getroffen. 

dsupper  18.05.2016, 15:22
@xAdmiralAckbarx

Was gibt es an dem Betrag denn zu beweisen?? Er steht doch unstrittig fest? Wenn du nun schreibst, der müsse bewiesen werden, was ohne Zeugen nicht ginge - dann forderst du auf zu lügen und zu betrügen! Denn etwas, das feststeht, braucht man nicht zu beweisen. (Wie bereits mehrfach erwähnt, sind auch mündliche Nebenabreden rechtsgültig - da magst du 1000mal das Gegenteil behaupten. Sicher ist es schwierig sie zu beweisen - aber Richter sind auch nicht völlig dämlich und diese handeln in solchen Fällen nicht nur aufgrund von Beweisen, sondern prüfen auch auf Glaubwürdigkeit und Schlüssigkeit).

ABER es gibt ja nichts zu beweisen - der Kaufpreis war vereinbart.

Merkwürdig - nun, wo ich dich über die Sachmängelhaftung aufgeklärt habe - schreibst du auf einmal das Gleiche? Schön, dass du mir da recht gibst!

Wobei in diesem Falle ein tierärztliches Gutachten darüber hätte erstellt werden müssen, ob die Krankheit bereits vor dem Verkauf vorhanden war.

Weiterhin wäre zu klären, ob ein privater Verkäufer überhaupt in eine Sachmängelhaftung genommen werden kann. Die FS schreibt ja selbst "privat überlassen".

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 15:44
@dsupper

Alleine die Tatsache, dass du anzweifelst dass priv. Verkäufer in Sachmangelhaftung genommen werden können, zeigt wie schlecht du dich mit der Materie auskennst. 

Vielleicht ein anderer Versuch um dir die Sachlage zu verdeutlichen. Gibt da ein tolles Gedankenexperiment "Schrödingers Katze". Davon abgeleitet steht hier folgendes im Raum: "Besteht hier ein mündlicher Nebenabrede" Beide Parteien können so dermaßen viel behaupten. Bis zum Nachweis besteht sowohl eine Vereinbarung als auch keine Vereinbarung. Sie besteht noch dazu nach Bedingungen der einen Partei als auch der anderen Partei. Geht es aber an das Eingemachte und hebt die "Kiste". Geht es nur darum was als Vereinbarung nachgewiesen werden kann. Da hier nichts wohl nicht nachgewiesen werden kann, besteht die Vereinbarung überhaupt nicht oder aber nur zu Bedingungen die nachgewiesen werden können.. 

dsupper  19.05.2016, 11:04
@xAdmiralAckbarx

lach - nur, dass bei diesem physikalischen Experiment die Abläufe im verschlossenen Kasten sehr unterschiedlich interpretiert werden.

Und außerdem geht es hier weiter nicht um die Frage, ob die Vereinbarung der Höhe der Kaufsumme erfolgt ist oder nicht, denn noch einmal zur Erinnerung:

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart.

Ein mündlicher Kaufvertrag kommt rechtlich immer dann zustande, wenn der Käufer seine Bereitschaft erklärt, einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu kaufen und der Verkäufer das Angebot annimmt. Juristisch = ein konkludentes Verhalten, eine “beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung”.

Und genau DAS ist hier passiert.

xAdmiralAckbarx  19.05.2016, 11:44
@dsupper

Du wiederholst dich. Ich hab mich an an anderer Stelle schon genau dazu geäußert.. 

xAdmiralAckbarx  19.05.2016, 16:27
@dsupper

Da irrst du dich! Ich bin es aber auch leid mich immer wieder zu wiederholen. Du hast mehrfach bewiesen, dass du dich mit der Materie nicht auskennst. Ich sag nur "Mängel" im Privatkauf nur um eines der ganz vielen zu nennen. Vielleicht haben wir ja Glück und bekommen mitgeteilt wie es denn gelaufen ist. Bis dahin kannst du gerne an deiner Meinung festhalten. 

Ich würde den Schutzvertrag jetzt hier als Kaufvertrag bezeichnen. Und wenn 250 Euro vereinbart waren, dann sind diese auch zu zahlen.

Samanta87 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 08:07

Wie schon gesagt. Die Gebühr ist kein Inhalt des Vertrages sondern nachträglich von ihr am Rand vermerkt worden. Damit in meinen Augen nicht rechtsgültig. 

Berni74  18.05.2016, 08:15
@Samanta87

Aber in Eurem Beisein.... also wart Ihr zu dem Zeitpunkt auch damit einverstanden

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 09:27
@Berni74

Ist nicht relevant!

Berni74  18.05.2016, 09:46
@xAdmiralAckbarx

Doch - genau das ist der Punkt. Es gab zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Damit wurde ein Vertrag geschlossen, an den sich die Fragestellerin nicht hält.

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 09:48
@Berni74

Da kannste dich jetzt auf den Kopf stellen. Willenserklärungen müssen nachgewiesen werden. Alles andere ist NICHT relevant.. 

VanyVeggie  18.05.2016, 14:20
@xAdmiralAckbarx

Mündliche Verträge müssen nachgewiesen werden und das ist schwieriger als bei Schriftlichen, das stimmt. Aber hier hat die Vorbesitzerin im Beisein der Fragestellerin die Restsumme auf den Kaufvertrag geschrieben, den die FS unterschrieben hat. Das ist der Nachweis. 

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 14:44
@VanyVeggie

Man kann nciht irgendwelche Randnotizen als Vertragsinhalt sehen. 

VanyVeggie  18.05.2016, 15:01
@xAdmiralAckbarx

Doch! Weil, die Fragestellerin genau dieses Blatt unterschrieben hat. 

xAdmiralAckbarx  18.05.2016, 15:46
@VanyVeggie

Auch dann nicht!