Pferdekauf - Rücktritt - Hilfe!
Wenn man beim Pferdekauf den Vertrag schon unterzeichnet hat, aber das Geld noch nicht bezahlt hat, kann man dann noch vom Vertrag zurücktreten.
Wir haben gestern ein Pferd Probe geritten, es hat bei der Dressur nicht ganz so gut funktioniert, aber beim Springen war das Pferd super. Die Verkäuferin meinte, das bei der Dressur läge daran, dass das Pferd im Moment fast nur von Anfängern geritten würde und deswegen nicht richtig bemuskelt sein. Das Pferd war aber trotzdem ziemlich verspannt und neigte dazu den Rücken wegzudrücken.
Nach dem wir das Pferd in den Stall gebracht haben, wollten wir dann die AKU sehen, die von diesem Pferd im Vorjahr schon gemacht wurde. Wir bekamen nur Einsicht in den Röntgenbefund: Röntgenklasse III, beschrieben mit viel fachchinesisch. Die Verkäuferin meinte, die klinische wäre vom Käufer selbst durchgeführt worden.
Danach ging alles ganz schnell. Die Verkäuferin hat uns den Kaufvertrag gegeben, in dem stand wir hätten auf die AKU verzichtet. Außerdem stand als Verkäufer* i.A. Max Mustermann* und nicht der Besitzer.
Und wir standen plötzlich irgendwie total unter Druck und haben den Kaufvertrag unterzeichnet. Zuhause haben wir erst nachgeschaut, was der Röntgenbefund bedeutet und dass das wahrscheinlich dazu führen kann, dass man mit dem Pferd in 1-2 Jahren nichtmehr springen kann.
HILFE!
10 Antworten
i.A. sollte in der Form eigentlich nicht gültig sein. Außerdem habt ihr ja nicht ganz auf die AKU verzichtet (was auch immer das ist??), also stimmt das im Vertrag auch nicht so. Setzt schnellstmöglich eine Kündigung auf und schickt sie dahin, lasst euch eine Kopie davon unterschreiben, dass ihr einen "Beweis" habt, dass ihr den Vertrag gekündigt habt.
AKU = Ankaufsuntersuchung
Rücktritt schriftlich erklären, am besten unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts. Du kannst 10 Tage vom Kauf zurücktreten, das mit der Ankaufsuntersuchung würde ich künftig ernster nehmen. Bei einem Pferd auf 1 - 2 Jahre zu prognostizieren, halte ich eh schon für gewagt. Ich hoffe mal, du hast ne Kopie vom Vertrag zum vorlegen.
Also das mit den 14 Tagen gilt nur für Verträge im Fernabsatz, zum Beispiel bei Bestellungen im Internet oder im Katalog. Grundsätzlicherweise kann man in Deinem Fall nicht vom Vertrag zurücktreten. Der Vertrag ist auch mit "Max Mustermann" grundsätzlich gültig, das ist "nur" ein Versehen und ändert nichts an der zugrundelegenden Absicht des Vertrags (Ich verkaufe Dir ein Pferd).
Aber: Offensichtlicherweise wurden hier vom Verkäufer bewusst wesentliche Informationen zurückgehalten und Mängel zumindest verschwiegen, was eine Anfechtung zumindest möglich macht.
Dringende Empfehlung: Sofort mit einem Rechtsanwalt sprechen und gleich notwendige Schritte einleiten!
SOFORT schriftliche Kündigung "Rücktritt von Kauf" eingeschrieben schicken ... !!! aber sofort .... muss innert 3 Tagen ab Vertragsunterzeichnung dort sein ...
viel Glück !
wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist der Rücktritt davon nicht mehr so einfach möglich