Wie sieht die Lage aus - wie sollte ich jetzt handeln?
Hallo Leute. Ich habe mir heute über eBay Kleinanzeigen ein gebrauchten MacBook Pro für die Nutzung der Bearbeitung meiner Bilder gekauft.
Das Gerät stammt aus 2016. Das Inserat enthielt die Beschreibung des Geräts und den Hinweis, dass die Taste 2 einen optischen Mängel auswies; ansonsten sei das Gerät in einem guten Zustand.
Privatverkauf unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung.
Der Artikel ist gebraucht und voll funktionsfähig.
Nun ist es so, dass das Gerät sehr schnell an Akku verliert & das normale surfen bei niedriger Helligkeit geschätzt maximal 1 1/2 Stunden möglich sein wird.
Der Hinweis den Akku zu überprüfen und einem Service zu unterziehen wird auch offensichtlich angezeigt. Die Batteriekapazität ist deutlich reduziert.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen ? Ich möchte nach Möglichkeit eine Lösung finden, mit dem beide Parteien eiverstanden sind. Habe ich im Ernstfall theoretisch Pech gehabt & muss bei Bedarf einen neuen Akku einsetzen lassen, oder gibt es in solchen Fällen eine andere Regel bezüglich der evtl. Rücknahme? Immerhin wurde die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, die Rückname ist damit aber doch nicht betroffen? Ich kenne mich damit nicht aus. Immerhin hat man mich diesbezüglich nicht in Kenntnis gesetzt, meine Entscheidung wäre dann wahrscheinlich anders ausgefallen & ich hätte das Gerät nicht gekauft.
Ich wäre für hilfreiche Antworten dankbar.
Liebe Grüße
6 Antworten
Bei Geräten die einen Akku nutzen ist es immer wichtig nach der Leistung des Akkus zu fragen.
Bei einem Gerät von 2016, als eins das bereits 5+ Jahre alt ist, sollte man davon ausgehen das der Akku gebraucht ist. Da liegt also auch keine Täuschung vor oder ähnliches.
Ein Recht auf eine Rückgabe oder Erstattung etc. hast du nicht, du musst also damit leben.
Ein sog. "Gewaehrleistungsausschluss" bezieht sich nicht auch auf arglistig verschwiegene Sachmaengel. Verschweigt also ein Privatverkaeufer einen ihm bekannten Mangel, haftet er auch bei einem wirksamen "Gewaehrleistungsausschluss".
Allerdings stellt sich hier natuerlich die Frage, inwieweit ein runtergenudelter Akku bei einem 6 Jahre alten Geraet ueberhaupt einen Sachmangel darstellt. Wahrscheinlich handelt es sich da eher um einen allgemein zu erwartenden Verschleisszustand und eben nicht um einen Sachmangel.
Doch selbst wenn es ein Sachmangel waere, muesstest du dem Verkaeufer im Streitfall auch noch nachweisen, dass er davon wusste. Kam der Warnhinweis auch schon, als das Geraet noch beim Verkaeufer war oder kam er dann erst bei dir zum ersten Mal?
Danke für die Antwort. Das der Akku bei solch einem Gerät nicht mehr die Nummer 1 ist, ist mir bekannt. Es geht mir auch nur darum, dass ich mich bei Bekanntheit der Problematik mit dem Akku anders entschieden hätte, zwar den Kauf nicht abzuwickeln.
Der Warnhinweis trat erst auf, nachdem ich das Gerät eingerichtet hatte. Vor Ort war dies nämlich zurück auf Werkseinstellung gesetzt & die Anzeige kam nicht hervor.
Wenn in der Beschreibung stand „ohne Garantie und Rücknahme“ kannst du nicht viel machen. Du kannst trotzdem probieren den Verkäufer auf das Problem anzuschreiben, aber wenn du Pech hast wird er sich entweder erstens gar nicht mehr melden oder zweitens dir in etwa sowas sagen wie das das dein Problem ist und du jetzt für das Gerät selber verantwortlich bist.
Wenn in der Beschreibung stand „ohne Garantie und Rücknahme“ kannst du nicht viel machen
Eine Garantie kann man nicht ausschliessen, weil man sie nur freiwillig geben kann. Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie. Von daher sind beide Ausschlüsse Unsinn.
Bei einem 6 Jahre Laptop mußtest du damit rechnen, dass die Leistung des Akkus bereits erheblich eingeschränkt ist. Das stellt keinen Sachmangel dar und widerspricht auch nicht dem beschriebenen 'guten Zustand'.
Ich möchte nach Möglichkeit eine Lösung finden, mit dem beide Parteien eiverstanden sind.
Es gibt nur eine Lösung: Du akzeptierst, dass der Akku gealtert ist und deutlich an Leistung verloren hat.
für 6 jahre ist der akku noch recht gut. da gibts schlimmeres. aber er ist und bleibt ein verschleißteil. ich würde sagen, bei dem gerät lohnt sich noch ein akkutausch.
Anspruch auf gewährleistung hast du nicht. das wäre genauso, wie wenn du bei einem gebrauchtwagen abgenutzte reifen bemängelst.
lg, anna