Pferdekauf per WhatsApp - Rücktritt?
Hallo. Habe vor 2 Tagen im Internet einen 4-jährigen Wallach gefunden. Da die Verkäuferin meinte, sie sei noch unterwegs, haben wir alles per WhatsApp geschrieben incl. Kaufpreis, Mängel etc. wir wurden uns einig und ich habe ihr nochmals zusammengefasst: Das Pferd ist für den Betrag X gekauft incl sämtlicher Angaben die wir uns geschrieben haben und ich hol ihn nächste Woche Wochenende ab.
Das hat sie mir auch alles bestätigt. Gestern Morgen schrieb sie mir, sie hat die Anzeige aus dem Netz genommen. Heute sehe ich zufällig, dass sie eine neue Anzeige geschaltet hat für besagtes Pferd, allerdings mit viel höherem Preis. Darf sie das oder habe ich einen gültigen Kaufvertrag? Wir sind beide Privatpersonen. Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Oh mann, was sich hier manche über das Vertragsrecht denken, das ist richtig gruselig !!
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php
Dort bitte mal den rechten Kasten beachten: Hinweis für Besucher aus Österreich und Schweiz ... Aber auch ansonsten steht es noch tausende Mal im InderNett. Durch Angebot und schlüssiges Verhalten ... wäre hier meine Lösung. Selbstverständlich kam ein Vertrag zustande !
Eine Anzeige darf sie natürlich schalten. Was du beschreibst, ist aber, mit großer Sicherheit sehr wohl ein gültiger Kaufvertrag. Auch ein Handschlag ohne Unterschriften ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Die Frage ist doch, ob sie von dem Vertrag einfach so zurück tretten darf (wenn sie das den vor hat). Es gibt im Netz viele Foren die sich mit Rechtsangelegenheiten beschäftigen. Durchstöber die mal. Ich hab da noch auf alle Rechstfragen Antworten gefunden.
Ansonsten kannst du inzwischen alle Gesetze im Internet auf offizielen Seiten nachlesen. Im BGB müsstest du fündig werden. Es ist immer hilfreich diese Gesetze zu kennen.
Grüße
Ich denke für sowas wie ein Pferd reicht das nicht als gültiger Vertrag aus.
Ich kenn mich nicht so mit Pferden aus, aber ich denke der Preis liegt irgendwo im 3-4 stelligen Bereich, oder? Ich denke ohne schriftlichen Vertrag (also mit Unterschriften) wird das ein sehr schwerer bis aussichtsloser Kampf.
Du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben, dann meine ich dass sie das darf.
Aber mal im Ernst: Wer kommt auf die Idee ein Pferd per Whats App zu "kaufen" ?? Da wäre mir schon was Spanisch vorgekommen^^ Hast du ihn nicht einmal angeschaut oder probegeritten ??
Beim Pferdekauf ist ein Kaufvertrag per Handschlag auf jeden Fall gültig. In dem Fall habe ich es ja sogar schriftlich, so war mein Gedankengang.
Beim Pferd ist ein Kaufvertrag sogar per Handschlag gültig. Und in dem Fall habe ich es ja sogar schriftlich. So war mein Gedanke.