Rücktrittsrecht - Seats and Sofas - Sofa kaputt nach zweiten mal Einschicken? kann ich vom Kaufvertrag abtreten?

3 Antworten

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Du kannst bei mangelhafter Ware (bei einem Unternehmen) erst vorrangige Rechte und dann nachrangige Rechte geltend machen.

Der UN (Unternehmer) muss das Recht und die Zeit haben seinen Fehler auszubessern.
Hierfür hat er 2 Chancen. Du musst ihm aber auch die nötige Zeit geben (meist ca. 14 Tage), wobei es hierbei aber realistisch sein muss ggü. der gekauften Ware.

Nach zwei erfolglosen versuchen der Nachbesserung ist es möglich von seinen Nachrangigen Rechten Gebrauch zu machen.

Anbei ein altes Arbeitsblatt, welches ich im I-net dazu finden konnte.

WICHTIG

Schadenersatz neben der Leistung u.ä. kann man nur als Unternehmer zu Unternehmer fordern, wenn aufgrund des Mangels Umsatzeinbußen drohen oder eintreten.


Ich hoffe ich konnte dir helfen.
MFG

 - (Anwalt, Rechte, Rechtsanwalt)
SebaBal 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 08:56

ich hätte da noch eine frage. wissen Sie ob es geltend ist wenn im Kaufvertrag festgehalten wurde das der Hersteller das recht auf 3x nachbessern hat? oder gilt dort das gesetz? Ich hab nämlich keine AGBs von diesem Laden bekommen nur den Kaufvertrag an sich wo die Raten draufstehen. stattdessen habe ich einen Vertrag von der Santander Bank bekommen aufgrund der damit an uns verliehen Comfort Card. dort steht aber nichts was mit dem Sofa zu tun hat.

Hanoesuz  14.03.2017, 09:00
@SebaBal

Meines erachtens nach:
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit auf gesetzlicher Basis.
Wenn nichts festgehalten ist, sind mindestens 2 mal Nachbessern ein muss. 
Wenn vertraglich was anderes festgehalten worden ist, dann gilt das was im Vertrag steht.

Die AGB müssen dir anschaulich gemacht werden. Ob nun schriftlich oder im Internet auf deren Website ist dabei relativ.
(Bin mir aber nicht sicher, ob du nicht auch hättest nachfragen müssen)

Was du jetzt genau mit der Bank abgeschlossen hast bzgl. der Raten, da kann ich dir leider nicht helfen, da ich selbst noch nie einen Ratenkauf getätigt habe.

tinalisatina  14.03.2017, 09:10
@Hanoesuz

Jep, wenn da dreimal steht, dann ist es dreimal.

Allerdings: "Die AGB müssen dir anschaulich gemacht werden. "

Aber nur, wenn es welche gibt.

Hanoesuz  14.03.2017, 09:13
@tinalisatina

Haben UN nicht generell AGB? speziell wenn man (wie in diesem Fall) mit dem Endverbraucher handel betreibt.. Sonst muss man doch alle Punkte bei jedem Kunden neu aushandeln?

Hanoesuz  15.03.2017, 09:40
@Hanoesuz

Danke dir für den Stern. Freut mich, das ich dir helfen konnte!

SebaBal 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 08:47

Herzlichen Dank für die Super Antwort :) und für das Arbeitsblatt! das ist Super!

Hier nochmal Kurze Info.
ich hab mir das Sofa bei Seats and Sofas gekauft ( nicht zu empfehlen - ist ja bekannt wie dieser laden vorgeht) Jetzt wurde das Sofa zum zweiten mal zurück geschickt, ist aber immernoch kaputt. kann ich jetzt einen rücktritt vom kaufvertrag machen? oder muss ich das Sofa nochmal einsenden? Die Dame meinte das nämlich mit der ich gesprochen habe. zu dem kam noch das "die filialleiterin" im urlaub ist und ich mich bitte in zwei wochen melden soll wenn Sie wieder da ist.. das  ist das schlimmste was ich jemals gemacht habe.. hätte ich mich mal vorher informiert über diesen laden. das Sofa ist jetzt schon abbezahlt nach einem jahr und ich hatte es 3 wochen zu hause.

nein. erst nach der 3. erfolglosen nachbesserung --> google

SebaBal 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 08:23

Bei google lese ich das ich nach dem Zweiten mal das recht habe zurück zu treten. deswegen meine frage :/

Netzagent  14.03.2017, 08:26
@SebaBal

b. mal den link posten, wo das steht

Hanoesuz  14.03.2017, 09:03
@SebaBal

Der Gesetzestext bezieht sich darauf, das du direkt in die Nachrangigen Rechte gehen kannst, wenn der Verkäufer die Nachbesserungen bzw. die Neulieferung verweigert.

Es bezieht sich beides auf die gesetzlich festgelegten 2 Nachbesserungsversuche.