Auto Privat Verkauft, Käufer will zurückgeben wegen Mängel
Tag zusammen,hoffe ich könnt mir etwas helfen.
Habe Gestern mein Auto verkauft, der Käufer hat es besichtigt und ist Probegefahren, Mängel die vorhanden waren habe ich ihm gesagt bzw gezeigt.
Heute ruft er an um meint das Automatik getriebe macht probleme und schaltet nicht sauber, will das Auto zurück geben.. ( Bei der Probefahrt war alles einwandfrei und mir ist das auch noch nie passiert keine probleme mit dem getriebe gehab)
Habe einen KFZ-KAufvertrag aus einem Laden benutz also einen Vorgefertigten mit Durchdruck.
Expliziet habe ich nicht erwähnt das ich keine Garantie bzw Gewährleistung gebe, bzw das Auto zurücknehme.
Auch das er eine Probefahrt gemacht hatte wurde da nicht erwähnt, habe jedoch Augenzeuge.(Mein Vater)
Aber ein Maschinell erstellter Text im dem Kaufvertrag beinhaltet: Der Verkäufer übernimmt für die Beschafenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung, es sei den er verkauft als Unternehmer.. ( Bin Ja Privatperson).
Das KFZ habe ich als unfallfrei angekreutz, was es ja nach meinem wissen war, bin nicht er erstbesitzer.
So jetzt droht mir der Käufer mit seinem Anwalt etc.. wenn ich das KFZ nicht zurücknehmen bzw sein geld wiedergeben. (Ach Ja, der Käüfer besass keinen Dt-Ausweis sondern einen Ausländischen hat mir aber versichert er sei Deutscher Staatsbürger.. nur so nebenbei)
Muss ich mir da jetzt Sorgen machen, hat er das Recht dies zu tun und muss ich das Auto zurücknehmen ?, was ich natürlich nicht möchte da es ja jetzt i-welche Problemen hat, welche bei mir nicht vorhanden waren...
7 Antworten
Abwarten... gekauft ist gekauft, Unterschrift gilt.......
Wenn das Auto verkaut ist, müssen sie es nicht wiedernehmen..
die rechtliche situation solltest du mit einem anwalt klären, der auf dieses gebiet spezialisiert ist. was mich stutzig macht, ist die tatsache, daß der käufer behauptet deutscher zu sein, aber einen ausländischen pass hat - das paßt nicht zusammen. ein deutscher staatsbürger hat einen deutschen paß. vllt. hat er das automatic getriebe durch ein defektes ausgetauscht und will dir nun das auto wieder andrehen. mach dich da wirklich mal anwaltlich schlau.
hast Du auch den Text der nie fehlen sollte mit drinnen wo steht GEKAUFT WIE GESEHEN ? er kann sich 100 Anwälte nehmen und kommt damit nicht durch . noch zur Staatsbürgerschaft : jeder der Deutscher Staatsbürger ist hat auch einen Deutschen Ausweis
Danke schon mal..
Nein, leider habe ich diesen Satz nicht erwähnt" GEKAUFT WIE GESEHEN". Ist das Sehr Schelcht?
Wie gesgt steht nur gedruckt: Der Verkäufer übernimmt für die Beschafenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung, es sei den er verkauft als Unternehmer..