Privater Autoverkauf Garantie?
Hallo,
ich werde mein Auto verkaufen. Der Käufer war gestern bei mir gewesen und hat sich das Auto angeguckt. Nach einer kurzen Besichtigung hat er mir zugesagt dass er den Wagen gerne kaufen möchte. Natürlich hat er beim besichtigen ein paar Fehler entdeckt. Darauf hin haben wir uns auf einen Preis geeinigt.
Meine Frage ist jetzt was soll in den Kaufvertrag geschrieben bzw. beachtet werden? Muss ich dort alle Beschädigungen rein schreiben ???
Wenn ja, wäre dass eigentlich nicht so gut für mich denn ich weiß ja nicht ob sich die Fehler noch verschlimmern könnten. Und er im nachhinein zu mir kommt und eine Entschädigung möchte. Oder was ist wenn sich im nachhinein ein Fehler rausstellt den der Käufer nicht gesehen hat, ich ihn aber wusste.
Wie hängt sowas mit der Gewährleistung zusammen?
Oder wie kann man sich von der Gewährleistung "entfernen" im Kaufvertrag?
Und was kann man im Vertrag schreiben wenn einem wirklich nicht weitere Mängel bekannt sind?
6 Antworten
Ich würde keinen Vordruck nehmen und auch nicht zuviel schreiben.
Ich würde nur die Verkäufer- und Käuferdaten, Fahrzeugdaten und folgenden Passus reinschreiben.
"Das Fahrzeug wird verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Bei Privatverkäufen gilt gekauft wie gesehen. Da gibt es keine Garantie
Bei Privatverkäufen gilt gekauft wie gesehen
Falsch, auch ein Privatverkäufer haftet mit der Sachmängelhaftung, diese kann allerdings im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen werden.
Da gibt es keine Garantie
Garantie ist eh eine freiwillige Leistung, Garantie muss niemand geben.
Das sieht der Gesetzgeber aber ganz anders.
Recheriere in diese Richtung:
http://www.autoscout24.ch/Cms/Article.aspx?cmsaid=5114
Die Frage der Gewährleistung
Bei gebrauchten Waren (sprich: Occasionsfahrzeugen) ist es möglich,
jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Am besten nutzen Sie als
Verkäufer dazu folgende Formulierung: "Jede Gewährleistung, soweit nach
Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und
Minderung ausgeschlossen". Die Formulierungen „ab Platz“ oder „ohne
Garantie“ sollten aus Gründen der Deutlichkeit nicht genutzt werden.
Und bitte eine Person Deines Vertrauens, bei der Vertragsunterzeichnung zugegen zu sein, damit nicht im Nachhinein behauptet werden kann Du habest dieses oder jenes aber zugesagt.
Kfz-Kaufvertrag: Das sollte im Autokaufvertrag stehen - FinanceScout24 www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kfz-kaufvertragHello,
Deine Unsicherheit ist verständlich. ADAC Seite bietet Kaufvertrag an. Dort müsstest Du alle relevanten Angaben finden.
Nimm einen Vordruck, z.B. von mobile.de. Alle bekannten Mängel darauf vermerken und schon ist die Sache sicher.