Privatverkauf Gewährleistung des KM- Stand beim Auto?
Hallo, ich hab vor kurzem ein Auto verkauft über Kleinanzeigen. Der Käufer kam, hat den Kaufvertrag unterschrieben, das Auto mitgenommen und dann fing das Theater an. Auf eBay hatte ich mich wohl vertippt und anstatt 300.000km 200.000km angegeben. Der Käufer hat sich weder das Auto, noch den Kaufvertrag richtig angeguckt. Des Weiteren hab ich das Auto selbst nur gebraucht gekauft und mir wurde vom Vorbesitzer mitgeteilt, dass der Wagen einen Austauschmotor besitzt, allerdings gibt es dafür keinen Nachweis und so hab ich es selbst geglaubt und weitergetragen. Jetzt behauptet der Käufer dass das nicht dem ist und meint ich habe ihn verarscht mit dem KM stand. Der richtige KM stand steht auf dem Kaufvertrag den er sich nicht durchgelesen hat und steht auch so im Tacho vom Auto. Er meint ich soll ihm entweder das Auto zurück nehmen oder ihm ein Teil des Kaufpreises erstatten. Wer ist jetzt im recht ?
6 Antworten
Verbindlich ist, was im Kraufvertrag steht. Daher kein Problem mit dem KM stand.
Eine Anzeige oder ein Verkaufspreis lt. Preisauszeichnung stellt im rechtlichen Sinne die Aufforderung zur Abgabe eines Angebot dar und da ihr einen Kaufvertrag unabhängig der Anzeige eingegangen seid, ist die Anzeige nicht bindend. Anders wäre es gewesen, wenn der Käufer das Fz. nicht besichtigt hätte, dann wäre das Fernabsatzgesetz anwendbar, in Eurem Fall aber nicht.
Bezüglich des Austauschmotor hast Du dich reichlich weit aus dem Fenster gelehnt. Google mal, was ein "Austauschmotor" im rechtlichen Sinne ist. Ein Austauschmotor ist von einem autorisierten Unternehmen fachgerecht überholt, ist somit neuwertig und hat rein garnischt mit einem gebrauchten Motor zu tun. Wenn wirklich ein Austauschmotor drin ist, dann muss er irgendwo gekauft worden sein und es müssen entweder Unterlagen darüber vorhanden sein, oder sie sind noch zu beschaffen. Sollte dein Käufer also wegen des ATM Nachweise oder Preisnachlass verlangen, so bist Du eindeutig in der Pflicht.
kommt darauf an, ob der ATM Motor Vertragsbestandteil ist. In einem anderen Kommentar schreibst Du, dass der ATM Motor nicht im Kaufvertrag steht. Wenn der Kaufvertrag dann auch noch mündliche Nebenabreden ausschließt, dann bist Du an der Stelle raus. Wurden Nebenabreden nicht ausgeschlossen und der ATM wurde in der Verkaufsanzeige erwähnt, dann bestehen handfeste Beweise und Du hast immer noch ein Problem.
Der ATM steht weder im Kaufvertrag noch in der ebay Anzeige, das wurde nur mündlich weitergegeben, dass der Vorbesitzer mir gesagt hat das Auto habe einen ATM. Mündliche nebenabreden sind nicht ausgeschlossen im Kaufvertrag aber besser wusste ich es nun auch nicht, bei über 300.000 km lief das auto wie neu desswegen hab ich das zu 100% geglaubt
Weißt du, mir ist grad noch eingefallen dass ich ihm das erst nach dem Vertragsabschluss gesagt hatte und nicht bevor er den Vertrag unterschrieben hat, also das mit dem ATM. Eine stunde nachdem er weg war und noch einmal angerufen hatte nachdem er den KM stand auf dem Tacho gesehen hatte
Schwierig. Es gibt genug Urteile dazu, dass das Angebot ein Teil der Beschreibung ist. Und damit stimmen muss. Dass es im Vertrag anders steht, spricht für Dich. Dennoch ist das so, wenn es hart auf hart kommt, immer so eine Sache. Und das mit dem ATM - wenn das auch im Vertrag steht und es es keiner, dann hast Du ein Problem. Egal, was der Vorbesitzer gesagt hat.
Das mit dem atm steht nicht im Vertrag da mir das auch nur mündlich zugetragen wurde und ich das nicht garantiere.
Wenn Du das hinreichend deutlich gemacht hast, dass Du nur eine fremde Information weitergibst, kann man wohl davon ausgehen, dass es sich nur um eine Wissensmitteilung handelt, die keine Sachmangelhaftigkeit begründet. Ähnlich wenn im Kaufvertrag etwa steht "lt. Vorbesitzer".
Der Kaufvertrag entscheidet. Das hätte er bei Abholung sehen müssen. Einen A-Motor sollte man bei genauer Betrachtung erkennen müssen.
Einen A-Motor sollte man bei genauer Betrachtung erkennen müssen.
Dann erzähl mal, wie Du das erkennen willst???
Naja bei dem KM stand erkennt man das sicherlich nicht mehr von dem Verschleiß her, auch wenn man Ahnung hat.
Ich kann Dir Motoren zeigen, die ne halbe Mio gelaufen haben, 30 jahre alt sind und wie neu aussehen, andere sind nach 10.000 Km runtergekommen wie ausgelatschte Schuhe. Also das ist überhaupt kein Argument.
Wenn er den Kaufvertrag unterschrieben hat ist er mit dem Inhalt auch einverstanden.
Das mit dem vertippen im Angebot ist natürlich blöd aber solange du die Aussage mit den 200.000km nicht Vorort wiederholt hast ist das relativ egal da du die korrekte Angabe ja beim Verkauf gemacht hast.
Das was im Kaufvertrag steht zählt. Und wenn da 300.000km drinne steht, zählt das.
Und wenn im Kaufvertrag drinnen steht ATM und da ist keiner drin, hast Du ein Problem.
das mit dem atm steht nicht im Kaufvertrag, da uns das auch nur mündlich zugetragen wurde
Dann ist das meiner Meinung auch irrelevant. Wenn Du beim Verkauf damit getönt hast, hat das ganze natürlich ein "Geschmäckle", wie wir hier bei uns sagen.... Und das mit den 200.000 im Angebot... So etwas darf eigentlich nicht passieren!
Nun, es ist alles wirklich blöd gelaufen. Aber wer ist denn deiner Meinung nach im recht ? Im Kaufvertrag schließe ich die Haftung für möglich demnächst auftretende Schäden natürlich usw. aus und so hat er das unterschrieben.
Ob Du recht hast oder nicht, kommt letztlich darauf an, ob Du rechtsschutzversichert bist. Wenn der nämlich alle Register zieht, hast Du ein Problem.
Ein Angebot (Anzeige / Preisschild) ist eine Anzeige.... oder rechtlich gesehen, "die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebot".
Da darf stehen was will.
Anders ist es im Fernabsatzgesetz, da gilt die Verkaufsanzeige als verbindlich, aber das FAG wurde hier ausgehebelt, da der Käufer sich das Fahrzeug angesehen hat und dann auch noch einen schriftlichen Vertrag unterschrieben hat.
Das ist auch meine Sicht. Aber der Ärger liegt doch hier in der Luft. Die Frage ist, ob es Sinn macht auf sein Recht zu pochen. (Ärger, Nerven, etc...)
Auch wenn das mit dem atm nicht im Vertrag steht ? Denn müsste ich ja rein theoretisch auch Nachlass vom dem Vorbesitzer vor mir verlangen da ich genau so unwissend war.