Privatverkauf Gewährleistung des KM- Stand beim Auto?

6 Antworten

Verbindlich ist, was im Kraufvertrag steht. Daher kein Problem mit dem KM stand.
Eine Anzeige oder ein Verkaufspreis lt. Preisauszeichnung stellt im rechtlichen Sinne die Aufforderung zur Abgabe eines Angebot dar und da ihr einen Kaufvertrag unabhängig der Anzeige eingegangen seid, ist die Anzeige nicht bindend. Anders wäre es gewesen, wenn der Käufer das Fz. nicht besichtigt hätte, dann wäre das Fernabsatzgesetz anwendbar, in Eurem Fall aber nicht.

Bezüglich des Austauschmotor hast Du dich reichlich weit aus dem Fenster gelehnt. Google mal, was ein "Austauschmotor" im rechtlichen Sinne ist. Ein Austauschmotor ist von einem autorisierten Unternehmen fachgerecht überholt, ist somit neuwertig und hat rein garnischt mit einem gebrauchten Motor zu tun. Wenn wirklich ein Austauschmotor drin ist, dann muss er irgendwo gekauft worden sein und es müssen entweder Unterlagen darüber vorhanden sein, oder sie sind noch zu beschaffen. Sollte dein Käufer also wegen des ATM Nachweise oder Preisnachlass verlangen, so bist Du eindeutig in der Pflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 19:23

Auch wenn das mit dem atm nicht im Vertrag steht ? Denn müsste ich ja rein theoretisch auch Nachlass vom dem Vorbesitzer vor mir verlangen da ich genau so unwissend war.

verreisterNutzer  01.04.2022, 19:26
@Foxifoxi

kommt darauf an, ob der ATM Motor Vertragsbestandteil ist. In einem anderen Kommentar schreibst Du, dass der ATM Motor nicht im Kaufvertrag steht. Wenn der Kaufvertrag dann auch noch mündliche Nebenabreden ausschließt, dann bist Du an der Stelle raus. Wurden Nebenabreden nicht ausgeschlossen und der ATM wurde in der Verkaufsanzeige erwähnt, dann bestehen handfeste Beweise und Du hast immer noch ein Problem.

Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 19:42
@verreisterNutzer

Der ATM steht weder im Kaufvertrag noch in der ebay Anzeige, das wurde nur mündlich weitergegeben, dass der Vorbesitzer mir gesagt hat das Auto habe einen ATM. Mündliche nebenabreden sind nicht ausgeschlossen im Kaufvertrag aber besser wusste ich es nun auch nicht, bei über 300.000 km lief das auto wie neu desswegen hab ich das zu 100% geglaubt

Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 20:30
@verreisterNutzer

Weißt du, mir ist grad noch eingefallen dass ich ihm das erst nach dem Vertragsabschluss gesagt hatte und nicht bevor er den Vertrag unterschrieben hat, also das mit dem ATM. Eine stunde nachdem er weg war und noch einmal angerufen hatte nachdem er den KM stand auf dem Tacho gesehen hatte

Schwierig. Es gibt genug Urteile dazu, dass das Angebot ein Teil der Beschreibung ist. Und damit stimmen muss. Dass es im Vertrag anders steht, spricht für Dich. Dennoch ist das so, wenn es hart auf hart kommt, immer so eine Sache. Und das mit dem ATM - wenn das auch im Vertrag steht und es es keiner, dann hast Du ein Problem. Egal, was der Vorbesitzer gesagt hat.

Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 19:13

Das mit dem atm steht nicht im Vertrag da mir das auch nur mündlich zugetragen wurde und ich das nicht garantiere.

Hackebeil96  01.04.2022, 20:57
@Foxifoxi

Wenn Du das hinreichend deutlich gemacht hast, dass Du nur eine fremde Information weitergibst, kann man wohl davon ausgehen, dass es sich nur um eine Wissensmitteilung handelt, die keine Sachmangelhaftigkeit begründet. Ähnlich wenn im Kaufvertrag etwa steht "lt. Vorbesitzer".

Der Kaufvertrag entscheidet. Das hätte er bei Abholung sehen müssen. Einen A-Motor sollte man bei genauer Betrachtung erkennen müssen.

verreisterNutzer  01.04.2022, 19:18
Einen A-Motor sollte man bei genauer Betrachtung erkennen müssen.

Dann erzähl mal, wie Du das erkennen willst???

Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 19:27
@verreisterNutzer

Naja bei dem KM stand erkennt man das sicherlich nicht mehr von dem Verschleiß her, auch wenn man Ahnung hat.

verreisterNutzer  01.04.2022, 19:29
@Foxifoxi

Ich kann Dir Motoren zeigen, die ne halbe Mio gelaufen haben, 30 jahre alt sind und wie neu aussehen, andere sind nach 10.000 Km runtergekommen wie ausgelatschte Schuhe. Also das ist überhaupt kein Argument.

Wenn er den Kaufvertrag unterschrieben hat ist er mit dem Inhalt auch einverstanden.

Das mit dem vertippen im Angebot ist natürlich blöd aber solange du die Aussage mit den 200.000km nicht Vorort wiederholt hast ist das relativ egal da du die korrekte Angabe ja beim Verkauf gemacht hast.

Das was im Kaufvertrag steht zählt. Und wenn da 300.000km drinne steht, zählt das.
Und wenn im Kaufvertrag drinnen steht ATM und da ist keiner drin, hast Du ein Problem.

Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 19:10

das mit dem atm steht nicht im Kaufvertrag, da uns das auch nur mündlich zugetragen wurde

Rumpelric  01.04.2022, 19:13
@Foxifoxi

Dann ist das meiner Meinung auch irrelevant. Wenn Du beim Verkauf damit getönt hast, hat das ganze natürlich ein "Geschmäckle", wie wir hier bei uns sagen.... Und das mit den 200.000 im Angebot... So etwas darf eigentlich nicht passieren!

Foxifoxi 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 19:18
@Rumpelric

Nun, es ist alles wirklich blöd gelaufen. Aber wer ist denn deiner Meinung nach im recht ? Im Kaufvertrag schließe ich die Haftung für möglich demnächst auftretende Schäden natürlich usw. aus und so hat er das unterschrieben.

Rumpelric  01.04.2022, 19:19
@Foxifoxi

Ob Du recht hast oder nicht, kommt letztlich darauf an, ob Du rechtsschutzversichert bist. Wenn der nämlich alle Register zieht, hast Du ein Problem.

verreisterNutzer  01.04.2022, 19:22
@Rumpelric

Ein Angebot (Anzeige / Preisschild) ist eine Anzeige.... oder rechtlich gesehen, "die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebot".
Da darf stehen was will.

Anders ist es im Fernabsatzgesetz, da gilt die Verkaufsanzeige als verbindlich, aber das FAG wurde hier ausgehebelt, da der Käufer sich das Fahrzeug angesehen hat und dann auch noch einen schriftlichen Vertrag unterschrieben hat.

Rumpelric  01.04.2022, 19:24
@verreisterNutzer

Das ist auch meine Sicht. Aber der Ärger liegt doch hier in der Luft. Die Frage ist, ob es Sinn macht auf sein Recht zu pochen. (Ärger, Nerven, etc...)