Rückerstattung Hundehaftpflicht da Hund verstorben
Im März ist mein Hund verstorben, am 01.02.2013 wurde bereits der Jahresbeitrag für die Hundehaftpflicht bezahlt. Gibt es Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Bei- trages ?
4 Antworten
Ein Anruf bei dem Versicherungsunternehmen genügt... Ggf. kommt die Bitte unter Angabe der Versicherungsschein-Nr. noch eine schriftliche Kündigung zu schicken... Du bekommst die zuviel eingezahlten Beiträge zurückerstattet...
Quelle verbraucherforum.de
Was passiert mit meiner Hundehaftpflicht, wenn der Hund verstorben ist oder ich den Hund aus verschiedenen Gründen nicht mehr besitze?
Im Todesfall des Hundes oder wenn der Hund abgegeben - verkauft - wird, ist die Aufhebung bzw. Hundehaftpflicht Kündigung zu sofort möglich. Die zuviel gezahlten Versicherungsprämien werden in der Regel auf Antrag von der Hundeversicherung zurückerstattet.
Bitte die Aussage belegen. Wieso sollte wenn eine Versicherung kein Risiko hat keine Beitragserstattung erfolgen? Das Argument mit der Jahrespämie zieht in meinen Augen nicht.
Wenn du im laufenden Versicherungsjahr einen neuen Hund anschaffst, kannst du den Beitrag dafür verwenden. Aber die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich ein Jahresbeitrag.
Die Gesellschaft war im Risiko und will die Prämie haben.
Du scheinst so überhaupt keine Ahnung zu haben. Natürlich wird der zu viel bezahlte Betrag zurück erstattet. Es liegt ein Wagniswegfall vor. Bei manchen Antworten von dir kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Mit welcher Begründung soll die Versicherung weiter laufen?
Das kannst du in den allgemeinen Haftpflichtbedingungen nachlesen.
Der Schaden hätte ja auch am ersten Tag des Versicherungsschutrzes eintreten können.
Sach- und Haftpflichtversicherungen sind IMMER Jahresprämien. Unterjährige Zahlung ist grundsätzlich nur eine RATENZAHLUNG
So leid es mir tut da steht etwas anderes. Dem Versicherer steht der Beitrag zu den er bekommen würde wenn der Vertrag von vorne herrein nur bis zu Tag an dem die Versicherung gekündigt wurde. Angeschlossen wurde. Der Jahresbeitrag wird im Vor raus gezählt gut und schön aber das bedeutet ja nicht das der Versicherung dieses Geld auch beim Wagniswegfall zusteht. Im übrigen gelten dann auch noch die Vertragsbedingungen die mit der Versicherung vereinbart sind und bei meiner Haftpflicht gab es eine Tagesgenaue abrechnung. Du musst ja auch für ein verschrottet es Auto keine komplette Jahrespämie zahlen.
Ja der Überzählige Betrag muss erstattet werden. Risiko ist weggefallen.
Eine Haftpflichtprämie ist eine Jahresprämie. Nur im KFZ-Bereich wird tagesgenau abgerechnet. (auch da gilt Kurztarif, wenn der Vertrag weniger als ein Jahr lief) also 30 % Aufschlag.
Bitte lies dir den betreffenden Text noch einmal genau durch. Deine Aussage würde nur gelten wenn ein Hund nur mit einer Jahres Prämie versichert werden kann aber dem ist nicht so. Ich kann durchaus einen Hund nur für ein halbes Jahr versichern.
Dazu ist der Versicherer aber NICHT verpflichtet. VVG
Der Versicherer ist vom ersten Tag der Laufzeit, im vollen Risiko. Dies kann er mit der Jahresprämie decken.