Nebenkosten Rückerstattung nach Trennung
Folgende Situation:
A und B trennen sich nach 10 Jahren Ehe. B zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Miete wurde über den gesamten Zeitraum von A bezahlt, da B als Hausfrau und Mutter in den letzten Jahren nicht bzw. nur sehr geringfügig tätig war. Die letzten 4 Monate hat A die Wohnung alleine bewohnt. Jetzt nach der Trennung werden Nebenkosten zurück erstattet.
Hat B Anspruch auf die anteilige Rückzahlung?
8 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass beide im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) leben. In diesem Fall wäre die Rückerstattung ja als Zugewinn zu sehen und müsste geteilt werden. Solange das Scheidungsverfahren nicht eingeleitet wurde, gilt übrigens auch weiterhin die Zugewinngemeinschaft. Erst kürzlich wurde ein Lottogewinner verurteilt, seiner von ihm seit 11 Jahren getrennt lebenden Frau - einen Anteil an seinem Lottogewinn auszuzahlen.
Ja, denn es bestand eine Zugewinngemeinschaft. Voraussetzung: Beide Partner haben den MV als Hauptmieter genehmigt.
Bleibt dennoch zu klären, ob beide Partner Hauptmieter waren.
Ich gehe davon aus, dass es sich um Erstattung der NK aus 2012 handelt.
Ja NK 2012
Es geht leider um keine Millionen, aber bisschen ums Prinzip...da ich schon mehr als Genug Unterhalt für die Kinder zahle, bleibt nicht mehr viel übrig...und die noch Gattin ist sich finanziell hierdurch deutlich besser gestellt...es besteht ein gutes Verhältnis, soll auch eigentlich so bleiben...aber wenns ums Geld geht...
Wenn eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe geführt wurde wird der Anspruch im Innenverhältnis geteilt werden müssen. Das Gleiche in steuerlicher Sache. Es können die Ehepartner aber auch einvernehmlich untereinander regeln das einer eine Verzichtserklärung abgibt.
Um wie viele Millionen geht es da?
Wenn A sowieso immer die ganze Miete bezahlt hat, wieso sollte B dann anteilig an den Rückerstattungskosten beteiligt werden?
Auch dann besteht kein Anspruch. Im Innenverhältnis hat der Eigentümer der Mietzahlungen den Anspruch, und Zugewinn kommt erst ins Spiel, wenn es an die Scheidung geht. Derzeit besteht allein ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, mehr nicht...