Fremde Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte der Kosten – gerechtfertigt oder nicht?
Nachdem mein Hund vor genau 3 Wochen von einem anderen gebissen wurde bekam ich heute Post von der Haftpflichtv. des fremden Halters. Darin stand dann, dass es zu einer Beißerei zwischen 2 freilaufenden Hunden kam und daher eine Haftungsteilung vorzunehmen sei – sprich: ich bekomme nur die Hälfte der mir entstandenen Kosten erstatten.
Allerdings stimmt der Sachverhalt hier nicht ganz. Mein Hund war zunächst zwar schon freilaufend - aber nur weil zu diesem Zeitpunkt kein anderer in der Nähe war! Als dann plötzlich der andere Hund (von dem bereits bekannt war, dass er aggressiv ist und sich die beiden nicht verstehen) aus ca. 5-6 Metern Entfernung freilaufend um die Ecke kam rief ich meinen unverzüglich (und ohne Probleme) zu mir zurück. Naja, nur kam dann blöderweise plötzlich der andere Hund auf uns zu gerannt und fing sofort ohne vorheriges Drohen ganz zielstrebig an in meinen Hund hineinzubeißen.
ist hier eine Haftungsteilung wirklich gerechtfertigt?? Ich hatte meinen Hund ja schließlich unter Kontrolle, es ging keine Gefahr von ihm aus und ich habe meine Aufsichtspflicht erfüllt! Außerdem waren in dem Moment als es zur der Beißerei kam ja nicht beide „freilaufend“! Ich hatte zwar keine Gelegenheit meine Hund anzuleinen – hielt ihn aber am Halsband. Und mein Hund bleibt in solchen Situationen auch bei mir – egal ob ich ihn festhalten würde oder nicht!
Soll ich jetzt wirklich nur die Hälfte der Kosten erstatten bekommen, nur weil mein Hund zu einen früheren völlig ungefährlichen Zeitpunkt freilaufend war?
9 Antworten
Rein rechtlich ist das so richtig (meine persönliche Einschätzung, bin kein Jurist). Da Dein Hund ebenfalls nicht angeleint war, handelte es sich tatsächlich um zwei freilaufende Hunde. Die Frage von (Aufsichts-) Pflichterfüllung oder Verschulden des Halters spielt hier keine Rolle, da Halter verschuldensunabhängig für Schäden durch ihr Tier haften müssen. Es ist Dir jedoch unbenommen, Deine Sicht der Dinge dem Versicherer vorzutragen und mit einer ähnlichen Begründung, wie Du sie hier gibst, der Haftungsteilung widersprichst und eine Abänderung der Entscheidung verlangst. Dabei kann das wesentliche Argument sein, dass Dein Hund keinen Schaden "angerichtet" hat.
Du hattest deinen Hund eben nicht an der Leine und niemand kann sagen, dass dein Hund wirklich immer bei dir bleibt und in jeder Situation abrufbar ist.
Du kannst der Versicherung zwar schreiben und den sachverhalt aus deiner Sicht darstellen, allerdings glaube ich nicht, dass das großen Erfolg haben wird. Wie gesagt, niemand kann sagen, wie Hunde reagieren und ob du ihn wirklich zu jedem Zeitpunkt unter Kontrolle hast.
Lege Einspruch ein und schildere den Sachverhalt nochmals so, wie Du es auch hier geschrieben hast ! Vielleicht nutzt es etwas !?
Kann für beide Hundehalter HP Versicherungen nicht eindeutig festgestellt werden ,wer denn ( für die Versicherer ) der Begründer der Beissattacke gewesen ist ,wird auf eine Teilung der Schuld zu 50 % hinter den Kulissen verhandelt.. Ist man damit nicht einverstanden kann man dagegen Einspruch erheben und 100 % Schuldanerkennung pochen..Zunächst würde ich meine eignen Hundehalter HP anrufen und frsgen wie es zur Schuldteilung gekommen ist und ob sich ein Einspruch und Geltungsmachung bei der gegnerischen versicherung "Sinn" machen würde..ist es ein guter Vertragspartner ,geben die ihnen zu dieser Frage eine EHRLICHE Antwort ! Mich würde auch mal die Frage nach einem Wesentest für den gegnerischen Hund beschäftigen, wenn dieser immer aggressiv aufgefallen ist..Übringst kann das angeleihnt lassen des eignen Hundes bei Beissattacken auch als Aggressionssteigerung gewertet werden, da der Hund in seiner Abwehr beschnitten wird..so markaber es sich anhört ,lieber die zerbeissen sich ,als Herrchen greift ein..leider wahr ..ist auch beim BGH / Hamm einmalig gegen einen Hundehalter so entschieden worden..HG DerMakler
Die Hunde waren beide freilaufend, d.h. nicht angeleint. Und ehrlich gesagt kann ich mir als Hundehalter nicht vorstellen, daß du deinen Hund während der Beisserei am Halsband festgehalten hast, denn ich würde meinem Hund in einem solchen Fall doch eher die Möglichkeit geben, sich zu wehren bzw das Weite zu suchen.
Aber die Haftpflichtversicherung wird dir nur die Hälfte erstatten, daran änderst du gar nichts. Hat dein Hund sich denn so gar nicht gewehrt? Also meine Hündin ist definitiv ein sehr friedliebender Hund, aber im Zweifel wird sie sich wehren und nicht treu ergeben den anderen beissen lassen.
ja, hätte ich genug zeit gehabt darüber nachzudenken hätte ich meinen Hund auch eher die Möglichkeit zur Flucht gegeben - allerdings begegnet man solchen Situationen leider meist recht unvorbereitet und kann oft nicht lange darüber nachdenken was nu der aller klügste weg wäre...