Wie trage ich Elterngeld in der Steuererklärung bei einem Jahreswechsel ein?
Hallo, ich habe seit Ende Dezember Anspruch auf Eltergeld. Den Bescheid wie die Zahlungen habe ich allerdings erst Ende Januar erhalten.
Nun meine Frage: Welchen Betrag muss ich bei der Steuererklärung für das letzte Jahr angeben? Den Betrag für den Zeitraum vom 15. Dezember bis 14. Januar oder soll ich den Betrag anteilig für Dezember rausrechnen. Oder aber alles erst im nächsten Jahr angeben?
Vielen Dank
5 Antworten
das was zu 2013 gehört, sollte auch dorthinein.
oder wird es 2014 nur Elterngeldbezug geben?
Zusammenveranlagung mit einem Ehemann.
Für eine gute Auskunft ist der Sachverhalt unvollständig.
Hm, aber wenn die erste Zahlung wie Heike ja schreibt erst 2014 geflossen ist, dann gehört sie auch nach 2014, nicht nach 2013.
Wenn du die Zahlung erst im neuen Jahr erhalten hast, dann gilt das Zuflussprinzip.
Versteuern im Jahr des Zuflusses, also im Januar.
Aus welchem Grund liege ich falsch wfwbinder?
Ich schließe mich der Antwort Teresamarias an. Es gilt das Zufluss-Prinzip. 2014 erhalten, 2014 anzugeben.
"Um die Steuerschuld zu mindern, kann dem Steuerpflichtigen das Zuflussprinzip helfen. Danach sind Einnahmen dem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zufließen. Elterngeld gilt als zugeflossen, wenn es dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Fließt dem Steuerpflichtigen das monatlich gezahlte Elterngeld bis zu zehn Tage vor oder nach dem Jahreswechsel zu, richtet sich dessen steuerliche Zuordnung jedoch nicht nach dem Zeitpunkt der Gutschrift, sondern nach der sogenannten wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Diese ergibt sich aus der Zuordnung der monatlichen Zahlungen zu den Lebensmonaten des Kindes. Fließt das Elterngeld beispielsweise für einen vom 26. Dezember 2014 bis zum 25. Januar 2015 andauernden Lebensmonat am 31. Dezember 2014 zu, ist es zu 6/31 dem Kalenderjahr 2014 zuzurechnen. Die verbleibenden 25/31 entfallen auf das Kalenderjahr 2015." Quelle FAZ: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/so-sparen-eltern-steuern-13862534.html Diese Ausnahme vom Zuflussprinzip nennt auch unser Steuerprogramm - daher gehe davon aus, dass es so richtig ist!
Anteilig rausrechnen !