stadtverwaltung schickt post an falsche adresse - zwangsvollstreckungsandrohung aber an die richtige

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In der Tat ist die Zahlung, von was auch immer, einer Anerkennung gleichzusetzen. Trotz alledem musst Du das nicht auf Dir sitzen lassen. Einem Vollstreckungsbescheid muss immer ein Mahnbescheid vom Gericht voraus gehen. Dem Mahnbescheid kann man widersprechen. Gut, Du hättest zwar hier nicht dem Falschparken widersprechen können, aber den zusätzlichen Kosten die Dir auferlegt wurden. Dieser Mahnbescheid hätte Dir egal ob Du Dich umgemeldet hast oder nicht oder egal ob Du einen Nachsendenatrag gestellt hast oder nicht, auf jeden Fall mit einer entsprechenden Beschriftung am Briefkasten zugestellt werden dürfen. Also falls der Familienname noch am Briefkasten der alten Wohnung vorhanden war, gilt die Post als ordnungsgemäß zugestellt. Dies solltest Du auf jeden Fall gründlich überdenken. Kann es nicht sein, dass Dein Familienname am Briefkasten der alten Wohnung noch dran stand, weil bereits andere Leute darin wohnten, dann kannst Du dies ja beweisen und dagegen angehen, zumindest was die Mahn-und Vollstreckungskosten betrifft. LG

muddi2010 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 23:32

leider hab ich da recht lange gewohnt und der briefträger kennt wohl meinen namen noch. am kasten steht nur die appartmentnummer, und die hat er auch auf den briefumschlag geschrieben.. die wohnung gehört einer freundin, steht aber seit meinem auszug leer.

helfegern  24.09.2012, 23:43
@muddi2010

Es liegt nicht im Ermessen des Briefträgers einfach Post zuzustellen, nur weil er den Namen des vermutlichen Mieters kennt, dies ist nicht rechtens. Schlimm genug, dass es Zusteller gibt die auf derartige Weise "einfache Briefe" zustellen. Jedoch für einen Mahnbescheid, sprich, einen sogenannten gelben Brief, geht das gar nicht. Der Zusteller ist definiv dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Empfänger dort wirklich wohnt, sofern der Name nicht am Briefkasten steht. Eine Zustellung ausschließlich auf Grund der Appartementnummer ist nicht zulässig. Ich arbeite selbst seit vielen Jahren in der Zustellung. LG

altbewährte Taktik, vollendete Tatsachen schaffen mit falscher Adresse und die daraus resultierenden Fakten sind fast nicht mehr heilbar, so einfach ist das, mit der Angst der Menschen spielen, damit die umgehend erstmal zahlen und dann fragen. Ist halt Wilder Westen Deutschland. Adressen sind heute überall verknüpft. Das geht sogar soweit, wenn man ein Bild am öffentlichen Automaten im Bürgerhaus macht, dann haben die schon das Foto an der Führerscheinstelle oder an der Ausweißstelle ect. und man wundert sich und ist der Depp, weil man nicht das Kleingedruckte gelesen hat - hätte man angeblich ja sollen - ja warum denn für ein Foto - tja, die NSA kann auch was damit anfangen und wo das Foto dann noch so rumgeistert, ist ja ungewiss. Im Prinzip ist jede Zustellung mit gewissen Formen verbunden. Und behördliche Zustellungen sind Nachweiß pflichtig. Sollte das Amt wie vielfach gemacht, einfach an die alte Adresse zustellen oder nur einen oder keinen gelben Brief und nur normal zustellen mit Androhung, darf keine Gebühren berechnet werden, wenn der Halter von dem Schreiben keine Kenntnis erhalten hat. Gebühren sind nur für berechtigte Schreiben wie gelbe Briefe oder tatsächlich erhaltenen Briefe zu zahlen und da lohnt sich in jedem Falle, mal zu schauen, ob die Zustellung richtig erfolgt ist, wenn man nichts erhalten hat. (ist in Bayern oder MVP vielleicht anders). Ansonsten ist das stillschweigend so, bis der Halter davon Kenntnis erhält. Und dann kann die Frist neu anfangen zu laufen.

Oftmals geschieht dies nicht und Zustellungen gehen an alte Adressen oder der Hr. Computer tut eine Zahl bei der Str. weglassen und der Brief geht ins Nirwana, weil die Ämter davon ausgehen, das die Zusteller sehr pflichtbewusst sind und in jedem Falle zustellen. Da denkt man schnell mal, hat man selber in Schuld, Brief verschlammt, vergessen, Hund gefressen ect., ist aber meistens nicht so. Wie oben - altbewährte Taktik. Soweit mir bekannt, ist bei Zustellungen immer erst eine persönliche Übergabe vorgesehen, wenn das nicht möglich, sollte sich der Zusteller eigentlich davon überzeugen, das der Brief auch da ankommt, wo er hin soll. Adressen Abgleich ist ja für jene einer der leichtesten Übungen. Da liegt nun aber natürlich vieles im Argen, wenn ich die entsprechenden Stellen lese, finde ich da fast keine Übereinstimmung mit den tatsächlichen praktischen Gewohnheiten. Aus meiner Sicht kann man da nicht mehr wirklich von einer Zustellung sprechen. Aber solange das bei den Amtsgerichten so durchgeht, anscheinend NO Chance.

Ich glaube nicht, das noch ein Name dranstand, was aber auch egal wäre, weil für die Zusteller und das Gericht ist zugestellt, wenn eingeworfen.

Wenn bei uns mal eine Wohnung längere Zeit leer steht, dann kann passieren, das die Post sogar noch auf den vollen Briefkasten (ohne Namen) oben darauf oder reingestopft wird bis geht nicht mehr, Hauptsache drin. (Könnte ja der Name abgefallen sein - und Hauptsache, das ist erstmal 1 Brief wieder drin, das ist ja für die anderen auch passend - Und bei mir kamen noch Jahr später Schreiben für die Vormieter in den Briefkasten - mit meinem Namen darauf. Aktuell bekomme ich Post für eine Firma, die keiner kennt - na was das wieder soll.

Die Vorgehensweise sieht beim Verwaltungsgericht schon wieder ganz anders aus. Aber sicherlich ein anderes Thema. Obwohl irgendwie alles zusammen gehört. Weil dort ja der Wiederspruch oder andere Rechtsmittel eingelegt werden. Und da hat man in der Regel sehr gute Chancen. Weil der Richter die richtige Frage an das Amt stellt im Fall der Fälle - wie wollen Sie denn zugestellt haben an die alte Adresse, wenn schon eine Adress Änderung erfolgt ist - geht doch gar nicht - Peng - Wiedereinsetzung oder Einspruch ect. erfolgreich.

Ja, Du hättest zunächst erst einmal Widerspruch dagegen einreichen sollen und eine "Wiedereinsetzung der Frist" bei der Behörde beantragen müssen, um dieses ganze Procedere zu erklären (Hast Du Dich bei allen Behörden umgemeldet oder etwas dabei versäumt?) An Deiner Stelle hätte ich zunächst einmal den unstrittigen Betrag gezahlt (überwiesen) und dann gleich natürlich den Kontakt zu der Behörde gesucht. Wenn Du einmal gezahlt hast, ist es tatsächlich so, daß Du die Schuld anerkannt hast, sorry, VG Katzina

du hast den fahrzeug schein auch umgemeldet?? den die ämter gehen an die adesse die in dem schien hinterlegt ist. wie sollten die den an die alte adresse kommen??

Da ist was dran, wenn du die "Strafe" bezahlst, ist das ja schon ein Bekenntnis.

Alles was vorher war, spielt dann keine Rolle mehr.

Aber du hättest schon Recht gehabt, wenn die dir die Mahnung nicht an deine korrekte Adresse gesendet hätte, hätten sie nicht plötzlich mit Zwangsvollstrecker antanzen können.

Aber man lernt daraus, nich ?

muddi2010 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 23:20

da ich auf den überweisungsträger geschrieben habe "unter vorbehalt" und davor noch ne mail an die zuständige, dass ich keine post von ihr gekriegt habe, stellt meiner meinung nach schon klar, dass ich mich nicht zu irgendwas bekenne. aber wenn mir ne behörde gewalt androht (in form eines typen, der meine wohnung aufbricht und mir womöglich meinen pc konfisziert oder solche scherze)..klar zahl ich dann erstmal, wenn der termin nah ist. oder nicht?? Was soll ich denn deiner meinung nach daraus lernen?

Katzina  24.09.2012, 23:26
@muddi2010

Auch mit einem Gerichtsvollzieher kann man reden. Wenn Du "unter Vorbehalt" zahlst, dann erhälst Du das Geld nicht automatisch zurück, Du müstest es dann einklagen. Aber das würde ich mir hier überlegen, da es Kosten sind und Du weißt nicht, ob Du nicht doch verlieren würdest - wie gesagt, Du hast gezahlt. Das ist heute so.

v0odo01  24.09.2012, 23:30
@muddi2010

das man nicht in zweiter Reihe parken soll

Nein mal ernsthaft.

Du hast eine Ordnungswidrikeit begangen und musst dafür die Strafe zahlen, soviel steht fest.

Jetzt geht es doch nurnoch dadrum, dass du nicht genügend Zeit hattest, weil du nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt worden bist wegen dem Versäumnis des Amtes. Die haben dir die Mahnung an die falsche Adresse gesendet, das ist nicht dein Fehler.

Wenn jedoch Kosten bzgl. Vollzieher oder sonstigen Verwaltungskrams aufgekommen sind, dagegen kannst du mit Sicherheit vorgehen.

Das war nicht dein Fehler

muddi2010 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 23:34
@v0odo01

;P ja, schon klar. mach ich ja auch sonst nicht.. wie kann ich dagegen vorgehen? gibts da auch so einen "zauberbegriff" wie "wiedereinsetzung der frist" (was ich heut zum ersten mal höre)?

muddi2010 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 23:36
@Katzina

"das ist heute so"?? oh mann. brave new world.. gut, dass das nicht alle menschen sagen.

v0odo01  24.09.2012, 23:40
@muddi2010

ich bin kein Jurist, ich würde an deiner Stelle den Fall kurz und auf den Punkt gebracht in einem Juraforum posten, dort kann dir mit Sicherheit jemand sagen, bei welchem Amt du dagegen vorgehen kannst bzw. bei welchem Gericht du dagegen Klage erheben kannst, ich würde fast auf Amtsgericht tippen, aber mach dich da nochmal schlau

muddi2010 
Beitragsersteller
 28.11.2012, 13:48
@v0odo01

update, falls es noch jemand wissen will: nachdem die beamtin mir 3 wochen nicht geantwortet hat, bekam ich ohne weitere nachfrage (hatte das geld schon abgeschrieben) ne mail von ihr, dass sie die rückzahlung veranlasst hat. habe tatsächlich den gesamtbetrag zurücküberwiesen bekommen :) ganz ohne klage...