Hund verstorben keine Steuerrückerstattung

9 Antworten

Hallo,

daß ist ganz unterschiedlich, ob Du Dein Geld zurückbekommst oder nicht. Liegt an der Gemeinde oder Stadt. Solltet Ihr aber wieder einen Hund bekommen, wird das bestimmt angerechnet, wenn nicht, ist das bei Euch anscheinend so geregelt, daß keine Hundesteuer rückerstattet wird. Aber mach Dich doch einfach selber schlau, weil halt viele, auch wenn sie dort arbeiten, nicht Bescheid wissen und einfach Nein sagen!

Grüßle

Da hilft nur eines: Die Gemeindesatzung gründlich durchlesen!

Denn jede Gemeinde kocht bei Kommunalsteuern wie der Hundesteuer ihr eigenes Süppchen.

Dann einen formlosen SCHRIFTLICHEN Antrag auf Erstattung stellen, Nachweis in kopie beifügen, dass und wann der Hund verstorben ist. (Tierarztrechnung übers Einschläfern, Quittung des Tierkrematoriums über Abgabe des toten Hundes usw.).

Auf einen schriftlichen Bescheid muss eine schriftliche Entscheidung folgen, und das ist ein bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Darauf kann dann Widerspruch erhoben werden und danach ggf Klage.

Sollte die Gemeinde sich widerrechtlich weigern, hilft auch ein gang zum Wochenblatt und ein Gespräch mit der Redaktion. Wenn man da die Gemeindesatzung (den passenden Auszug) vorlegt und den nachweis über den Tod des Hundes sowie die widerrechtliche Ablehnung der Erstattung, dann werden die darüber berichten.

man kann auch zum Bürgermeister gehen (Termin vorher vereinbaren) und dort protestieren.

shark1940  10.12.2011, 09:17

Perfekte Antwort.

Im Normalfall zahlen die zurück - es kommt aber wirklich auf die Gemeindesatzung an. Lese die erst einmal durch oder ruf an, frage warum es nicht zurück bezahlt wird und wo Du das nachlesen kannst.

Wir bezahlen auch von April zu April. Als unser Hund im Juni gestorben ist, bekamen wir auch kein Geld zurück. Allerdings wurde beim "Neuen" , der Ende Juli kam, der Betrag gutgeschrieben, mußten nicht neu zahlen. Steht bei uns in der Satzung, daß es keine Rückerstattung gibt, sollte man den Hund vor Ablauf des "Hundesteuer-Jahres" abmelden.

Die Hundesteuer ist Gemeinderecht, jede Gemeinde kocht da ein eigenes Süppchen.

Der zeitraum April bis April ist eigentlich unüblich, normal ist hierbei 1. Jan bis 31. Dez. Kauft man sich ein Hundetier unter dem Jahr, wird zunächst anteilig bis zum Jahresende berechnet und im Folgejahr dann ist voll zu bezahlen.

Im allgemeinen jedoch, wenn der Hund vor dem 1. Juli stirbt, hat man Anrecht auf Erstattung, danach verfällt jeglicher Anspruch.

Normalerweise gibt es Geld zurück. Ich habe es auch wieder zurückbekommen.