Roller verkauft defekt
Hallo,
ich habe ein Roller gestern privat verkauft und habe die Mängel angegeben von denen ich weiß. Weil ich kenn mich mit Roller ja nicht so wirklich aus. Von denen ich nichts weiß kann ich natürlich nichts angeben.
Nun schreibt die Person mir das sie zum Anwalt geht, weil der Roller ultra viele Mängel hat die ich nicht erwähnt hätte und was ich ihm da verkauft hätte.
einen Kaufvertrag gibt es nicht
6 Antworten
Tja, normalerweise macht man als Privatverkäufer ja auch einen Kaufvertrag, in dem beide Seiten vereinbaren GEKAUFT WIE BESEHEN UND PROBEGEFAHREN, KEINE GARANTIE UND RÜCKNAHME: Aber da Du keinen Vertrag gemacht hast, wird es billiger Du nimmst das Teil zurück und rückst das Geld wieder raus. Bei einer Gerichtverhandlung hast Du schlechte Karten und einen größeren finanziellen Schaden als wenn Du versuchst einen neuen Käufer zu finden. Doch nun kennst Du wahrscheinlich dann die versteckten Mängel auch und musst sie offenbaren.
Da es ein privater Verkauf ist, muss der Käufer nachweisen, dass die Mängel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlagen.
Sollte er das können kann er den Kauf rückgängig machen.
Allerdings ist dies schwierig ohne Kaufvertrag, da er ja ncihts in der Hand hat, womit er beweisen kann, wann er den Roller gekauft hat.
Ein Kaufvertrag ist meist nur aus der Sicht des Käufers sinnvoll.
die wird er sicher haben, wenn er den Roller kauft. Ich würde nie einen Roller ohne Papiere kaufen - dann kann man ihn ja nichtmal bei der Versicherung anmelden.
Außerdem ist das sehr dünnes Eis!
Er war ja da und hat den Roller besichtigt. Geltet da nicht gekauft wie gesehen?
Jein. An sich gilt das schon, aber nur wenn man die Mängel genannt hat.
Es ist halt schwierig, wenn Mängel aufgefallen sind, die du nicht genannt hast (auch wenn du sie nicht wusstest). Das ist so nen Grenzfall und kann vom Gericht so oder so gesehen werden.
Die frage ist die, ob du nicht besser damit fährst, wenn du ihn zurücknimmst und neu Verkaufst. So gehst du allen Eventualitäten aus dem Weg, setzt das nächste Mal eine Vertrag auf (gibt es z.B. bei Mobile kostenlos, wenn du ihn dort einstellst) und schreibst "gekauft wie gesehen".
Und den Roller das nächste Mal mit schriftlichen Kaufvertrag verkaufst
steckt glaube ich in "setzt das nächste Mal eine Vertrag auf" drin ;)
Hab ich nicht gelesen, aber doppelt hält besser ;)
Es ist halt schwierig, wenn Mängel aufgefallen sind, die du nicht genannt hast (auch wenn du sie nicht wusstest).
Noe, das ist ueberhaupt nicht schwierig weil es bei der gesetzlichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung des Verkaeufers (umgangssprachl. "Gewaehrleistung") voellig egal ist, ob der Sach- oder Rechtsmangel dem Verkaeufer bekannt war oder nicht. Der Verkaeufer haftet voellig unabhaengig von seiner Kenntnis oder Unkenntniss des jeweiligen Mangels fuer Maengelfreiheit bei Uebergabe.
Als "Privatverkaeufer" kann man diese Haftung zwar vertraglich ausschliessen, dies scheint hier aber nicht geschehen zu sein.
OK, ich lag echt falsch. Du hast recht.
Hier steht nochmal alles zum Vertrag, wie er auszusehen hat usw.:
WICHTIG: Der Vertrag darf nicht den Eindruck erwecken, dass er mehrfach benutzt wird. Man sollte sich an einen Mustervertrag orientieren, aber ihn selber ausarbeiten!
Nun, was für Mängel sind denn aufgetaucht?
Ist der Roller noch "befahrbar"?
So viel ich weiß ist nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr: Der Käufer muss beweisen, dass der Mängel vorhanden sind.
Wenn Mangel vorhanden: 1.) Ersatz, Umtausch, Gutschrift 2.) Preisminderung 3.) Rücktritt von einem Vertrag (wesentlich und unbehebbar) ..--> also, wenn der Roller nicht befahrbar bzw. nicht ohne Gefahr befahrbar ist UND wenn der Mangel nicht behoben werden kann, also wenn man den Roller schrotten muss (was nicht der Fall ist, oder?)
Das heißt also, dass du theoretisch jetzt beweisen musst, dass der Mangel NICHT vorhanden ist. Du kannst also (sofern ich das verstanden habe) eine Preisminderung anbieten. Aber deinen Roller erst wieder zurücknehmen, wenn der Mangel nicht behebbar ist.
Und genau genommen ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, ein mündlicher. Besser wäre ein schriftlicher Kaufvertrag gewesen
Bei Privatverkauf von Fahrzeugen ist das glaub eich anders. Da gilt sofort, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Schaden schon vorher bestand.
einen Kaufvertrag gibt es nicht
Den gibt es schon, nur eben einen muendlichen und keinen schriftlichen. Somit duerfte die sog. "Gewaehrleistung" auch nicht wirksam ausgeschlossen worden sein. Das bedeutet, dass du auch als "Privatverkaeufer" 24 Monate lang fuer alle Sachmaengel haftest, die zum Zeitpunkt der Uebergabe bereits vorhanden waren. Ob du davon wusstest oder nicht, spielt ohne Gewaehrleistungsausschluss keine Rolle.
Der Kaeufer muss im Streitfall aber nachweisen, dass ueberhaupt Sachmaengel vorhanden sind. Allgemein zu erwartende Verschleisszustaende sind KEINE Sachmaengel, so lange der endgueltige Verschleiss noch nicht eingetreten ist (das Teil also zum Uebergabezeitpunkt noch funktioniert hat).
Ebenso muss der Kaeufer beim "Privatkauf"- im Gegensatz zum Kauf von einem Unternehmer - auch schon in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass die reklamierten Sachmaengel tatsaechlich bereits zum Uebergabezeitpunkt vorhanden waren (was angesichts der zeitlichen Naehe hier allerdings recht einfach sein duerfte).
Es duerfte in deinem Fall wahrscheinlich fuer dich am besten sein, wenn ihr die Rueckabwicklung des Kaufvertrages vereinbaren wuerdet (Roller zurueck an dich, Geld zurueck an den Kaeufer).
Ohne Kaufvertrag ist das natürlich mehr als blöd! Warst du vorher beim Mechaniker, der dir deinen Roller angeschaut hat? Hat der dir dann so einen Zettel gegeben, wo alle Mängel aufgeführt waren?
Und hat der Käufer den Roller vorher besichtigt?
Hat derjenige den Roller nicht abgeholt und inspiziert? Weil dann hätte er die Mängel ja auch finden können und nicht kaufen müssen, hat er aber nun also ist er auch selber schuld meine ich. Ich weiß das aber nicht genau...
Ja schon. Aber ohne Kaufvertrag ist es nicht ganz so einfach. Hätte man in den Vertrag reingeschrieben: "Qualität wie besichtigt" und er hätte seine Unterschrift darunter gesetzt, wäre man dann aus dem Schneider.
Ohne Vertrag ist das alles....nix.
Und wenn der Käufer noch unverschämter wird, als er schon ist (sofort mit dem Anwalt drohen), dann könnte man den Roller doch einfach als "gestohlen" melden. hust
Außer der Käufer hat alle Papiere...