Roller Ebay Kleinanzeigen?
Hallo,
ich habe vor über 1 Woche einen Roller im Internet zu verkaufen inseriert,ein man hat mich angeschrieben er würde gerne den Roller nehmen aber ist noch im Urlaub würde erst in einer Woche zurück sein und den Roller nehmen wenn technisch alles okay ist. Ich habe ihm geschrieben das ich ihm bis Dienstag den Roller reservieren würde aber ich habe mich jetzt doch dazu entschieden den Roller nicht zu verkaufen weil ich ihn jemanden in der Familie schenken möchte.
Das habe ich zu auf dem Interessenten geschrieben der meinte nun zu mir das ist ihm egal wir haben einen Kaufvertrag über chat geschlossen und er will am Dienstag den Roller haben sonst geht er zum Anwalt und ebaykleinanzeigen hätte ich auch empfohlen die 150€ rechtschutz zu verlangen.
Ich kann mir doch selber einen Käufer aussuchen und kann doch nicht gezwungen werden was zu verkaufen was ich jetzt nicht mehr will,er hat noch nicht mal den Roller gesehen keine Anzahlung gemacht oder sonstiges.
Was soll ich jetzt tun?
4 Antworten
der meinte nun zu mir das ist ihm egal wir haben einen Kaufvertrag über chat geschlossen und er will am Dienstag den Roller haben sonst geht er zum Anwalt und ebaykleinanzeigen hätte ich auch empfohlen die 150€ rechtschutz zu verlangen.
Schreib dem Käufer mal bitte folgendes:
Hallo, danke für deine Nachricht. Sehr gerne erwarte ich Strafanzeige, Post vom Anwalt und auch noch eine Klage vor dem Zivilgericht. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag wurde alleine aus diesem Grund noch nicht geschlossen, da zwar ein Kauf- und Verkaufs(interesse) beider Seiten besteht, dieses jedoch keine entscheidende Willenserklärung eines rechtsverbindlichen Kauf / Verkauf darstellt, zumal du ja selber sagtest dass du den Roller nur nehmen willst, nach deiner Prüfung auf Mängel, wird sich dein Anwalt sicherlich über Geld für diese Auskunft freuen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag und bitte dich darum von mir Abstand zu nehmen, andernfalls erfolgt eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen dich.
Schönen Tag noch.
Was hier von manch anderen an Kommentaren wieder abgeben wird, ist gefährliches Halbwissen.
Man sagt zwar "2 Willenserklärungen" = 1 Kaufvertrag, jedoch kann man das nicht in allen Situationen pauschalisieren.
Hier liegen bzw. lagen 2 Willenserklärungen in diesem Sinne vor, dass A Interesse an der Ware von B hat, B bereit wäre an A zu verkaufen. Es wurden laut Schilderung vom Fragesteller noch keinerlei vertragliche Details ausgehandelt wie den Endkaufpreis oder ähnliches. ❗❗❗
A sagt nun zu B, ich würde den Roller nehmen, wenn ich 1.) wieder aus dem Urlaub bin, das heißt man soll Reservieren und 2.) ich den Roller nur nehme, wenn er technisch in Ordnung ist.
Auch hier ist wieder das Detail entscheidend, dass weder die Ware begutachtet, noch sonstige Verhandlungen stattgefunden haben, keine Anzahlung oder sonstiges geleistet wurde. Wäre eine Anzahlung bereits geleistet, dann wäre es etwas anderes. ABER (A) kann am Tag der Begutachtung immer noch sagen "NEIN nehme ich nicht für den Preis" oder "Ware entspricht nicht meinen Vorstellungen".
Soviel zu diesem Thema... ein Kaufvertrag, ist hier Rechtlich nicht zustande gekommen, lediglich eine Interessensbekundung.
Ansprüche kann A nur dann stellen, wenn bereits von beiden Seiten eine verbindliche Zusage zum Verkauf stattgefunden hat bzw. es zu einem verbindlichen Kauf im Sinne zb. "Ja ich kaufe den Roller" und der Verkäufer zb. mit "Okay!" oder ähnlicher Zustimmung zustimmt.
Eine Reservierung stellt noch keinen Kaufvertrag dar.
er würde .... in einer Woche .... den Roller nehmen wenn technisch alles okay ist. Also nur evtl.
Einschränkende Reservierung käuferseits ..... damit möchte er einseitig ! einen Vorteil haben ......
Ansonsten .... wie alt ist denn der potentielle "Käufer" überhaupt. Teile ihm Namen und Anschrift Deines Anwaltes mit, an den sich sein Anwalt folgend wenden kann.
Wenn er schreibt: ich würde den nehmen, wenn alles technisch OK ist und er antwortet ja!, dann reicht das.
Und genau das werden Gerichte ggf. anders sehen.
Denn ein einziges Wort in deinem Satz ist wieder das große ABER:
„wenn”
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu Reservieren.
Der Käufer bekundet sein Interesse einer Kaufabsicht wenn die Ware in Ordnung ist. Er wird aber nichts kaufen ohne die Ware vorher gesehen zu haben. Der Verkäufer stimmt einer Begutachtung zu, aber es wurden keine Vertraglichen Details ausgehandelt und auch noch kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen.
Das sind halt die Details auf die es vor Gericht ankommt.
Details müssen meiner Meinung nach nicht ausgehandelt werden.
Wenn er schreibt: nehm den Roller.
Und er antwortet OK ist der Vertrag genauso geschlossen.
Gegenseitige Willenserklärung ist erkennbar.
Gegenseitige Willenserklärung ist erkennbar.
Richtig, allerdings nur für eine rechtsverbindliche Reservierungsvereinbarung, sprich einem Vorvertrag. (genauer habe ich dir gerade auf dem anderen Beitrag erklärt),
Würde man ohne Besichtigung über Kaufpreis und sonstige Formalitäten einigen, dann wäre es wieder was anderes. Wie du schon sagst, auf die Details kommt es an.
Ich denke das er Anfang 30 ist. Er schreibt mir aus Italien im 1 Woche am Dienstag komme ich vorbei und würde den Roller kaufen wenn alles okay ist,ich meinte darauf okay ich warte bis dahin. Ich habe ihm noch gesagt und was ist wenn er nicht kommt oder kommt und dann gefällt ihm der Roller nicht,er meinte das er schauen muss ob der Roller technisch okay ist wenn er das ist würde er ihn nehmen optisch wäre nicht so wichtig.
Wenn du zugesagt hast, dann habt ihr einen Kaufvertrag. Dann hast du dir den Käufer bereits ausgesucht. Du kannst nun nicht einfach vom Kaufvertrag zurück treten.
Wenn du zugesagt hast, dann habt ihr einen Kaufvertrag. [...] Du kannst nun nicht einfach vom Kaufvertrag zurück treten.
Erkläre wo hier ein Kaufvertrag geschlossen sein soll.
Bitte das Wort „wenn“ beachten. Dass kann nur der Fragesteller beantworten.
Ja das Wort "wenn" habe ich gerade in einem anderen Beitrag kommentiert. Das "wenn" stellt in diesem Fall keinen Kaufvertrag da. Ausführliche Schilderung in meinem Beitrag.
Wenn der Verkäufer zugesagt hat, den Roller zu reservieren, dann ist das doch eine eindeutige Erklärung . Du darfst aber gerne anderer Meinung sein.
Eine Reservierungsvereinbarung ist zwar ein offizieller Vertrag und deshalb rechtlich bindend, ABER der Vertrag verpflichtet jedoch nicht zwangsweise zu einem späteren Kaufvertrag.
Und laut Schilderung des Fragestellers, fand hier keine Zustimmung zu einer Reservierung statt, sondern hat er es sich anders überlegt. Somit ist keine verbindliche Reservierungsvereinbarung und somit kein Vertrag entstanden.
Man kann es faktisch als einen Vorvertrag ansehen, bei dem man sich den endgültigen Vertragsabschluss noch vorbehält. Nach dem Motto:
"WENN es passt, DANN nehme ich es. WENN NICHT , DANN NICHT"
Es hat also nichts mit "eigener Meinung" zu tun, sondern viel mehr mit Rechtswissen.
Ich habe es aber so verstanden, dass der Verkäufer es reserviert hat. Danach hat er es sich anders überlegt. Seine Annahme der Reservierung war also die erste Willenserklärung… und die hat er nicht eingeschränkt (au.er bis Dienstag). Bis dahin hätte er sich daran halten müssen.
falls er die Reservierung nicht bestätigt hat, hat er auch keine Willenserklärung abgegeben. Ich weiß aber nicht, ob er sie bestätigt hat. Weißt du mehr?
Ja okay er hat geschrieben:
„Ich habe ihm geschrieben das ich ihm bis Dienstag den Roller reservieren würde” klar das ist erstmal dann binden. Aber ob der Käufer dem zustimmte, wie du auch selber sagst, das ist dann offen, stellt aber ja wie begründet, noch keinen Kaufvertrag da.
Um aus der Sache rechtlich noch am besten herauszukommen bedarf es eine Antwort auf die Frage "Hat der potenzielle Käufer der Reservierung zugestimmt?"
Wenn ja, ist das nicht weiter wild, dann muss der Verkäufer auch dieser Reservierung stattgeben und bis Dienstag warten, oder beide erklären sich bereit, die Reservierung aufzuheben.
Sollte das nicht der Fall sein, wartet man bis Dienstag und sagt ggf. dann, dass man nicht bereit ist den Roller zu verkaufen. Damit hat man zwar den Vertrag der Reservierung erfüllt, aber ein Kaufvertrag kam dennoch nicht zustande.
Da der Roller aber meiner Frau gehört und sie hat keine zusagen gemacht ist das doch kein Kaufvertrag? Ich habe eine Zusage für einen Artikel gegeben der nicht einmal mir gehört.
Woher weiß der Interessent, dass es sich nicht um Deine Ware handelt? Ich wusste es jedenfalls nicht.
Ich habe eine Zusage für einen Artikel gegeben der nicht einmal mir gehört.
Gefährliche Argumentation:
Wenn hier ein Kaufvertrag zustandegekommen ist ist oder wäre, dann müsstest Du einen entsprechenden Roller liefern, weil der Käufer davon ausgehen darf, dass sich der Roller in Deinem Eigentum befindet.
Und wieso willst Du auf einmal doch eine Zusage gemacht haben?
Je nach Wortlaut im Chat und Formulierung der Anzeige kann das so richtig sein.
Der Kaufvertrag wurde geschlossen.
Der Kaufvertrag wurde geschlossen.
Erkläre wo hier ein Kaufvertrag geschlossen sein soll.
Kommt wie gesagt auf den Wortlaut an:
Ey yo dieser Roller ist beste. Kann ich den nächsten Mittwoch holen? Wenn alles tip-top ist.
Klar kann ich reservieren. Dann kannste den haben. Der ist Bombe.
Alles klar bis Mittwoch.
- Vertrag geschlossen.
Oder:
Nehme den.
OK.
- Vertrag geschlossen.
Tja... so einfach ist das in der Form nicht.
Begründungen habe ich im Beitrag von Mauzi schon geschrieben als auch in meinem Beitrag selber.
Sofern der potenzielle Käufer der Reservierung zugestimmt hat (ergeht leider nicht aus dem Startpost hervor), da der Verkäufer ja diese bis Dienstag eingeräumt hat, besteht erstmal nur ein "Vorvertrag". Eine rechtlich bindende Reservierungsvereinbarung. Ein Kaufvertrag, ist das jedoch nicht.
Der entsteht erst dann, wenn man sich beim persönlichen Treffen (in diesem Fall) sich auf einen Nenner einigen kann, sprich Preis usw. Sagt aber einer der beiden an dem Tag "nein", dann entsteht hier kein Kaufvertrag.
Kann man so nicht sagen.
Wenn er schreibt: ich würde den nehmen, wenn alles technisch OK ist und er antwortet ja!, dann reicht das. Würde er dann antworten: das können sie dann vor Ort prüfen, sähe es wieder anders aus.
Aber genau sowas wird man vor Gericht klären müssen.