Ich hab meinen Roller als Bastlerfahrzeug verkauft, habe einen Kaufvertrag abgeschlossen.Wenn Schäden auftauchen von denen ich nichts weiß tue ich dafür haften?

2 Antworten

Der Begriff Bastlerfahrzeug ist so eine Sache. Solange die Gewährleistung oder Rücknahme nicht ausgeschlossen ist gilt diese. Sollte ein Mangel auftreten und die Gewährleistung oder sonstiges wurde nicht ausdrücklich ausgeschlossen haftet der Verkäufer natürlich. Auch wenn es ein Fahrzeug ist das nicht verkehrstüchtig ist oder fahrbereit muss es die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen

Der Begriff "Bastlerfahrzeug" schließt Haftung aus. Da kann man nicht gar so viel erwarten.

Daniel3211 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 02:50

Perfekt danke, dann brauch ich mir ja keine Sorgen machen :-)

Sonnenstern811  18.08.2015, 02:56
@Daniel3211

Nein, hast du gut gemacht. Du hättest als Privatmensch auch direkt die Haftung ausschließen können. Hauptsache, der Käufer hat auch unterschrieben.