Ich habe einen Golf 4 verkauft, als Bastlerfahrzeug. Der Wagen hat(te) einen Turboschaden, und der Anlasser drehte nicht mehr. Der Wagen hat letztes Jahr im August von uns legalen TÜV bekommen.
Marktwert der Fahrzeuges ohne den Schaden ca. 2700 - 3500,-€ je nach Zustand (Sitze, Beulen, Schrammen) & Ausstattung. Ich habe das Fahrzeug anageboten mit Turboschaden für 1499,-€. Nun kamen Interessenten und haben ihn sich angesehen und auch gekauft. Im Kaufvertrag steht das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung und Rücktausch verkauft wird, (zum Preis von 1500,-€ nicht wie üblich für 2700-3500,-€ ) der Motor nicht anspringt und das Fahrzeug einen Turboschaden hat. Im Kaufvertrag steht "Abgelesener Kilometerstand" den wir abgelesen und eingetragen haben. Im unteren Teil des Kaufvertrages ist ein Kästchen in dem angekreuzt werden kann das der Verkäufer versichert das der abgelesene Kilometerstand richtig ist. Dieses Kästchen wurde von uns NICHT angekreuzt da ich bei einem 13 Jahren alten und nach 6 Besitzen nicht Garantieren kann das der Kilometerzähler auch stimmt. Im Gespräch habe ich das auch so gesagt, ich habe keine Unterlagen über das Fahrzeug, kein Serviceheft, kein Scheckheft oder andere Dinge.
Nun nach 11 Tagen und repariertem Turbo (Fahrzeug fährt wieder) melden sich die Käufer bei mir und sagen mir das der Kilometerzähler nicht stimmt und sie jetzt 2000,-€ von mir haben wollen und ich das Auto zurück nehmen soll. Muß ich das tun?
- Verkauft mit (bekanntem) Schaden
- als Bastlerfahrzeug
- mit abgelesenem Kilometerstand, Km-Stand nicht bestätigt oder nachgewiesen (im Kaufvertrag nicht angekreuzt)
- Fahrzeug nicht nach Marktwert angeboten sondern zum "Bastlerpreis"
Bin ich jetzt verpflichtet das fahrzeug zurück zu nehmen und dann noch zum Mehrpreis, also muss ich die Reparatur auch bezahlen???
Ich würde mich über Hilfreiche Antworten vlt. sogar mit Gesetzeslink freuen.
Ich danke euch.
Lg Arje
Perfekt danke, dann brauch ich mir ja keine Sorgen machen :-)