Roller Kauf mit Kaufvertrag?

4 Antworten

ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen

Das ist leider das immer wieder von anderen Verträgen kopierte unsinnige Blabla.

Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie, von daher braucht man sie nicht auszuschliessen.

Eine Garantie gibt man freiwillig. Gibt man keine, kann man sie auch nicht ausschliessen.

Gekauft wie gesehen ändert nichts daran, dass der Käufer versteckte Mängel reklamieren kann. Um einen solchen handelt es bei etwas Verklebtem, dass nur im demontierten Zustand sichtbar ist.

Du hast dem Käufer gesagt, der Mangel liege an der Drossel. Das ist offensichtlich nicht so. Dass du den Roller bereits so gekauft hast, kann dem jetzigen Käufer egal sein. Du hast, wenn auch unwissend, eine falsche Angabe gemacht. Die kann der Käufer reklamieren.

Nun verlangt der Käufer sein Geld zurück, was angemessen ist, da du den Mangel wahrscheinlich nicht beheben kannst. Dummerweise hast du den Blödsinn mit 'keine Rücknahme' geschrieben, so dass du dem Käufer das Geld zurückgeben mußt, er den Roller aber behalten darf. Schließlich hast du die Rücknahme ausgeschlossen.

Einzig die Gewährleistung sollte man als Privatverkäufer ausschliessen. Das hätte dir in diesem Fall allerdings auch nichts genützt, weil es sich um einen Sachmangel handelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Youssef640A 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 14:53

Ich habe dem Käufer gesagt das es nur vielleicht an der Drossel liegen könnte, habe ihm aber keine 100% Garantie gegeben das es daran liegen könnte.

ronnyarmin  10.04.2021, 14:58
@Youssef640A

Sowas mündlich zu vereinbaren ist schlecht. Ausserdem steht in deiner Frage: Das habe ich dem Käufer auch gesagt das es an der Drossel liegt.

Abgesehen davon: Der Roller hat einen Mangel, nämlich das verklebte Teil, das im zusammengebauten Zustand nicht zu sehen ist.

Leider hat er teilweise Recht.

Auch bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen gelten Gewährleistungsrechte (und zwar grundsätzlich zwei Ganze Jahre für Schäden die vor Übergabe bestanden)

Wenn er diesen Schaden beweisen kann, kann es sein, dass du für seinen Schaden haften musst.

Der Haftungsausschluss "ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen" verstößt leider gegen die §§ 305 ff. BGB und ist daher nichtig. Außer: ihr habt das explizit selber aufgeschrieben und du kannst beweisen, dass es keine AGB sondern eine Individualverabredung ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Youssef640A 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 14:33

Ja wir haben es auf dem Kaufvertrag geschrieben und er hat ja auch einen. Außerdem ist der Schaden nicht bei mir entstanden sondern beim Vorbesitzer und ich bin auch so normal gefahren ohne Vollgas und dem Käufer hab ich das gesagt das man kein Vollgas geben kann. Deswegen ja steht auf dem Kaufvertrag ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen.

und auf dem steht ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen.

Was du in den Vertrag schreibst, spielt keine allzu große Rolle. Es kommt darauf an, wer was von wem kauft und was zum Zeitpunkt des Verkaufs über den Kaufgegegnstand gesagt wurde.

Ich gehe mal von privat zu privat aus. In dem Fall müsste der Verkäufer dir schon bewusstes verschweigen einer Eigenschaft beweisen können, dann wäre dein Spruch über Gewährleistung und Rücknahme nämlich gänzlich unwirksam.

Nun nach 2 Wochen wie oben gesagt sagt er mir er hat den Roller teilweise zerlegt und hat dann gesehen das irgendwas mit Kleber befestigt wurde 

damit jegliche Möglichkeiten erloschen. Der kann dir was vom Pferd erzählen. Lass ihn mal machen.