Roller Kauf mit Kaufvertrag?
Guten Tag, habe eine Frage an euch. Und zwar geht es um einen Roller denn ich vor circa 2 Wochen verkauft habe. Das war eine Aprilia Sr 50 50ccm und wenn man komplett auf Vollgas geht fährt er nicht mehr weiter sonst fährt der sich normal außer wenn man komplett Vollgas fährt. Habe den Roller so übernommen und mir wurde selber gesagt es sei wegen der Drossel. Das habe ich dem Käufer auch gesagt das es an der Drossel liegt. Nun nach 2 Wochen wie oben gesagt sagt er mir er hat den Roller teilweise zerlegt und hat dann gesehen das irgendwas mit Kleber befestigt wurde und nun hat er auch gesagt das der Roller nur noch 30 Km/h fuhr statt 50kmh weil ich selber bin mit dem Roller immer 50 km/h gefahren auch ohne Vollgas. Beim Kauf haben wir einen Kaufvertrag gemacht und auf dem steht ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen. Der Käufer will sein Geld zurück ansonsten greift er auf rechtliche Mittel zurück. Was hat das für folgen für mich oder wird alles fallen gelassen dank des Kaufvertrages.
4 Antworten
ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen
Das ist leider das immer wieder von anderen Verträgen kopierte unsinnige Blabla.
Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie, von daher braucht man sie nicht auszuschliessen.
Eine Garantie gibt man freiwillig. Gibt man keine, kann man sie auch nicht ausschliessen.
Gekauft wie gesehen ändert nichts daran, dass der Käufer versteckte Mängel reklamieren kann. Um einen solchen handelt es bei etwas Verklebtem, dass nur im demontierten Zustand sichtbar ist.
Du hast dem Käufer gesagt, der Mangel liege an der Drossel. Das ist offensichtlich nicht so. Dass du den Roller bereits so gekauft hast, kann dem jetzigen Käufer egal sein. Du hast, wenn auch unwissend, eine falsche Angabe gemacht. Die kann der Käufer reklamieren.
Nun verlangt der Käufer sein Geld zurück, was angemessen ist, da du den Mangel wahrscheinlich nicht beheben kannst. Dummerweise hast du den Blödsinn mit 'keine Rücknahme' geschrieben, so dass du dem Käufer das Geld zurückgeben mußt, er den Roller aber behalten darf. Schließlich hast du die Rücknahme ausgeschlossen.
Einzig die Gewährleistung sollte man als Privatverkäufer ausschliessen. Das hätte dir in diesem Fall allerdings auch nichts genützt, weil es sich um einen Sachmangel handelt.
Sowas mündlich zu vereinbaren ist schlecht. Ausserdem steht in deiner Frage: Das habe ich dem Käufer auch gesagt das es an der Drossel liegt.
Abgesehen davon: Der Roller hat einen Mangel, nämlich das verklebte Teil, das im zusammengebauten Zustand nicht zu sehen ist.
Leider hat er teilweise Recht.
Auch bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen gelten Gewährleistungsrechte (und zwar grundsätzlich zwei Ganze Jahre für Schäden die vor Übergabe bestanden)
Wenn er diesen Schaden beweisen kann, kann es sein, dass du für seinen Schaden haften musst.
Der Haftungsausschluss "ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen" verstößt leider gegen die §§ 305 ff. BGB und ist daher nichtig. Außer: ihr habt das explizit selber aufgeschrieben und du kannst beweisen, dass es keine AGB sondern eine Individualverabredung ist.
Ja wir haben es auf dem Kaufvertrag geschrieben und er hat ja auch einen. Außerdem ist der Schaden nicht bei mir entstanden sondern beim Vorbesitzer und ich bin auch so normal gefahren ohne Vollgas und dem Käufer hab ich das gesagt das man kein Vollgas geben kann. Deswegen ja steht auf dem Kaufvertrag ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen.
und auf dem steht ohne Rücknahme, ohne Garantie und gekauft wie gesehen.
Was du in den Vertrag schreibst, spielt keine allzu große Rolle. Es kommt darauf an, wer was von wem kauft und was zum Zeitpunkt des Verkaufs über den Kaufgegegnstand gesagt wurde.
Ich gehe mal von privat zu privat aus. In dem Fall müsste der Verkäufer dir schon bewusstes verschweigen einer Eigenschaft beweisen können, dann wäre dein Spruch über Gewährleistung und Rücknahme nämlich gänzlich unwirksam.
Nun nach 2 Wochen wie oben gesagt sagt er mir er hat den Roller teilweise zerlegt und hat dann gesehen das irgendwas mit Kleber befestigt wurde
damit jegliche Möglichkeiten erloschen. Der kann dir was vom Pferd erzählen. Lass ihn mal machen.
Ich habe dem Käufer gesagt das es nur vielleicht an der Drossel liegen könnte, habe ihm aber keine 100% Garantie gegeben das es daran liegen könnte.