gilt das noch als privat verkauf?

4 Antworten

Alles was mit gewinnabsicht gemacht wird muss eigentlich angemeldet werden.

MfG

Natürlich ist das ein Gewerbe. Auch wenn du nur alle zwei Monate eins verkaufst.

Gewerbe hieße für Euch dann GbR - und damit auch diverse Steuererklärungen. Differenzbesteuerung ist zusätzlich lustig.^^

auxboyboy 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 02:11

man muss da ja lohnsteuer, gewerbesteuer und umsatzsteuer zahlen. wie viel % sind das im endeffekt?

wurzlsepp668  21.04.2017, 09:22
@auxboyboy

Lohnsteuer? seit wann?

auxboyboy 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 18:47
@wurzlsepp668

wenn man (sein eigenes) gehalt erhält ?

ErsterSchnee  21.04.2017, 19:55
@auxboyboy

Du kannst innerhalb einer Personengesellschaft nicht bei dir selber angestellt sein.

Dann macht Euch erst einmal vorher Gedanken, ob die Handwerkskammer zustimmen muss, was Ihr mit dem Altöl in den Fahrzeugen macht und wie es mit der Garantie ist (Betriebshaftpflicht?)

Da ihr das macht, um Geld zu verdienen, habt Ihr eine Gewinnabsicht. Und deshalb müsst Ihr ein Gewerbe anmelden.

Selbst wenn der Gewinn nur koein ist, oder ihr nur zwei Stück im Jahr fertig macht.