Rückgaberecht bei Motocross Privatkauf
Hallo Also ich hab meine motocross verkauft, sie hatte mängel wie bremse abgebrochen und krümmer undicht. Diese mängel wurden auch im kaufvertrag angelistet. Ich habe im dazu auch eine neue verkleidung + reifen verkauft, diese wurden ebenfalls im vertrag angelistet jedoch habe ich sie ihm noch nicht gegeben weil ich noch nicht dazu kam diese teile von einem kollegen zu holen. JETZT meldet sich der Käufer und will das motorrad zurückgeben und droht mit anwalt, er habe mängel gefunden wie, kein kühlerwasser, zuwenig öl, felge hat ein schlag etc. Er redet von arglistigen mängel und sagt er habe ein 14 tagiges rückgaberecht. Stimmt das? Im vertrag steht keine gewährleistung und rückgabe, und er hat das motocross auch vor dem kauf angeschaut. Was kann er für rechtliche schritte eingehen? Mfg
4 Antworten
Ein Felgenschlag ist bei der Besichtigung deutlich zu sehen und bei nem Crosser zu erwarten. Da kann man nicht von Arglist sprechen wenn er das übersieht.
Und bei einem Fahrzeug das alle 20 Betriebsstunden einen neuen Kolben braucht den Vertrag zu wandeln weil zu wenig Wasser drin ist, das wäre als wolltest Du ein Auto zurück geben weil ein Vogelschiss auf dem Dach ist ;o)
Und ein 14tägiges Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatzgesetz. Wenn er Dein Mopped also nicht im TV Shopping Kanal gekauft hat geht die Behauptung auch unter.
Da der Kauf noch nicht vollendet ist, können beide Parteien noch zurück treten. Such dir doch lieber einen andren Käufer, bevor du mit diesem nur Ärger hast.
Der Vertrag wurde aber nicht erfüllt! da reifen und Verkleidung fehlen.
Der Vertrag gilt aber trotzdem. Der Käufer kann Nachlieferung oder Preisminderung verlangen. Aber nicht das Motorrad zurück geben.
Kann er auch, zumal wenn sein RA das entsprechend begründet.
Wenn die Mängel angegeben wurden hat er kein Rückgaberecht. Kein Kühlerwasser und zu wenig Öl ist kein Grund das Motocross zurückzugeben.
Das ist m.E. kein Rückgabegrund. Betriebsstoffe hat der Nutzer des Fahrzeuges täglich selber zu kontrollieren. Ein Felgenschlag - wenn er denn im normalen Bereich liegt - ist bei einer Crossmaschine zu erwarten, schließlich wird damit über Stock und Stein gefahren.Die vertraglichen Vereinbarungen sind bindend, so auch die Lieferung noch ausstehender Teile. Eine Androhung, einen RA einzuschalten kann jeder schreiben. solange der nichts unternimmt, sehe ich keine Veranlassung zum Rücktausch. Du kannst ja, nach Möglichkeit nicht schriftlich, weil in den Formulierungen Fehler unterlaufen können, tel. sagen, dass dein Anwalt die Einschätzung ganz anders sieht. Dann ist der Käufer wieder am Zug.
Was soll der Unfug denn? Vertrag ist Vertrag. Da kann man nicht einfach zurücktreten.