Roller Motorschaden - Kein Kaufvertrag Privatverkauf
Hallo Ihr Lieben Hoffe ihr könnt helfen.
Also Person A hat PRIVAT einen Roller verkauft ohne Kaufvertrag.
Person A hatte nie probleme mit dem Roller und kannte auch keine mängel oder irgendwelche defekte sachen. Jetzt stand der roller viele jahre draussen ungenutzt und sollte verkauft werden.
Der Käufer besichtigigt den roller und stellt einige mängel fest. Roller konnte nicht gestartet werden und einige optsiche mängel.
Person A und Käufer einigen sich auf ein Preis. Der käufer hat von 400€ auf 200€ runter gehandelt. Auf grund der mängel.
Person A informiert den Käufer, das ihn keine weiteren mängel bekannt sind da er tadelos funktionierte bevor er viele jahre draussen stand
Person A hat dem Käufer drüber informiert das er für nichts garantieren kann, keine Garantie oder rücknahme anbieten kann.
Ein Paar stunden später ruft der Käufer an und will sein Geld zurück, weil in der werkstatt ein motorschaden festgestellt worden ist aufgrund dessen das er so lange gestanden hatte.
Person A weigert sich, wer ist im Recht? Käufer droht mit Anwalt oder weitere schritte.
Es gibt keinen Kaufvertrag, Person A hat dem Käufer über alles informiert bezüglich Keine Garantie/rücknahme oder sonstiges.
Person A wusste auch nichts von dem Schaden.
Kann der Käufer den kauf wirklich anfechten??
1 Antwort
Nein. Kann er nicht. In diesem Fall wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass das Fahrzeug länger draussen stand etc. und der Preis nach unten angepasst. Da gilt gekauft wie besehen. Schriftlich wäre es zwar besser gewesen, die Nicht-Gewährleistung und Nichtrücknahme festzuhalten, aber auch solche "Handschlaggeschäfte" sind bindend, zumal er das Risiko kannte.