Roller verkauft - wie schreibe ich jetzt die Versicherung auf den Käufer um?
Guten Tag,
ich habe heute meinen Roller verkauft (mit Anfertigung eines Kaufvertrages - kein mündlicher Vertrag also) und dem Käufer gesagt, dass er die Restzeit der Versicherung in Anspruch nehmen könnte. Ich habe ihm also Versicherungskennzeichen und Versicherungsschein mitgegeben.
Kann ich jetzt einfach bei der Versicherung anrufen, denen sagen, dass ich den Roller an Person X (+ Daten aus dem Kaufvertrag) verkauft habe und die schreiben das einfach um?
Danke im voraus!
7 Antworten
Hallo uknowumoe,
bei uns reicht eine E-Mail aus mit der Mitteilung über den Verkauf, den Daten des neuen Versicherungsnehmers und einer Kopie des Kaufvertrags. Der Erwerber erhält dann kostenlos einen neuen Versicherungsschein auf dem Postweg.
Viele Grüße, Jascha vom DEVK-Team
Anrufen reicht nicht, würde denen eine Kopie des Kaufvertrages zukommen lassen, ergänzen, dass Kennzeichen und Versicherungsschein mit übergeben wurde. Das macht man nicht, Hoffe, du hast die kompl. Adresse des Käufers?
Genau das, denke an die Unterlagen.
... aufgrund der gesetzlichen Vorgaben geht das blaue Schild auf den Erwerber über und der Versicherungsschein wird somit kostenfrei auf ihn umgeschrieben, so jedenfalls bei meiner.
Ich würde denen nicht anrufen sondern das schriftlich machen, per Brief oder email unter Angabe der Versicherungsnummer. Bei einer mündlichen Mitteilung hast Du nichts beweiskräftiges in der Hand, wenn der Käufer des Rollers z.B. einen Schaden verursacht. Wenn Du es schriftlich machst kannst Du eine Zweitfertigung des Schreibens aufbewahren, die email kannst Du Dir ausdrucken.
Das kannst du selbst gar nicht. Der Erwerber muss das mit Ausweis bei der Versicherung selbst erledigen.
Kann ich denn wenigstens bei der Versicherung melden, dass ich den Roller verkauft habe und der Käufer im Besitz des Versicherungskennzeichens ist, sodass ich (sollte es zu Unfällen und co. kommen) aus der Sache raus bin?
Habe vorher leider nie einen derartigen Verkauf getätigt und habe im WWW gelesen, dass man Kennzeichen und Versicherungsschein dem Käufer übergeben kann und ein Anruf reicht, um die Versicherung umzuschreiben..
Am Telefon könntest du ja sonst was behaupten. Der neue Versicherungsnehmer muss den Änderungsantrag ja unterschreiben.
Ich habe ja den Kaufvertrag vorliegen, den ich der Versicherung aushändigen könnte, bzw. eine Kopie davon.
Gibt es ansonsten keine Möglichkeit, mich erstmal von dem Versicherungskennzeichen zu trennen?
Es geht ja vorerst nur darum zu verhindern, dass bei möglichen Unfällen nicht bei mir geklingelt wird, sondern bekannt ist, dass sich Roller und Kennzeichen nicht mehr in meinem Besitz befinden.
Ist das ausnahmslos nur möglich, wenn der Käufer selbst zur Versicherung geht?
Wenn er wirklich einen Unfall baut, kannst du ja beweisen, dass du den Roller verkauft hast. Dafür hat der Käufer aber immer noch keinen gültigen Versicherungsschein auf seinen Namen. ER muss dort hin und den Änderungantrag unterschreiben. Das kostet ihn dann 10 €
Was wäre denn zum Beispiel, sollte die Polizei sich aus irgendwelchen Gründen das Kennzeichen aufschreiben und den Halter ermitteln? Ich habe zwar den Kaufvertrag für den Roller, aber sollte man sich dann auf das Kennzeichen beziehen und nicht auf den Roller, könnte ich doch nicht beweisen, dass ich nicht einfach das Kennzeichen behalten und an einen anderen Roller geschraubt habe, oder sehe ich das falsch?
Ich rufe morgen auf jeden Fall noch bei der Versicherung an und teile denen nochmal den Verkauf mit, sollten die mir das Selbe sagen, werde ich dem Käufer nochmal Bescheid geben, dass er sich um eine Umschreibung kümmern muss.
Kann ich noch irgendwelche anderen Maßnahmen ergreifen, die mich etwas absichern?
Vielen Dank übrigens für Ihre Hilfe.
... dieses geballte Fachwissen!!!! Keine VN unterzeichnet einen Versicherungsschein für das blaue Kennzeichen, so jedenfalls bei meiner Versicherung!
Ja, habe sämtliche Daten des Käufers (ebenfalls Perso ID) - also morgen einfach da vorbeifahren und denen mitteilen, dass der Käufer bereits Kennzeichen und Versicherungsschein hat?