Wie lange, nach dem Unterschreiben eines Kaufvertrages, kann der Käufer den Vertrag anfechten?
Hallo
Ich habe heute mit gutem Gewissen mein Auto (privat) verkauft (keine wissentlichen Mängel!). Voraussichtlich am Montag, wird der Vertrag von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) unterschrieben.
Wie lange, nach dem Unterschreiben eines Kaufvertrages, kann der Käufer den Vertrag anfechten? (falls Mängel auftreten)
6 Antworten
Hallole Verkauft wie gesehen und Probegefahren sowie den Ausschluss der Gewährleistungen kannst du reinschreiben sooft Du willst , hilft Dir bei einem möglichen Rechtsstreit nur nichts. Diese Formulierungen wurden vor drei oder Vier Jahren im einem BGH Urteil gekippt und als unzulässig erklärt. Rückgabe bei verschwiegenen oder verdeckten, sowie offensichtlichen Mängeln innerhalb 10 Tage gemäß BGB. Also alle beanstandungen Vorschäden ( Unfälle )in den Vertrag reinschreiben die der Käufer macht und du hast gute Chancen. Die og Formulierungen wirst Du im Standartverträgen auch nicht mehr finden. Ich schreibe immer rein das möglicher Vorschäden (wenn es so ist ) dem Verkäufer aufgrund des Alters nicht mehr nachvollziehbar sind und daher nicht ausgeschlossen werden Können. Joachim
Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, kann der Käufer nur noch bei Groben Mängeln, Verschleierung oder nicht angegebenen Unfallschaden(da zählen auch Unfallschäden vom Vorbesitzer zu) zurück treten oder anfechten. Die Klausel wie gesehen und Probegefahren zählt in Deutschland nicht. Wahrheitsgemäß reinschreiben das das Fahrzeug wissendlich keine Groben Mängel aufweißt und nach deinem Wissensstand Unfallfrei ist. Den KM Stand und die Fahrgestellnummer gehören ebenso in den Kaufvertrag wie Marke und Modell des Fahrzeugs. Ich glaube beim ADAC kann man sich Kaufverträge runterladen.
Ok, das meiste davon ist im Kaufvertrag bereits festgehalten (ich habe mir einen Vordruck zu Hilfe genommen). Vielen Dank auch für deine Antwort!
Wenn es ein Privatverkauf war (beide Vertragspartner sind Privatleute), kannst Du jegliche Gewährleistung ausschließen. Das muss auch im Vertrag stehen.
Zusätzlich der Zusatz "Gekauft wie gesehen und/oder Probe gefahren".
Probefahrt wurde heute gemacht, ja. Und dass ich keine Gewährleistung nach Verkauf übernehme, habe ich im Vertrag festgehalten. Reicht das so aus?
Setze noch dazu "Gekauft wie gesehen und Probe gefahren". Dann ist es ok.
Probefahrt gemacht steht bereits im Vertrag drinnen. Ok, dann setze ich noch "gekauft wie gesehen" darunter. Danke für deine Hilfe!
Nix zu danken, gerne geschehen :)
Hast Du den Passus: Wie gesehen so gekauft, im Kauvertrag mit eingebunden? Dann kann er keine Regreßansprüche stellen
Wie gesehen und gekauft bzw. Probegefahren ist als Passus NICHT rechtskräftig in Deutschland und der Käufer kann jederzeit einen Groben Mangel anfechten.
Nein, hab ich nicht. Wie genau soll ich das bitte formulieren? Bzw. reicht es nicht aus, wenn ich reinschreibe, dass ich nach Verkauf keine Gewährleistung übernehme? (das hab ich nämlich reingeschrieben)
Ja sicher, das kannst Du natürlich auch machen. Ist ja identisch nur anders formuliert
Ok, vielen Dank auch für deine Hilfe!
Gern geschehen, dafür haben wir uns ja... lach
*lach.. das seh ich auch so ;)
Wenn du nicht verheimlichst ist der Vertrag sofort gültig!!!!!
So ist es.
Formulierung: Das Fahrzeug wird verkauft unter Auschluss jeglicher Gewährleistung und wie gesehen und/oder Probe gefahren.