Rolläden nur durch Vermieter steuerbar?
Hallo liebe Community,
mein Vermieter hat Rolläden an alle Fenster meiner Mietwohnung angebracht. Nun fragte ich wie das mit der Steuerung sei. Daraufhin wurde mir entgegnet, dass die Rolläden automatisch abends um 18 Uhr heruntergefahren werden und morgens um 7.30 Uhr wieder hoch. Es gäbe zwar eine zusätzliche Fernbedienung, die würde er aber nicht aus der Hand geben, da mit dieser auch seine Rolläden steuerbar wären und er sich gern die Option lassen möchte je nach Bedarf seine Rolläden herauf und herunterzufahren. Ich bat ihn sich noch einmal etwas einfallen zu lassen, da ich damit überhaupt nicht zufrieden bin. Er meinte daraufhin, dass er da keine Möglichkeit sehen würde.
Ich bin gerade echt arg am Kochen. Das kann doch wohl nicht war sein und nach reinem Menschenverstand auch nicht rechtens?
Eigentlich möchte ich gar nicht mit dem Gesetzbuch schwingen, wüsste aber schon gern wo ich gedanklich ansetzen kann.
Hat von Euch vielleicht jemand eine Ahnung welche rechtlichen Argumente ich dort vorbringen könnte?
Viele Grüße
Patrick!
11 Antworten
Hallo Patrick,
vorneweg die Frage, ob es sich um einen Rolladen handelt oder eine z.B. seitlich geführte Außenjalousie. Das macht techn. u.U. einen Unterschied.
Wenn Dein Vermieter eine zentrale Steuerung hat anbringen lassen, dann ist das nicht unüblich. Im Falle z.B. einer leichten Jalousie wird diese bei Starkwind und Böen - je nach Ausführung der Jalousie - über einen Windwächter überwacht und dann für das ganze Haus oder Teile/Hausseiten davon hochgefahren, damit die Jalousie nicht beschädigt wird. Allerdings sind diese System i.d.R. so angelegt, dass die Jalousie individuell zu steuern ist und nur in o.g. Notfall die Globalsteuerung die individuelle überbrückt.
Ansonsten hat ein Mieter entgegen landläufiger Meinung KEINEN Anspruch auf einen Rollladen, es sei denn, er war bereits vorhanden und wurde nur erneuert. Dazu steht in Deiner Frage leider nichts Konkretes.
Nicht nur die Verdunkelung der Mietsache ist allerdings in der Hoheit des Mieters, auch das Lüftungsverhalten muss durch ihn zu regeln sein. Ein offenes Fenster zur Stoßlüftung bringt also nichts, wenn davor ein dichter Rolladen vom Vermieter runtergefahren ist. Insofern reicht alleine dieses Argument, dass der Vermieter Euch die Steuerung ermöglichen muss (u.a. zum Schutz Eurer Gesundheit und zum Erhalt seines Eigentums).
Technisch gesehen ist die Lösung kein Problem, entweder über eine eigene Verkabelung oder auch über ein Funksystem (was aber bei globaler Steuerung m.W. nicht benutzt wird - ich habe es zumindest immer verkabeln lassen). Ein weiteres "Hemmnis" wäre, wenn 2 oder mehr Jalousien nebeneinander liegender Fenster mit einer Gestängekupplung verbunden sind. Dann wäre diese nicht separat steuerbar. Das kenne ich aber nur bei Büros unter extremem Budgetzwang (kostet weniger bei der Herstellung).
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- Argument für/gegen Deinen Vermieter hast Du
- Interessant wären aber tatsächlich mehr Details.
Erkundige Dich beim Mieterverein. Der Vermieter kann Dir aber nicht vorschreiben, wann und wie die Rolladen zu bedienen sind.
Was Dein Vermieter da durchziehen will bzw. schon durchzieht, geht gar nicht.
Eigentlich möchte ich gar nicht mit dem Gesetzbuch schwingen
Das wirst Du aber müssen.
ICH würde einen Anwalt einschalten, wenn er gar nicht einlenkt.
Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Du allein entscheidest wann Deine Rollläden rauf und runter gehen.
was soll denn das? Oder scherzt er?
was immer zieht, ist dass damit die Wohnung nicht uneingeschränkt nutzbar ist und du dir eine Mietminderung vorbehältst.
das ist geradezu lächerlich!
So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.
Du kannst deine Rollos runter lassen und hoch ziehen, wann immer du willst.
Nimm dir notfalls einen Anwalt oder wenn du im Mieterverein bist, dann wende dich dort hin.