Mit wieviel Vorlauf muss mir der Vermieter Handwerkertermine ankündigen?

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Also ehrlich, was dir der Vermieter erzählt hat, kannst du so von die die Mülltonne hauen, selten so einen Blödsinn gelesen.

Selbstverständlich muss der Vermieter vorher den Besuch ankündigen, wie lange vorher, darüber gibt es kein Gesetz, aber Urteile lassen eine Frist von 1-4 Tage zu, je nachdem wie oft man zu Hause ist, sprich berufstätig ist. Auch musst du nicht bedingungslos jeden Termin akzeptieren, sondern kannst auch einen Gegenvorschlag machen. Im eigenen Interesse sollte der in diesem Fall aber doch kurzfristig sein.

Eigentlich sollte es so sein, dass der Handwerker selbst mit dem Mieter einen Termin vereinbart, an dem es ihm am besten passt. Na ja ,sollte...

Snatiline 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 14:47

Hallo, mein Vermieter hatte jetzt ein Einsehen und hat dem Handwerker meine Nummer gegeben. Der hat mich angerufen und einen Termin vereinbart, und der Rollladen ist gerichtet.

Hallo,

verweise deinen Vermieter doch einmal auf § 555a (2) BGB. Hier steht eindeutig geschrieben, dass Erhaltungsmaßnahmen dem Mieter rechtzeitig anzukündigen sind. Laut der allgemeinen Rechtsprechung heißt "rechtzeitig" zwischen 1 und 4 Tagen.

Dann meinte er, wir sollten jetzt die Anfahrt des Handwerkers zahlen und müssten uns jetzt außerdem selbst um die Reparatur kümmern.

Nein, da die Maßnahmen nicht angekündigt worden sind, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Reparatur soll mal schön der Vermieter organisieren. Dazu ist er laut § 535 BGB verpflichtet.

Wenn der Vermieter einen Handwerker beauftragt, ist es am sinnvollsten, der Handwerker und der Mieter machen einen Termin aus. Woher soll der Vermieter wissen, wann der Mieter zu Hause ist?

Dein Vermieter hat Dir ganz schönen Müll erzählt. Der kann nicht von Dir verlangen immer daheim zu sein. Und ja, der Vermieter bzw. die beauftragte Handwerkerfirma hätten Euch vorab informieren müssen. Einen Tag vor Beginn der Arbeiten sollte das mindeste sein. Woher solltest Du sonst wissen, wann jemand kommt?

ja, der Vermieter sollte das natürlich ankündigen. Mein Vermieter hat zum Beispiel einen Schlüssel und die Erlaubnis Handwerker in die Wohnung zu lassen, wenn notwendig. Das könntest du mit ihm besprechen. Nun scheint das "Kind" schon in den Brunnen gefallen zu sein. Sprich nochmals mit dem Vermieter..................denn das Ding muss ja repariert werden, oder?