Rolladen kaputt ,wer muss für die Kosten aufkommen?
Hallo Zusammen,ich hab heute unseren Rolladen (wie jeden morgen natürlich)ganz normal hoch gezogen, nur heute beim Hochziehen des Rolladen ist der Rolladen bei der hälfte aufeinmal runter gekommen,komplett ich vermute die Rolladenschnur ist ab von innen im Rolladenkasten.
Jetzt weiss ich leider nur nicht wer für die Kosten aufkommen müsste?
Also ich ?
Oder meine Vermieterin
4 Antworten
Es ist vereinbart (angekreuzt) dass der Vermieter die Kosten trägt.
Das kommt darauf an, wenn das Fenster gehört.
Gehört es der Vermieterin, wird sie auch bezahlen.
... wem das ...
Aber Rollladen ohne Fenster habe ich noch nie gesehen.
Vermieterin
Ich würde sagen, der Schaden ist von dir zu vertreten.
Einzelreparatur bis ca. 50€ zahlst du, siehe §8 (2).
Sonst einfach beim Vermieter nachfragen.
Melde den Schaden mit entsprechenden Fotos auf jeden Fall deinem Vermieter, denn du bist zur Mängelanzeige verpflichtet.
Bei dem Rolladen handelt es sich um eine Kleinreparatur. Wenn die Rechnung für die Instandsetzung in deinem Fall 100 DM (also ca. 50 EUR) übersteigt, muss dee Vermieter dafür aufkommen. Ansonsten werden die Kosten an dich weiterbelastet.
Und wieso ist das kreuz dann auf vom Vermieter auf eigene kosten wenn das laut dir auf kleinreparatur sind, dann müsste doch das zweite Kästchen ankreutzt sein
Da hab ich nicht genau auf das Kreuz geschaut, sorry! Dann muss dein Vermieter die Kosten vollständig tragen, richtig.
Das ist ja auch nicht unsere Wohnung