Rolladen kaputt ,wer muss für die Kosten aufkommen?

4 Antworten

Es ist vereinbart (angekreuzt) dass der Vermieter die Kosten trägt.

Das kommt darauf an, wenn das Fenster gehört.

Gehört es der Vermieterin, wird sie auch bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schleudermaxe  16.02.2021, 21:32

... wem das ...

Userin848 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 21:32

Das ist ja auch nicht unsere Wohnung

schleudermaxe  16.02.2021, 21:34
@Userin848

Aber Rollladen ohne Fenster habe ich noch nie gesehen.

Userin848 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 21:32

Vermieterin

Ich würde sagen, der Schaden ist von dir zu vertreten.

Einzelreparatur bis ca. 50€ zahlst du, siehe §8 (2).

Sonst einfach beim Vermieter nachfragen.

Melde den Schaden mit entsprechenden Fotos auf jeden Fall deinem Vermieter, denn du bist zur Mängelanzeige verpflichtet.

Bei dem Rolladen handelt es sich um eine Kleinreparatur. Wenn die Rechnung für die Instandsetzung in deinem Fall 100 DM (also ca. 50 EUR) übersteigt, muss dee Vermieter dafür aufkommen. Ansonsten werden die Kosten an dich weiterbelastet.

Userin848 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 22:48

Und wieso ist das kreuz dann auf vom Vermieter auf eigene kosten wenn das laut dir auf kleinreparatur sind, dann müsste doch das zweite Kästchen ankreutzt sein

Dede004  16.02.2021, 23:00
@Userin848

Da hab ich nicht genau auf das Kreuz geschaut, sorry! Dann muss dein Vermieter die Kosten vollständig tragen, richtig.